Drucksache - V-1145  

 
 
Betreff: Schulwegsicherung an der Grundschule an den Buchen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
06.12.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2006 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü., 36. Tagung, 09.11.2005
BE Verkehr, 37. Tagung, 14.12.2005
VzK 13, SB, 39. Tagung, 01.03.06

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Absprache mit der Elternvertretung und der Straßenverkehrsbehörde geeignete Maßnahmen einzu

 

Siehe Anlage

 

Das Schulgebäude liegt zurückgesetzt in der Wilhelm-Wolff-Straße

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                               2006

 

 

 

 

            An die

Bezirksverordnetenversammlung                                    Drucksache Nr.:

                                                                                                  

 

                                                                                          In Erledigung der

                                                                                          Drucksache Nr. :  V-1145/05

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Schulwegsicherung an der Grundschule an den Buchen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 37. Tagung der BVV am 14.12.2005 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V-1145/05  :

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, in Absprache mit der Elternvertretung und der Straßenverkehrsbehörde geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Schülerinnen und Schülern ein gefahrloses Erreichen ihrer Schule zu ermöglichen“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Am 18.11.2005 wurde der BVV-Antrag mit den folgenden Behördenvertretern im Rahmen eines Ortstermins in der Wilhelm-Wolff-Straße  vor der 7. Grundschule erörtert:

 

Schulamt Pankow, Frau Arnold

Schulleiter der 7. Grundschule, Herr Peikert

Vertreterin der Gesamtelternvertretung der Grundschule

Vertreter des Polizei-Abschnitts 18

Polizei Direktion 1 Zentrale Aufgaben/ Verkehrsdienst, Herr Hufenbach

Tiefbauamt Pankow, Tief 424, Herr Rommel

Tiefbauamt Pankow, Straßenverkehrsbehörde, Tief 51, Herr Lehmann-Tag

 

Ein sicheres Erreichen der 7. Grundschule für die Schulkinder ist bereits aktuell möglich. Gleichwohl wurde vom Tiefbauamt Pankow eingangs bekannt gegeben, dass im Rahmen der Schulwegsicherung die Errichtung eines neuen Fußgängerüberweges im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Pastor-Niemöller-Platz über die Friedrich-Engels-Straße geplant ist. Weiterhin wird der Einmündungsbereich an der Wilhelm-Wolff-Straße dergestalt umgebaut,

in dem der Fahrbahnquerschnitt verengt und aufgepflastert wird. Dies unterstützt den verkehrsberuhigten Charakter der Wilhelm-Wolff-Straße und erleichtert ein Überqueren der Fahrbahn durch die Schulkinder. Mit dem Straßenumbau der Friedrich-Engels-Straße soll noch im Jahr 2006 begonnen werden.

 

 

 

Gegenüber der Schulleitung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde und des Schulamtes angeregt, die Einrichtung eines Verkehrshelferdienstes in der Wilhelm-Wolff-Straße als ergänzende Maßnahme im Rahmen der obliegenden Möglichkeiten nach Abschluss der Baumaßnahmen zu prüfen.

 

Die Schulleitung wurde seitens des Schulamtes, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ebenfalls aufgefordert, die Elternschaft auf ihr regelwidriges und verkehrsgefährdendes Verhalten im Straßenverkehr (Befahren des Gehweges, rücksichtsloses Wenden, Halten in 2. Spur, Aussteigen der Kinder zur Fahrbahnseite) aufmerksam zu machen, zumal das vorhandene eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung –StVO-) in der Wilhelm-Wolff-Straße ein verkehrssicheres Halten bzw. Ein- und Aussteigen der Schulkinder am Fahrbahnrand ermöglicht.

 

Das Kopieren und Verteilen entsprechender Hinweiszettel an die Eltern hat sich nach Aussage des Schulamtes in diesem Zusammenhang bereits in der Vergangenheit als wirksame Maßnahme erwiesen und wurde deshalb gegenüber der Schulleitung angeregt.

 

Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass vorerst der Umbau der Einmündung Friedrich-Engels-Straße / Wilhelm-Wolff-Straße sowie die Erstellung des Fußgängerüberweges in der Friedrich-Engels-Straße abzuwarten sind.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme und nach Einrichten eines Verkehrshelferpunktes im Einmündungsbereich wird von der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich geprüft, ob es als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein kann, die aktuell in der Wilhelm-Wolff-Straße zum Zwecke des Aus- und Einsteigens der Schulkinder befindliche eingeschränkte Haltverbotszone in die Friedrich-Engels-Straße zu verlegen und somit die Notwendigkeit eines Hereinfahrens von Pkw zum Zwecke des Holens und Bringens der Schulkinder in die Wilhelm-Wolff-Straße von vornherein auszuschließen. Es bleibt jedoch anzuzweifeln, ob Eltern die Haltemöglichkeit in der Friedrich-Engels-Straße aufgrund des weiteren Fußweges zum Schulgebäude überhaupt annehmen würden.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen:

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

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Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

                                                                                    Abt. Stadtentwicklung            

 

 
 

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