TOP |
|
|
Betreff |
Drucksache |
|
Ö 1 |
|
|
|
Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 2.1 |
|
|
|
Einwohneranfragen für die 33. Sitzung der BVV am 10.09.2014 |
|
|
0783/XIX |
|
Ö 3 |
|
|
|
Konsensliste |
|
|
|
|
Ö 3.1 |
|
|
|
Konsensliste für die 33. Sitzung der BVV am 10.09.2014 |
|
|
0812/XIX |
|
Ö 4 |
|
|
|
Mündliche Anfragen |
|
|
|
|
Ö 4.1 |
|
|
|
Mündliche Anfragen für die 33. Sitzung der BVV am 10.09.2014 |
|
|
0813/XIX |
|
Ö 5 |
|
|
|
Beratung offener Drucksachen aus der letzten Sitzung / den letzten Sitzungen |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
|
Feststellungen |
|
|
|
|
Ö 6.1 |
|
|
|
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als stellvertretender Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz |
|
|
0775/XIX |
|
Ö 6.2 |
|
|
|
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz |
|
|
0781/XIX |
|
Ö 6.3 |
|
|
|
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz |
|
|
0784/XIX |
|
Ö 6.4 |
|
|
|
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz |
|
|
0785/XIX |
|
Ö 6.5 |
|
|
|
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz |
|
|
0786/XIX |
|
Ö 7 |
|
|
|
Vorlagen zur Kenntnisnahme |
|
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
|
Bericht über Sanierung im MV (Zwischenbericht) |
|
|
0874/XVIII |
|
Ö 7.2 |
|
|
|
Vorklärwerke für Frohnauer Teiche (Zwischenbericht) |
|
|
1282/XVIII |
|
Ö 7.3 |
|
|
|
Integrationskonzept für den Bezirk Reinickendorf (Zwischenbericht) |
|
|
0085/XIX |
|
Ö 7.4 |
|
|
|
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt) (Zwischenbericht) |
|
|
0107/XIX-07 |
|
Ö 7.5 |
|
|
|
Prioritätenliste Radverkehr |
|
|
0150/XIX |
|
Ö 7.6 |
|
|
|
Aktive Stadtzentren einrichten |
|
|
0173/XIX |
|
Ö 7.7 |
|
|
|
Anonymisierte Bewerbungen |
|
|
0176/XIX |
|
Ö 7.8 |
|
|
|
Kiefheider Weg (Zwischenbericht) |
|
|
0237/XIX |
|
Ö 7.9 |
|
|
|
Neue Planungen zur Tegeler Hafeninsel öffentlich in Tegel vorstellen |
|
|
0239/XIX |
|
Ö 7.10 |
|
|
|
Hinweis auf Radfahrer an der B96 (Zwischenbericht) |
|
|
0294/XIX |
|
Ö 7.11 |
|
|
|
Maßnahmen gegen mit Graffiti beschmierte Hauswände (Zwischenbericht) |
|
|
0306/XIX |
|
Ö 7.12 |
|
|
|
S-Bahnhof Tegel am Tegel-Center ausschildern |
|
|
0361/XIX |
|
Ö 7.13 |
|
|
|
Mit dem Wasser-Taxi zum Strandbad Tegel |
|
|
0406/XIX |
|
Ö 7.14 |
|
|
|
Toiletten mit Wickelmöglichkeiten in direkter Spielplatznähe (Zwischenbericht) |
|
|
0461/XIX |
|
Ö 7.15 |
|
|
|
Geschwindigkeit auf der Heiligenseestr. häufiger kontrollieren |
|
|
0462/XIX |
|
Ö 7.16 |
|
|
|
S-Bahnhof Wittenau - Haltepunkt 6-Wagenzüge Richtung Süden verlegen! |
|
|
0464/XIX |
|
Ö 7.17 |
|
|
|
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt) |
|
|
0494/XIX-09 |
|
Ö 7.18 |
|
|
|
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt) |
|
|
0494/XIX-12 |
|
Ö 7.19 |
|
|
|
Finanzierung der Integrationslotsen I (Zwischenbericht) |
|
|
0503/XIX |
|
Ö 7.20 |
|
|
|
Buslinie 124 Richtung Heiligensee (Zwischenbericht) |
|
|
0506/XIX |
|
Ö 7.21 |
|
|
|
Freigabe der Karolinenstraße für den Radverkehr in nördlicher Richtung |
|
|
0517/XIX |
|
Ö 7.22 |
|
|
|
Jugendsozialarbeit ausweiten! |
|
|
0533/XIX |
|
Ö 7.23 |
|
|
|
Count-Down-Ampel auch in Reinickendorf (Zwischenbericht) |
|
|
0542/XIX |
|
Ö 7.24 |
|
|
|
Sportunterricht |
|
|
0557/XIX |
|
Ö 7.25 |
|
|
|
Sprachcamps im Kiez Auguste-Viktoria-Allee sicherstellen |
|
