Drucksache - V-1133  

 
 
Betreff: Straßenausbaubeitragsgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.11.2005 
Fortsetzung der 36.ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 36.BVV am 09.11.2005
Antr.nach Beschlussf. 36. Tagung - 30.11.2005
VzK 13, SB, 38. Tagung, 25.01.2006

dass das Bezirksamt alle seine Möglichkeiten ausschöpft, damit das vom Senat von Berlin vorgesehene Straßenausbaubeitragsgeset

 

Siehe Anlage

 

Erfolgt durch mündliche Ergänzung

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      2006

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V–1133/05

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Straßenausbaubeitragsgesetz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Fortsetzung der 36. Sitzung am 30.11.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: V – 1133 / 05

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Senat von Berlin verbindliche Informationen einzuholen, inwieweit die sich aus dem geplanten Gesetz ergebenden Belastungen von den Eigentümern von Mietshäusern auf die Mieten umgelegt werden können.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 12.12.2005 diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Gemäß der Ausführungen der          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 20.12.2005 hat Herr Senatsbaudirektor           Dr. Stimmann zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass die sich aus dem Straßenausbaubeitragsgesetz ergebenden Belastungen von den Eigentümern von Mietshäusern auf die Mieter umgelegt werden können. Eine Ausnahme bilden die Kostenmieten, da die Ausbaubeiträge in diesem Fall in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingestellt werden könnten. Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist dies jedoch nicht sehr wahrscheinlich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                             Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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