Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-1228
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .3. 2007An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: V-1228/06, V-1287/06
und VI – 0094 / 07 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
für die Drucksachen V-1228/06 und 0094/07 1.
Zwischenbericht für die Drucksache V-1287/06 Betr.:
Fortschreibung der Behindertenkonzeption Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, der in der 39. bzw. 41.Sitzung der V. Wahlperiode am 1.3.2006 und 28.6.2006 sowie in der 5. Sitzung (VI Wahlperiode) am 7.3.2007 angenommenen Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummern: a) V-1228/06 – Das Bezirksamt wird ersucht, 1.
„der BVV über den Stand der Umsetzung der Behindertenkonzeption
aus allen Ämtern und Fachabteilungen bis zur Mai-BVV zu berichten. 2.
Dabei ist über die Ausgangssituation und den erreichten Ist-Zustand zu
berichten. 3.
Der Behindertenbeirat wird um eine Stellungnahme gebeten. 4. Die BVV darüber zu informieren, unter welchen Bedingungen
ein Behindertenbeauftragter während der Wahlperiode abgewählt oder aus dem Amt
entlassen werden kann.“ und b)
V-1287/06 „1. die Behindertenkonzeption für 2006/07
fortzuschreiben. 2. alle Fachabteilungen und die entsprechenden Verbände und
Organisationen sind einzubeziehen und entsprechenden Verantwortlichkeiten zu
benennen. 3. Die Fortschreibung der Behindertenkonzeption ist der BVV
bis zur 43. Tagung vorzulegen. Über den Stand der
Realisierung ist jährlich zu berichten.“ und c) VI – 0094 / 07 „Das Bezirksamt wird ersucht, die bisherigen Ergebnisse der Behindertenkonzeption bis zum April 2007 der BVV vorzulegen und durch den Behindertenbeauftragten schriftlich auswerten zu lassen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Grundlage
für die Erarbeitung einer Behindertenkonzeption für den Bezirk Pankow sind die
„Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow“, die der
bezirkliche Behindertenbeirat am 12. August 2005 beschlossen hat. An ihnen
sollen sich die Maßnahmen zur Erreichung eines möglichst hohen Grades der
Barrierefreiheit der bezirklichen Infrastruktur orientieren. Der Begriff
„Behinderung“ ist vom Behindertenbeirat Pankow wie folgt definiert
worden: „Persönliche Behinderung ist jede körperliche,
geistige, seelische und altersbedingte Beeinträchtigung, die Menschen an der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hindert oder persönliche
Entfaltungsmöglichkeiten erschwert. Behinderung
ist aber auch jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Menschen mit
körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen Lebens‑,
Entfaltungs‑ und Teilhabemöglichkeiten nimmt, beschränkt oder
erschwert.“ Daraus leiten sich für das Bezirksamt Aufgaben und Handlungsempfehlungen ab, die in den Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk unter den Buchstaben a) bis k) formuliert sind. Über den Stand der Umsetzung wird im Folgenden berichtet. a) Information, Schulung und Sensibilisierung der
Mitarbeiter. Die
Sensilibisierung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bezirksamtes Pankow ist ein fortwährend laufender Prozess, um dem Thema Umgang
mit Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Im Jahr 2007 werden Schulungen
stattfinden, die u.a. Kenntnisse und Fertigkeiten darüber vermitteln, wie
Menschen mit Behinderungen im Brandfall, unter Verwendung besonderer
technischer Hilfsmittel (Transportstühle- und decken), evakuiert werden können.
Darüber hinaus wurden in den Dienstgebäuden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
benannt, die im Brandfall für die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen
verantwortlich sind. Auf Landesebene wird zur Zeit ein Handbuch zum barrierefreien Bauen, welches unter intensiver Mitarbeit von Betroffenen entstand, fertiggestellt. Es wird den Akteuren zur Verfügung stehen und Ihnen praktische Handlungs- und Umsetzungsvorschläge bieten. b) Das Bezirksamt sichert, dass in seiner
Öffentlichkeitsarbeit die Belange von Menschen mit Behinderungen verstärkt
berücksichtigt werden. Die
bezirklichen Internetseiten auf dem Landesportal www.berlin.de sind grundsätzlich barrierefrei. Die
Landesredaktion plant die Einführung weiterer Module, die spezifische
Informationen für Menschen mit Behinderung vorhalten. Publikationen
über bezirkliche Veranstaltungen sollen künftig verstärkt barrierefrei
angeboten werden. So hält das Frauenzentrum EWA seine Informationen auch für
Sehbeeinträchtigte vor. c) Öffentlich zugängliche Bereiche und Angebote des
Bezirksamtes sind für Menschen aller Behinderungsarten barrierefrei zu
gestalten. Behindertengerechte Informations‑ und Leitsysteme sind in
allen Ämtern zu schaffen. Eine
maßgebliche Grundlage für Baumaßnahmen die vom Bezirk durchgeführt bzw.
koordiniert werden ist der §51 der Bauordnung Berlin (BauO Bln). Dieser regelt
die Grundsätze des barriefreien Bauens und stellt damit sicher, dass neu zu
errichtende öffentlich zugängliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen
erreichbar sind. Diese Grundsätze gelten auch bei Neubau bzw. Umgestaltung von
öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen. Darüber
hinaus investiert das Bezirksamt erhebliche Mittel in bestehende bauliche
Anlagen, um diese barrierefrei zu gestalten. So wurden zum Beispiel in den
Jahren 2005 / 2006 an 24 Kreuzungen behindertengerechte
Fußgängerquerungshilfen, meist Gehwegvorstreckungen, eingebaut. Für die Jahre
2007/2008 sind an 18 Kreuzungen ähnliche bauliche Maßnahmen geplant. Eine
detaillierte Aufstellung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Standorte der Bürgerämter (Pankow, Weißensee, Karow und Prenzlauer Berg) sind für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht optimal zu erreichen. Dies liegt vor allem an den baulichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel auf dem Areal des Standortes Fröbelstraße 17 deutlich wird. Dort stellt die Qualität der Fußwege ein großes Hindernis für den barrierefreien Zugang dar. Der Zugang zum Bürgeramt im Rathaus Pankow ist ebenfalls nicht optimal. Das Bürgeramt ist zwar über einen Fahrstuhl zu erreichen, der aber den modernen Ansprüchen nicht mehr genügt. Insbesondere für beeinträchtigte Personen, die allein das Bürgeramt aufsuchen möchten, ist der Fahrstuhl nur schwer nutzbar. Deshalb wird der Raum 160 im Rathaus Pankow, der über den modernen Aufzug von der Neue Schönholzer Straße ebenerdig zu erreichen ist, vorgehalten. Auf Rufzeichen steht eine Mitarbeiterin des Bürgeramtes während der Öffnungszeiten kurzfristig für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Das
Standesamt im Rathaus Pankow (Ostflügel) ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde
Hilfe nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer gelangen zwar mit dem Fahrstuhl in
das Erdgeschoss, müssen aber dann zwei Treppen im Foyer überwinden. Eine
(anlegbare) Rampe bzw. ein Treppenlift existieren nicht. An mehreren
Bürodienstgebäuden des Bezirks ist der Zustand der Barrierefreiheit durch den
Einbau von Personenaufzügen erreicht worden. Dies betrifft zum Beispiel das
Gebäude in der Grunowstraße 8 – 11. Bisher musste dort eine mobile Rampe
bzw. ein Treppenlift genutzt werden, was einen erheblichen Aufwand für
Besucherinnen und Besucher mit Behinderung bedeutete und für diese auch eine
gewisse Hemmschwelle darstellte. Auch an mehreren Einrichtungen des
Fachbereiches Kultur konnte durch bauliche Maßnahmen die Zugänglichkeit für
Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden. Im
Dienstgebäude des Sozialamtes in der Fröbelstraße wurden größere Schaukästen
beschafft, um die Inhalte der Aushänge auch Menschen mit Sehbehinderung
zugänglicher zu machen. Ein ungelöstes Problem ist die barrierefreie
Beschilderung der Dienstgebäude des Bezirksamtes. Das Bezirksamt sieht es als
einen Schwerpunkt an, zumindest in den drei großen Hauptstandorten der
Bezirksverwaltung (Berliner Allee 252, Breite Straße 24a und Fröbelstraße 17)
mittelfristig Leitsysteme zu installieren, die auch den Bedürfnissen von
Menschen mit Behinderung gerecht werden. d) Die Beachtung und Anwendung der entsprechenden DIN‑Vorschriften
ist für das Bezirksamt ungeachtet eventueller Anwendungseinschränkungen, z.B.
