Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1038
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .6. 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Vorlage zur
Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Betr.: Kampf um neue Arbeitsplätze nicht aufgeben Schlussbericht In Erledigung des in der 33. Sitzung am 15.6. 2005
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V
– 1038/05 - „Das Bezirksamt wird ersucht, 1.
sich offensiv gegenüber den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit
und Frauen sowie Stadtentwicklung für den dauerhaften Erhalt der Firma Pyro-Art
am bestehenden Standort Schönerlinder Straße als nach § 35 BauGB im
Außenbereich privilegiertes Unternehmen einzusetzen (Verkauf oder
längerfristiger Mietvertrag über mindestens 15 Jahre). 2.
a. sich gegenüber den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen sowie Stadtentwicklung für die Errichtung einer modernen und
leistungsfähigen Windkraftanlage östlich der Schönerlinder Straße, südlich des
Berliner Rings und nördlich des Autobahnzubringers verbunden mit einem kleinen
Informationszentrum einzusetzen, 3.
zu prüfen, welche rechtliche Bedeutung das Entwicklungskonzept für den
produktionsgeprägten Bereich hat und dabei insbesondere zu berücksichtigen,
dass es sowohl im Hinblick auf die Berliner Straße als auch den Sonderstandort
Buchholz-Nord schon in der Bestandsaufnahme grob fehlerhaft ist.“ wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: zu 1. Der Kaufantrag der Firma Pyro - Art auf
das von ihr genutzte Grundstück wurde durch den Liegenschaftsfonds am 26.4.2006
abgelehnt. Der Firma Pyro - Art ist durch das Bezirksamt empfohlen worden, sich
nunmehr um einen langfristigen Mietvertrag mit dem Liegenschaftsfonds zu
bemühen. zu 2. Das Bezirksamt hat sich erfolgreich für die Errichtung von Windkraftanlagen in Pankow eingesetzt. Der Überlassung von Grundstücken zur Errichtung von Windkraftanlagen auf den in den vorherigen Zwischenberichten erwähnten beiden Flächen westlich der Schönerlinder Straße wurde durch den Liegenschaftsfonds zugestimmt. Für die nördliche Fläche wird der Liegenschaftsfonds ein Bieterverfahren durchführen. Die
südliche Fläche wird nach einer Entscheidung des Liegenschaftsfonds vom 14.6.
2006 mit dem Ziel direkt vergeben, dort eine Bürgerwindenergieanlage zu
errichten. Unabhängig
von den endlich getroffenen Vergabeentscheidungen, deren konkrete Umsetzung
(Vertragsgestaltung) in der Verantwortung des Liegenschaftsfonds liegt, müssen
Genehmigungsverfahren für die ersten Berliner Windkraftanlagen durchgeführt
werden, die in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
liegen. zu 3. Eine abschließende Beantwortung erfolgte bereits im 1. Zwischenbericht. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Derzeit
keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen
Keine Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht
betroffen Burkhard
Kleinert Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste |
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