Drucksache - V-1228  

 
 
Betreff: Ergebnisse der Behindertenkonzeption
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
23.05.2007 
Fortführung der 6. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bü90/Gr., 39. Tagung, 01.03.2006
ÄA SPD, 39. Tagung, 01.03.2006
Ausf. nach Beschlussf., 39. Tagung, 01.03.2006
VzK 13, SB, 6. Tagung, 25.04.2007

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

Siehe Anlage

 

Bisher ist wenig zur Umsetzung der Behindertenkonzeption berichtet worden, vor allem fehlt eine Bewertung des Ausgangszustande

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .3. 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V-1228/06,                                                                                                            V-1287/06 und VI – 0094 / 07

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht für die Drucksachen V-1228/06 und 0094/07

1. Zwischenbericht für die Drucksache V-1287/06

 

Betr.:  Fortschreibung der Behindertenkonzeption

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, der in der 39. bzw. 41.Sitzung der V. Wahlperiode am 1.3.2006 und 28.6.2006 sowie in der 5. Sitzung (VI Wahlperiode) am 7.3.2007 angenommenen Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummern:

 

a) V-1228/06 –

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.      „der BVV über den Stand der Umsetzung der Behindertenkonzeption aus allen Ämtern und Fachabteilungen bis zur Mai-BVV zu berichten.

2.      Dabei ist über die Ausgangssituation und den erreichten Ist-Zustand zu berichten.

3.      Der Behindertenbeirat wird um eine Stellungnahme gebeten.

4. Die BVV darüber zu informieren, unter welchen Bedingungen ein Behindertenbeauftragter während der Wahlperiode abgewählt oder aus dem Amt entlassen werden kann.“

 

und

 

b) V-1287/06

 

„1. die Behindertenkonzeption für 2006/07 fortzuschreiben.

2. alle Fachabteilungen und die entsprechenden Verbände und Organisationen sind einzubeziehen und entsprechenden Verantwortlichkeiten zu benennen.

3. Die Fortschreibung der Behindertenkonzeption ist der BVV bis zur 43. Tagung vorzulegen.

Über den Stand der Realisierung ist jährlich zu berichten.“

 

und

 

c) VI – 0094 / 07

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die bisherigen Ergebnisse der Behindertenkonzeption bis zum April 2007 der BVV vorzulegen und durch den Behindertenbeauftragten schriftlich auswerten zu lassen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Grundlage für die Erarbeitung einer Behindertenkonzeption für den Bezirk Pankow sind die „Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk Pankow“, die der bezirkliche Behindertenbeirat am 12. August 2005 beschlossen hat. An ihnen sollen sich die Maßnahmen zur Erreichung eines möglichst hohen Grades der Barrierefreiheit der bezirklichen Infrastruktur orientieren.

 

Der Begriff „Behinderung“ ist vom Behindertenbeirat Pankow wie folgt definiert worden:

 

„Persönliche Behinderung ist jede körperliche, geistige, seelische und altersbedingte Beeinträchtigung, die Menschen an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hindert oder persönliche Entfaltungsmöglichkeiten erschwert.

Behinderung ist aber auch jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen Lebens‑, Entfaltungs‑ und Teilhabemöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert.“

 

Daraus leiten sich für das Bezirksamt Aufgaben und Handlungsempfehlungen ab, die in den Leitlinien für einen barrierefreien Bezirk unter den Buchstaben a) bis k) formuliert sind. Über den Stand der Umsetzung wird im Folgenden berichtet.

 

a) Information, Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter.

 

Die Sensilibisierung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Pankow ist ein fortwährend laufender Prozess, um dem Thema Umgang mit Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Im Jahr 2007 werden Schulungen stattfinden, die u.a. Kenntnisse und Fertigkeiten darüber vermitteln, wie Menschen mit Behinderungen im Brandfall, unter Verwendung besonderer technischer Hilfsmittel (Transportstühle- und decken), evakuiert werden können. Darüber hinaus wurden in den Dienstgebäuden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt, die im Brandfall für die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen verantwortlich sind.

 

Auf Landesebene wird zur Zeit ein Handbuch zum barrierefreien Bauen, welches unter intensiver Mitarbeit von Betroffenen entstand, fertiggestellt. Es wird den Akteuren zur Verfügung stehen und Ihnen praktische Handlungs- und Umsetzungsvorschläge bieten.

 

b) Das Bezirksamt sichert, dass in seiner Öffentlichkeitsarbeit die Belange von Menschen mit Behinderungen verstärkt berücksichtigt werden.

 

Die bezirklichen Internetseiten auf dem Landesportal www.berlin.de  sind grundsätzlich barrierefrei. Die Landesredaktion plant die Einführung weiterer Module, die spezifische Informationen für Menschen mit Behinderung vorhalten.

 

Publikationen über bezirkliche Veranstaltungen sollen künftig verstärkt barrierefrei angeboten werden. So hält das Frauenzentrum EWA seine Informationen auch für Sehbeeinträchtigte vor.

 

c) Öffentlich zugängliche Bereiche und Angebote des Bezirksamtes sind für Menschen aller Behinderungsarten barrierefrei zu gestalten. Behindertengerechte Informations‑ und Leitsysteme sind in allen Ämtern zu schaffen.

Eine maßgebliche Grundlage für Baumaßnahmen die vom Bezirk durchgeführt bzw. koordiniert werden ist der §51 der Bauordnung Berlin (BauO Bln). Dieser regelt die Grundsätze des barriefreien Bauens und stellt damit sicher, dass neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen erreichbar sind. Diese Grundsätze gelten auch bei Neubau bzw. Umgestaltung von öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen.

 

Darüber hinaus investiert das Bezirksamt erhebliche Mittel in bestehende bauliche Anlagen, um diese barrierefrei zu gestalten. So wurden zum Beispiel in den Jahren 2005 / 2006 an 24 Kreuzungen behindertengerechte Fußgängerquerungshilfen, meist Gehwegvorstreckungen, eingebaut. Für die Jahre 2007/2008 sind an 18 Kreuzungen ähnliche bauliche Maßnahmen geplant. Eine detaillierte Aufstellung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die Standorte der Bürgerämter (Pankow, Weißensee, Karow und Prenzlauer Berg) sind für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht optimal zu erreichen. Dies liegt vor allem an den baulichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel auf dem Areal des Standortes Fröbelstraße 17 deutlich wird. Dort stellt die Qualität der Fußwege ein großes Hindernis für den barrierefreien Zugang dar. Der Zugang zum Bürgeramt im Rathaus Pankow ist ebenfalls nicht optimal. Das Bürgeramt ist zwar über einen Fahrstuhl zu erreichen, der aber den modernen Ansprüchen nicht mehr genügt. Insbesondere für beeinträchtigte  Personen, die allein das Bürgeramt aufsuchen möchten, ist der Fahrstuhl nur schwer nutzbar. Deshalb wird der Raum 160 im Rathaus Pankow, der über den modernen Aufzug von der Neue Schönholzer Straße ebenerdig zu erreichen ist, vorgehalten. Auf Rufzeichen steht eine Mitarbeiterin des Bürgeramtes während der Öffnungszeiten kurzfristig für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zur Verfügung.

 

Das Standesamt im Rathaus Pankow (Ostflügel) ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer gelangen zwar mit dem Fahrstuhl in das Erdgeschoss, müssen aber dann zwei Treppen im Foyer überwinden. Eine (anlegbare) Rampe bzw. ein Treppenlift existieren nicht.

 

An mehreren Bürodienstgebäuden des Bezirks ist der Zustand der Barrierefreiheit durch den Einbau von Personenaufzügen erreicht worden. Dies betrifft zum Beispiel das Gebäude in der Grunowstraße 8 – 11. Bisher musste dort eine mobile Rampe bzw. ein Treppenlift genutzt werden, was einen erheblichen Aufwand für Besucherinnen und Besucher mit Behinderung bedeutete und für diese auch eine gewisse Hemmschwelle darstellte. Auch an mehreren Einrichtungen des Fachbereiches Kultur konnte durch bauliche Maßnahmen die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden.

 

Im Dienstgebäude des Sozialamtes in der Fröbelstraße wurden größere Schaukästen beschafft, um die Inhalte der Aushänge auch Menschen mit Sehbehinderung zugänglicher zu machen. Ein ungelöstes Problem ist die barrierefreie Beschilderung der Dienstgebäude des Bezirksamtes. Das Bezirksamt sieht es als einen Schwerpunkt an, zumindest in den drei großen Hauptstandorten der Bezirksverwaltung (Berliner Allee 252, Breite Straße 24a und Fröbelstraße 17) mittelfristig Leitsysteme zu installieren, die auch den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gerecht werden.

 

 

d) Die Beachtung und Anwendung der entsprechenden DIN‑Vorschriften ist für das Bezirksamt ungeachtet eventueller Anwendungseinschränkungen, z.B. durch technische Baubestimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, bindend.

 

Die im Amtsblatt von Berlin veröffentlichten Ausführungsvorschriften der Liste der technischen Baubestimmungen (AVLTB) für den Bereich barrierefreies Bauen kommen zur Anwendung. Diese sind für den Bezirk bindend, ein Abweichen davon ist nicht möglich.

 

e) Das Bezirksamt achtet auf eine gleichmäßige Entwicklung in allen Bezirksteilen.

 

Bezirkliche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit orientieren sich zunächst an den Notwendigkeiten und Prioritäten. Diese sind nicht abhängig von geografischen Lagen im Bezirk. Bei Entscheidungen über bauliche Maßnahmen wird immer auch die Gesamtentwicklung des Bezirks in Betracht gezogen.

 

 

f) Das Bezirksamt gewährleistet, dass die Möglichkeiten der Integration der Menschen mit Behinderung in Kindertagesstätte, Schule und Beruf gegeben sind.

 

Im Bezirk Pankow werden derzeit in 78 von 212 Kindertagesstätten Plätze angeboten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung betreut werden. Diese leisten einen entscheidenden Beitrag zur Integration von Kindern mit und zur Sensilibisierung von Kindern ohne Behinderung. Diese Einrichtungen arbeiten eng mit dem Jugendamt Pankow zusammen. Für die pädagogische Arbeit mit Kindern mit Behinderung wurde eine entsprechende Handreichung erarbeitet.

 

Die therapeutische Versorgung von behinderten und schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen ist auch künftig im Bezirk zu gewährleisten. Mit der Eröffnung der Helene – Haeusler – Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) im Jahr 2002 ist eine weitere qualifizierte Einrichtung für die Integration von Menschen mit Behinderung im Bezirk geschaffen worden.

 

Entsprechend seiner Möglichkeiten fördert das Bezirksamt die Integration von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Eine besondere Verantwortung hat es dabei den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber. Hier besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenbeauftragten.

 

Auf Vorschlag des Bezirksamtes ist der Behindertenbeirat Pankow im Beirat des Jobcenters Pankow vertreten, um zu gewährleisten, dass die Belange von behinderten Erwerbsfähigen angemessen berücksichtigt werden.

 

 

g) Die Bedürfnisse der Senioren im Bezirk sind zu berücksichtigen, für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist zu sorgen.

 

Die Einbeziehung von Seniorinnen und Senioren in das gesellschaftliche Leben wird vom Bezirksamt nicht allein unter dem Gesichtspunkt des Defizitären betrachtet. Das Wissen und die Fähigkeiten älterer Menschen aktiv zu nutzen, bietet die Chance, generationsübergreifende Arbeit zu fördern, ohne die speziellen Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren zu vernachlässigen. Das Bezirksamt will das Miteinander der verschiedenen Generationen fördern und Projekte, wie zum Beispiel die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern, im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

Die Seniorenvertretung des Bezirkes ist durch ein Mitglied im Behindertenbeirat des Bezirkes vertreten.

 

 

h) Der Bezirk wirkt darauf hin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre Einrichtungen zunehmend barrierefrei gestalten.

 

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung weist in ihren Beratungsgesprächen regelmäßig daraufhin, dass Geschäftsleute und Gewerbetreibende ihre Angebote so gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Die Internetplattform www.pankow-wirtschaft.de  ist barrierefrei zugänglich.

 

Die AG Bauen, Wohnen und Verkehr des Behindertenbeirates sucht zusammen mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung regelmäßig größere Dienstleistungsobjekte im Bezirk auf, um diese auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen. Den Betreibern werden Hinweise auf noch bestehende Barrieren gegeben sowie Vorschläge für deren Beseitigung unterbreitet.

 

Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung wird bei Eröffnungen oder Nutzungsänderungen von Gewerberäumen gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern beratend tätig, um eine größtmögliche Barrierefreiheit zu erreichen.

 

 

i) Der Bezirk regt an und fördert Entwicklungen, die zur Sicherung und Erstellung von behinderten‑ und seniorengerechtem Wohnraum führen.

 

In Pankow gibt es 15 Wohnungen für Schwerbehinderte, 133 Wohnungen für Rollstuhlfahrer sowie 388 seniorengerechte Wohnungen, die alle nach 1990 entstanden sind. Somit besteht, wie im gesamten Land Berlin, ein Defizit an Wohnraum für Menschen mit Behinderung. Da sozialer Wohnungsbau nicht mehr gefördert wird, liegt es in der Verantwortung der Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungen in diesem Segment zur Verfügung zu stellen. Die Einflussmöglichkeiten des Bezirksamtes sind hier sehr gering.

 

Im Bezirk arbeitet seit geraumer Zeit die AG Wohnen im Alter in der, unter Federführung der Koordinierungsstelle „Rund ums Alter Pankow“, auch die Vorsitzende der Seniorenvertretung, die Leiterin der Altenhilfekoordination und der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung mitarbeiten. Die AG pflegt regelmäßigen Kontakt zu den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften im Bezirk. Die. Ergebnisse der Zusammenarbeit werden u.a. in der jährlich stattfindenden Veranstaltung „Wohnen im Alter“ vorgestellt.

 

 

j) Der Bezirk regt an und fördert Entwicklungen, die die Mobilität von Menschen mit Einschränkungen sichert und erweitert.

 

Die Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen ist in Berlin Landesaufgabe und wurde bis vor kurzem mit dem so genannten Telebus gewährleistet. Diese Aufgabe ist zwischenzeitlich an ein Privatunternehmen vergeben worden. Seitdem gibt es immer wieder Kritik an der Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens, insbesondere wegen zu geringer Kapazitäten und der mangelhaften Erreichbarkeit. Der Senat führt derzeit Verhandlungen mit dem Ziel, die Situation für die betroffenen zu verbessern. Das Bezirksamt hat keine Möglichkeit, hier unterstützend einzugreifen.

 

 

k) Der Bezirk regt an, unterstützt und fördert Selbsthilfeinitiativen.

Hilfe zur Selbsthilfe ist ein wichtiger Baustein bei der Unterstützung selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderungen. Der Bezirk Pankow wird hier weiterhin unterstützend tätig sein.

 

 

Die Dauer der Amtszeit des Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist im Landesgleichberechtigungsgesetz nicht bestimmt. Für den Fall, dass die Amtszeit beendet werden soll, ist eine gesonderte Abwahlhandlung erforderlich, für die es keines bestimmten Quorums bedarf. Das Bezirksamt hätte in diesem Fall der Bezirksverordnetenversammlung einen Vorschlag zur Wahl eines neuen Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung zu unterbreiten. Soll die Amtszeit nicht beendet werden, kann die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung durch Beschluss in seinem Amt bestätigen.

 

Das Bezirksamt leitet diese Vorlage dem Behindertenbeirat zur Stellungnahme zu und wird dessen Anmerkungen bei der Fortschreibung der Behindertenkonzeption berücksichtigen.

 

Wir bitten, die Drucksachen V – 1228/06 und VI – 0094/07 als erledigt zu betrachten. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung jährlich zum 31. März über die Fortschreibung der Behindertenkonzeption unterrichten und einen Schwerpunkt auf die baulichen Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit legen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Entstehen in Abhängigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Grades von Barrierefreiheit im Bezirk.

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister


Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme Fortschreibung der Behindertenkonzeption

 

 

Behindertengerechte Umbauten im öffentlichen Straßenland in den Jahren 2005 / 2006:

 

OT Weißensee

 

FGÜ Rennbahnstraße-/ Pasedagplatz

FGÜ Gustav-Adolf-Straße 149

FGÜ Berliner Allee 261

Meyerbeer-/ Gürtelstraße

Meyerbeer-/ Smetanastraße

 

OT Pankow

 

FGÜ Pöllnitzweg/ Röbellweg

Mittelinsel Damerowstraße/ Mendelstraße

Mittelinsel Blankenfelder Straße/Kastanienallee

Mittelinsel Germanenstraße

 

OT Prenzlauer Berg

 

FGÜ Hosemann-/ Erich-Weinert-Straße

Gleim-/ Rhinowerstraße (mit FGÜ)

Gleim-/Schwedter Straße (mit FGÜ)

Senefelder-/ Raumerstraße

Lette-/ Dunckerstraße

Schliemannstraße vor Spielplätzen

Greifenhagener Straße vor Schule

Schwedter-/ Templiner Straße

Greifenhagener-/ Buchholzer

Stargarder-/ Greifenhagener (mit FGÜ)

Zugang Gethsemanespielplatz

Lette-/ Lychener Straße

Christburger Straße Höhe Schule

 

Einmündungen Greifswalder-/ Christburger Straße

                                                 -/ Jablonskistraße

                                                  / Chodowieckistraße

 

Bötzow-/ Pasteurstraße (mit FGÜ)

Pasteurstraße vor Schule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geplante Maßnahmen 2007 / 2008:

 

OT Weißensee

 

Meyerbeer-/ Indira- Gandhi-Straße

 

 

OT Pankow

 

Mittelinsel Mühlenstraße/ Masurenstraße             verkehrsbehördliche Anordnung noch offen

Einmündung Wollankstr. / Brehmestraße

                                          -/ Pradelstraße

                                          -/ Görschstraße

 

OT Prenzlauer Berg

 

Stargarder-/ Dunckerstraße (mit FGÜ)

Stargarder-/ Senefelder Straße

Zugang Spielplatz Göhrener Ei

Knaackstraße vor Schule

Marienburger-/ Winsstraße

 

Einmündungen Greifswalder-/ Heinrich-Roller-Straße

                                                 -/ Immanuelkirchstraße

 

Hufeland-/Esmarchstraße

 

 

Duncker- / Kanzowstraße

Kollwitz-/ Wörther Straße

Kollwitz-/ Knaackstraße

Kollwitz-/ Belforter Straße

Sredzki-/ Knaackstraße

Raabestraße 5/6

Bötzow- / Lilo- Herrmann- Straße

 

 

 

 
 

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