Drucksache - V-1210  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für den Standort Winsstraße 18
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 39. Tagung, 01.03.06

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin 2006

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     2006   

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.: V-1210

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Winsstraße 18

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

               I.      Das Ziel "Öffentliche Grünfläche" für das Grundstück Winsstraße 18 wird aufgegeben. Als neues Ziel wird "Wohnen und Gewerbe" als Blockrandschließung festgelegt.

             II.      Eine verkehrstechnische Anbindung des im Blockinnenbereich liegenden Grundstücksteils der Marienburger Straße 23 an die Marienburger Straße über die Winsstraße 18 soll möglich sein.

 

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Die Kosten für den Erwerb und die Herstellung der Grünanlage entfallen.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Durch die dauerhafte Sicherung der Grünfläche auf der Marienburger Straße 41-46 werden nachteiligen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung ausgeglichen.

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gewährleistet

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                    Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadtrat für

Stadtentwicklung


Anlage zur

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Winsstraße 18

 

Begründung

 

Anlass

 

Für das Grundstück Winsstraße 18 wurde am 04.11.2002 ein Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes mit Gewerbe- und Ladenflächen sowie eines SB-Marktes erteilt. Nach § 34 BauGB musste der Antrag positiv beantwortet werden. Der Bescheid erging mit dem Hinweis, dass eine sanierunsgrechtliche Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

In den Erörterungen mit dem Antragsteller wurde die Aufgabe des Sanierungsziels "öffentliche Grünfläche" in Aussicht gestellt, sobald der Bedarf für einen Feuerwehrstandort in der Marienburger Straße 41-46 entfallen würde und damit eine dauerhafte Sicherung der Grünanlage "Marie" möglich wird. Mit Wirkung vom 01.06.2005 wurde die Grünanlage mit Spielplatz auf der Marienburger Straße 41-46 vom Fachvermögen der Berliner Feuerwehr in das Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur übertragen.

 

Bisherige Sanierungsziele

 

Die Winsstraße 18 war bisher als öffentliche Grünanlage im Rahmenplan des Sanierungsgebiets "Winsstraße" ausgewiesen.

 

Überprüfung der Sanierungsziele

 

 

·         Soziale Infrastruktureinrichtungen
Ein Bedarf an Flächen für soziale Infrastruktureinrichtungen ist nicht nachweisbar.

·         Gewerbliche Nutzung
Das Grundstück wird derzeitig ausschließlich gewerblich genutzt. Eine anteilige gewerbliche Nutzung soll auch weiterhin ermöglicht werden. Die Einordnung eines SB-Marktes mit der Versorgungsfunktion für das Quartier entspricht den allgemeinen Sanierungszielen.

·         Verkehrliche Erschließung
Das Grundstück Winsstraße 18 ist sowohl in der Winsstraße als auch in der Marienburger Straße über Grundstückzufahrten an das Straßennetz angeschlossen. Die Einrichtung eines SB-Marktes an diesem zentralen und fußläufig gut erreichbaren Standort entspricht dem Ziel der Sanierung der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Gebiet. Der Blockinnenbereich gehört mit dem ehemaligen Umspannwerk zum Grundstück Marienburger Straße 23 und ist damit an das Straßennetz völlig unzureichend angeschlossen. Die bisher rechtlich nicht abgesicherte verkehrstechnische Anbindung an die Marienburger Straße über das Grundstück Winsstraße 18 wurde zwischen den Eigentümern der Winsstraße 18 und der Marienburger Straße 23 / Hintere Greifswalder Straße 212/213 mit Gestattungsvertrag vom 25.07.2005 beurkundet.
 

·         Wohnnutzung
Das Sanierungsgebiet ist durch Wohnnutzung mit eingestreuten Gewerbeobjekten gekennzeichnet. Ein wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung des Wohngebiets. Neben der Erneuerung der bestehenden Wohnbausubstanz kommt dem Wohnungsneubau besondere Bedeutung zu, da im Rahmen des Neubaus Wohnformen berücksichtigt werden können, die im Bestand nicht vorhanden sind oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu realisieren wären. Die Schaffung familiengerechten Wohnraums mit hohem Freiflächen- bzw. Grünanteil im Rahmen von Neubauvorhaben ist vorrangiges Sanierungsziel.

 

Fortgeschriebene Sanierungsziele

 

Im Ergebnis der Abwägung wird das Sanierungsziel wie folgt geändert:

 

1.      Das Ziel öffentliche Grünfläche wird aufgegeben.

 

2.      Die Nutzung des Grundstücks Winsstraße 18 ist im Rahmenplan als Wohnen mit anteiliger gewerblicher Nutzung und die Bebauung als Blockrandschließung darzustellen.

 

3.      Eine verkehrstechnische Anbindung des im Blockinnenbereich liegenden Grundstücksteils der Marienburger Straße 23 über die Winsstraße 18 soll möglich sein.

 

 

Die Begründung für die Änderung der Sanierungsziele wurde zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH, dem Amt für Umwelt und Natur und der Abteilung Stadtentwicklung, Planungsrechtliche Genehmigungen endabgestimmt.

Eine Erörterung mit der Betroffenenvertretung fand am 27.07.2005 statt. Die in der Stellungnahme der Betroffenenvertretung vom 01.09.2005 vorgebrachten Anregungen "die Aufweitung des Straßenraums zu Gunsten einer ausreichend bemessenen Freifläche zu berücksichtigen" ist nach Wegfall der Begründung für eine öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatzgesetz) durch keine andere öffentlich-rechtliche Vorschrift begründbar.

 

Die Änderung des Sanierungsziels wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in seiner Sitzung am 19.01.2006 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Anlage:

Ausschnitte aus dem Rahmenplan (2001)

Ausschnitte aus dem Rahmenplan mit geändertem Sanierungsziel mit Stand (06/2005)

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen