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Drucksache - V-1145
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 2006 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr. : V-1145/05 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Schulwegsicherung
an der Grundschule an den Buchen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung des in der 37. Tagung der BVV am 14.12.2005
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
V-1145/05 : „Das Bezirksamt wird beauftragt, in Absprache mit der
Elternvertretung und der Straßenverkehrsbehörde geeignete Maßnahmen
einzuleiten, um den Schülerinnen und Schülern ein gefahrloses Erreichen ihrer
Schule zu ermöglichen“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Am 18.11.2005 wurde der BVV-Antrag mit den folgenden Behördenvertretern im Rahmen eines Ortstermins in der Wilhelm-Wolff-Straße vor der 7. Grundschule erörtert: Schulamt
Pankow, Frau Arnold Schulleiter
der 7. Grundschule, Herr Peikert Vertreterin
der Gesamtelternvertretung der Grundschule Vertreter
des Polizei-Abschnitts 18 Polizei
Direktion 1 Zentrale Aufgaben/ Verkehrsdienst, Herr Hufenbach Tiefbauamt
Pankow, Tief 424, Herr Rommel Tiefbauamt
Pankow, Straßenverkehrsbehörde, Tief 51, Herr Lehmann-Tag Ein sicheres Erreichen der 7. Grundschule für die
Schulkinder ist bereits aktuell möglich. Gleichwohl wurde vom Tiefbauamt Pankow
eingangs bekannt gegeben, dass im Rahmen der Schulwegsicherung die Errichtung
eines neuen Fußgängerüberweges im Bereich der Straßenbahnhaltestelle
Pastor-Niemöller-Platz über die Friedrich-Engels-Straße geplant ist. Weiterhin
wird der Einmündungsbereich an der Wilhelm-Wolff-Straße dergestalt umgebaut, in dem der Fahrbahnquerschnitt verengt und aufgepflastert
wird. Dies unterstützt den verkehrsberuhigten Charakter der
Wilhelm-Wolff-Straße und erleichtert ein Überqueren der Fahrbahn durch die
Schulkinder. Mit dem Straßenumbau der Friedrich-Engels-Straße soll noch im Jahr
2006 begonnen werden. Gegenüber der Schulleitung wurde seitens der
Straßenverkehrsbehörde und des Schulamtes angeregt, die Einrichtung eines
Verkehrshelferdienstes in der Wilhelm-Wolff-Straße als ergänzende Maßnahme im
Rahmen der obliegenden Möglichkeiten nach Abschluss der Baumaßnahmen zu prüfen. Die Schulleitung wurde seitens des Schulamtes, der Polizei
und der Straßenverkehrsbehörde ebenfalls aufgefordert, die Elternschaft auf ihr
regelwidriges und verkehrsgefährdendes Verhalten im Straßenverkehr (Befahren
des Gehweges, rücksichtsloses Wenden, Halten in 2. Spur, Aussteigen der Kinder
zur Fahrbahnseite) aufmerksam zu machen, zumal das vorhandene eingeschränkte
Haltverbot (Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung –StVO-) in der
Wilhelm-Wolff-Straße ein verkehrssicheres Halten bzw. Ein- und Aussteigen der
Schulkinder am Fahrbahnrand ermöglicht. Das Kopieren und Verteilen entsprechender Hinweiszettel an
die Eltern hat sich nach Aussage des Schulamtes in diesem Zusammenhang bereits
in der Vergangenheit als wirksame Maßnahme erwiesen und wurde deshalb gegenüber
der Schulleitung angeregt. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass vorerst der
Umbau der Einmündung Friedrich-Engels-Straße / Wilhelm-Wolff-Straße sowie die
Erstellung des Fußgängerüberweges in der Friedrich-Engels-Straße abzuwarten
sind. Nach Abschluss der Baumaßnahme und nach Einrichten eines
Verkehrshelferpunktes im Einmündungsbereich wird von der Straßenverkehrsbehörde
zusätzlich geprüft, ob es als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein kann, die
aktuell in der Wilhelm-Wolff-Straße zum Zwecke des Aus- und Einsteigens der
Schulkinder befindliche eingeschränkte Haltverbotszone in die
Friedrich-Engels-Straße zu verlegen und somit die Notwendigkeit eines
Hereinfahrens von Pkw zum Zwecke des Holens und Bringens der Schulkinder in die
Wilhelm-Wolff-Straße von vornherein auszuschließen. Es bleibt jedoch
anzuzweifeln, ob Eltern die Haltemöglichkeit in der Friedrich-Engels-Straße
aufgrund des weiteren Fußweges zum Schulgebäude überhaupt annehmen würden. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ................................................ ................................................ Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
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