durch technische Baubestimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
bindend. Die im
Amtsblatt von Berlin veröffentlichten Ausführungsvorschriften der Liste der
technischen Baubestimmungen (AVLTB) für den Bereich barrierefreies Bauen kommen
zur Anwendung. Diese sind für den Bezirk bindend, ein Abweichen davon ist nicht
möglich. e) Das
Bezirksamt achtet auf eine gleichmäßige Entwicklung in allen Bezirksteilen. Bezirkliche
Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit orientieren sich zunächst an den
Notwendigkeiten und Prioritäten. Diese sind nicht abhängig von geografischen
Lagen im Bezirk. Bei Entscheidungen über bauliche Maßnahmen wird immer auch die
Gesamtentwicklung des Bezirks in Betracht gezogen. f) Das
Bezirksamt gewährleistet, dass die Möglichkeiten der Integration der Menschen
mit Behinderung in Kindertagesstätte, Schule und Beruf gegeben sind. Im Bezirk
Pankow werden derzeit in 78 von 212 Kindertagesstätten Plätze angeboten, in
denen Kinder mit und ohne Behinderung betreut werden. Diese leisten einen
entscheidenden Beitrag zur Integration von Kindern mit und zur Sensilibisierung
von Kindern ohne Behinderung. Diese Einrichtungen arbeiten eng mit dem
Jugendamt Pankow zusammen. Für die pädagogische Arbeit mit Kindern mit
Behinderung wurde eine entsprechende Handreichung erarbeitet. Die
therapeutische Versorgung von behinderten und schwerstmehrfachbehinderten
Kindern und Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen ist auch künftig im Bezirk
zu gewährleisten. Mit der Eröffnung der Helene – Haeusler – Schule
(Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) im Jahr
2002 ist eine weitere qualifizierte Einrichtung für die Integration von
Menschen mit Behinderung im Bezirk geschaffen worden. Entsprechend
seiner Möglichkeiten fördert das Bezirksamt die Integration von Menschen mit
Behinderungen in der Arbeitswelt. Eine besondere Verantwortung hat es dabei den
eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber. Hier besteht eine enge
Zusammenarbeit mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenbeauftragten. Auf
Vorschlag des Bezirksamtes ist der Behindertenbeirat Pankow im Beirat des
Jobcenters Pankow vertreten, um zu gewährleisten, dass die Belange von
behinderten Erwerbsfähigen angemessen berücksichtigt werden. g) Die
Bedürfnisse der Senioren im Bezirk sind zu berücksichtigen, für ihre Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben ist zu sorgen. Die
Einbeziehung von Seniorinnen und Senioren in das gesellschaftliche Leben wird
vom Bezirksamt nicht allein unter dem Gesichtspunkt des Defizitären betrachtet.
Das Wissen und die Fähigkeiten älterer Menschen aktiv zu nutzen, bietet die
Chance, generationsübergreifende Arbeit zu fördern, ohne die speziellen
Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren zu vernachlässigen. Das Bezirksamt
will das Miteinander der verschiedenen Generationen fördern und Projekte, wie
zum Beispiel die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern, im Rahmen seiner
Möglichkeiten unterstützen. Die Seniorenvertretung des Bezirkes ist durch ein Mitglied im Behindertenbeirat des Bezirkes vertreten. h) Der Bezirk wirkt darauf hin, dass Geschäftsleute und
Gewerbetreibende ihre Einrichtungen zunehmend barrierefrei gestalten. Die
bezirkliche Wirtschaftsförderung weist in ihren Beratungsgesprächen regelmäßig
daraufhin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre Angebote so gestalten,
dass sie auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Die Internetplattform www.pankow-wirtschaft.de ist barrierefrei zugänglich. Die AG Bauen, Wohnen und Verkehr des Behindertenbeirates sucht zusammen mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung regelmäßig größere Dienstleistungsobjekte im Bezirk auf, um diese auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen. Den Betreibern werden Hinweise auf noch bestehende Barrieren gegeben sowie Vorschläge für deren Beseitigung unterbreitet. Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung wird bei Eröffnungen oder Nutzungsänderungen von Gewerberäumen gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern beratend tätig, um eine größtmögliche Barrierefreiheit zu erreichen. i) Der
Bezirk regt an und fördert Entwicklungen, die zur Sicherung und Erstellung von
behinderten‑ und seniorengerechtem Wohnraum führen. In Pankow gibt es 15 Wohnungen für Schwerbehinderte, 133 Wohnungen für Rollstuhlfahrer sowie 388 seniorengerechte Wohnungen, die alle nach 1990 entstanden sind. Somit besteht, wie im gesamten Land Berlin, ein Defizit an Wohnraum für Menschen mit Behinderung. Da sozialer Wohnungsbau nicht mehr gefördert wird, liegt es in der Verantwortung der Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungen in diesem Segment zur Verfügung zu stellen. Die Einflussmöglichkeiten des Bezirksamtes sind hier sehr gering. Im Bezirk arbeitet seit geraumer Zeit die AG Wohnen im Alter in der, unter Federführung der Koordinierungsstelle „Rund ums Alter Pankow“, auch die Vorsitzende der Seniorenvertretung, die Leiterin der Altenhilfekoordination und der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung mitarbeiten. Die AG pflegt regelmäßigen Kontakt zu den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften im Bezirk. Die. Ergebnisse der Zusammenarbeit werden u.a. in der jährlich stattfindenden Veranstaltung „Wohnen im Alter“ vorgestellt. j) Der
Bezirk regt an und fördert Entwicklungen, die die Mobilität von Menschen mit
Einschränkungen sichert und erweitert. Die Unterstützung der Mobilität von Menschen mit
Behinderungen ist in Berlin Landesaufgabe und wurde bis vor kurzem mit dem so
genannten Telebus gewährleistet. Diese Aufgabe ist zwischenzeitlich an ein
Privatunternehmen vergeben worden. Seitdem gibt es immer wieder Kritik an der
Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens, insbesondere wegen zu geringer
Kapazitäten und der mangelhaften Erreichbarkeit. Der Senat führt derzeit
Verhandlungen mit dem Ziel, die Situation für die betroffenen zu verbessern.
Das Bezirksamt hat keine Möglichkeit, hier unterstützend einzugreifen. k) Der
Bezirk regt an, unterstützt und fördert Selbsthilfeinitiativen. Hilfe zur
Selbsthilfe ist ein wichtiger Baustein bei der Unterstützung selbstbestimmten
Lebens von Menschen mit Behinderungen. Der Bezirk Pankow wird hier weiterhin
unterstützend tätig sein. Die Dauer
der Amtszeit des Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist im
Landesgleichberechtigungsgesetz nicht bestimmt. Für den Fall, dass die Amtszeit
beendet werden soll, ist eine gesonderte Abwahlhandlung erforderlich, für die
es keines bestimmten Quorums bedarf. Das Bezirksamt hätte in diesem Fall der
Bezirksverordnetenversammlung einen Vorschlag zur Wahl eines neuen Bezirksbeauftragten
für Menschen mit Behinderung zu unterbreiten. Soll die Amtszeit nicht beendet
werden, kann die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirksbeauftragten für
Menschen mit Behinderung durch Beschluss in seinem Amt bestätigen. Das
Bezirksamt leitet diese Vorlage dem Behindertenbeirat zur Stellungnahme zu und
wird dessen Anmerkungen bei der Fortschreibung der Behindertenkonzeption
berücksichtigen. Wir bitten, die Drucksachen V – 1228/06 und VI – 0094/07 als erledigt zu betrachten. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung jährlich zum 31. März über die Fortschreibung der Behindertenkonzeption unterrichten und einen Schwerpunkt auf die baulichen Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit legen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Entstehen in Abhängigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Grades von Barrierefreiheit im Bezirk.Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
Keine Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine
Auswirkungen Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme Fortschreibung der BehindertenkonzeptionBehindertengerechte
Umbauten im öffentlichen Straßenland in den Jahren 2005 / 2006: OT Weißensee
FGÜ
Rennbahnstraße-/ Pasedagplatz FGÜ Gustav-Adolf-Straße 149 FGÜ Berliner Allee 261 Meyerbeer-/ Gürtelstraße Meyerbeer-/ Smetanastraße OT Pankow
FGÜ Pöllnitzweg/ Röbellweg Mittelinsel Damerowstraße/
Mendelstraße Mittelinsel Blankenfelder Straße/Kastanienallee Mittelinsel Germanenstraße OT Prenzlauer Berg
FGÜ Hosemann-/ Erich-Weinert-Straße Gleim-/ Rhinowerstraße (mit FGÜ) Gleim-/Schwedter Straße (mit FGÜ) Senefelder-/ Raumerstraße Lette-/ Dunckerstraße Schliemannstraße vor Spielplätzen Greifenhagener Straße vor Schule Schwedter-/ Templiner Straße Greifenhagener-/ Buchholzer Stargarder-/ Greifenhagener (mit
FGÜ) Zugang Gethsemanespielplatz Lette-/ Lychener Straße Christburger Straße Höhe Schule Einmündungen Greifswalder-/
Christburger Straße -/ Jablonskistraße / Chodowieckistraße Bötzow-/ Pasteurstraße (mit FGÜ) Pasteurstraße vor Schule Geplante
Maßnahmen 2007 / 2008: OT Weißensee
Meyerbeer-/ Indira- Gandhi-Straße OT Pankow
Mittelinsel Mühlenstraße/
Masurenstraße verkehrsbehördliche
Anordnung noch offen Einmündung Wollankstr. /
Brehmestraße -/ Pradelstraße -/ Görschstraße OT Prenzlauer Berg
Stargarder-/ Dunckerstraße (mit FGÜ) Stargarder-/ Senefelder Straße Zugang Spielplatz Göhrener Ei Knaackstraße vor Schule Marienburger-/ Winsstraße Einmündungen Greifswalder-/
Heinrich-Roller-Straße -/ Immanuelkirchstraße Hufeland-/Esmarchstraße Duncker- / Kanzowstraße Kollwitz-/ Wörther Straße Kollwitz-/ Knaackstraße Kollwitz-/ Belforter Straße Sredzki-/ Knaackstraße Raabestraße 5/6 Bötzow- / Lilo- Herrmann- Straße |
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Legende
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