|
0563/XIX |
|
Ö 7.26 |
|
|
|
Ausstellung "Kinder im Versteck. Verfolgt. Untergetaucht. Gerettet? Berlin 1943 - 1945" auch in Reinickendorf zeigen |
|
|
0599/XIX |
|
Ö 7.27 |
|
|
|
BVG-Anzeigetafeln am Tegel-Center instandsetzen |
|
|
0608/XIX |
|
Ö 7.28 |
|
|
|
Keine Tabakwerbung in Reinickendorf |
|
|
0621/XIX |
|
Ö 7.29 |
|
|
|
Reflektoren in der dunklen Jahreszeit tragen |
|
|
0639/XIX |
|
Ö 7.30 |
|
|
|
Sitzgelegenheiten vor der Humboldt-Bibliothek (Zwischenbericht) |
|
|
0641/XIX |
|
Ö 7.31 |
|
|
|
Pilotprojekt verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit der Verwaltung (Zwischenbericht) |
|
|
0645/XIX |
|
Ö 7.32 |
|
|
|
Park & Ride-Parkplätze für Reinickendorf |
|
|
0672/XIX-01 |
|
Ö 7.33 |
|
|
|
Busspur Kurt-Schumacher-Damm zeitlich ausweiten (Zwischenbericht) |
|
|
0675/XIX |
|
Ö 7.34 |
|
|
|
Unterstützung der Schulen mit erhöhter Anzahl von Schülern ohne Deutschkenntnisse |
|
|
0676/XIX |
|
Ö 7.35 |
|
|
|
Sanierung der Ellef-Ringnes-Grundschule (Zwischenbericht) |
|
|
0677/XIX |
|
Ö 7.36 |
|
|
|
Umleitungsstrecken ertüchtigen |
|
|
0694/XIX |
|
Ö 7.37 |
|
|
|
"Mobiles Learning Center" auch nach Reinickendorf |
|
|
0703/XIX |
|
Ö 7.38 |
|
|
|
Straßenbeleuchtung Alter Bernauer Heerweg |
|
|
0705/XIX |
|
Ö 7.39 |
|
|
|
Flüchtlingsarbeit unterstützen! |
|
|
0708/XIX |
|
Ö 7.40 |
|
|
|
Erwachsenenlotsen |
|
|
0709/XIX |
|
Ö 7.41 |
|
|
|
Steganlage sichern |
|
|
0741/XIX |
|
Ö 7.42 |
|
|
|
Fahrradständer in der Rollberge-Siedlung |
|
|
0742/XIX |
|
Ö 7.43 |
|
|
|
Beleuchtung am Mittelfeldbecken verbessern |
|
|
0746/XIX |
|
Ö 7.44 |
|
|
|
Bezirksinternetangebot "Schwimmbäder" mit www.berlinerbaeder.de verlinken |
|
|
0763/XIX |
|
Ö 7.45 |
|
|
|
Zukünftige Organisationsform der beiden Lauterbach-Schulen 12G33 und 12SO3 |
|
|
0810/XIX |
|
Ö 7.46 |
|
|
|
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrages "Sanierung der denkmal-geschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg" der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg vom 26.08.2014 |
|
|
0815/XIX |
|
Ö 8 |
|
|
|
Große Anfragen |
|
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
|
Sanierung der Siedlung "Am Steinberg" |
|
|
0809/XIX |
|
Ö 8.1.1 |
|
|
|
Sozialverträgliche Modernisierung der Siedlung am Steinberg |
|
|
0809/XIX-01 |
|
Ö 8.2 |
|
|
|
Anwohner der Siedlung am Steinberg schützen |
|
|
0788/XIX |
|
Ö 8.3 |
|
|
|
Planungen Cité Foch |
|
|
0797/XIX |
|
Ö 8.4 |
|
|
|
Lebensmittelsicherheit in Reinickendorf |
|
|
0789/XIX |
|
Ö 9 |
|
|
|
Vorlagen zur Beschlussfassung |
|
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
|
Einwohnerantrag gem. § 44 Bezirksverwaltungsgesetz betr. "Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg" |
|
|
0814/XIX |
|
Ö 10 |
|
|
|
Beschlussempfehlungen von Ausschüssen |
|
|
|
|
Ö 10.1 |
|
|
|
Einwechseln von Wildtieren in Siedlungsgebiete |
|
|
0562/XIX |
|
Ö 10.2 |
|
|
|
Öffentlicher Bücherschrank auch in Reinickendorf |
|
|
0618/XIX |
|
Ö 10.3 |
|
|
|
Register in Reinickendorf einrichten |
|
|
0667/XIX |
|
Ö 10.4 |
|
|
|
Leitbild "Interkulturelle Arbeit der Verwaltung für Reinickendorf" erstellen |
|
|
0690/XIX-01 |
|
Ö 10.5 |
|
|
|
Interkultureller Garten in Reinickendorf |
|
|
0692/XIX |
|
Ö 10.6 |
|
|
|
Auf Kampagne "Stadtbäume für Berlin" hinweisen |
|
|
0717/XIX |
|
Ö 10.7 |
|
|
|
Verkehrsfluss in Tegel-Süd verbessern |
|
|
0718/XIX |
|
Ö 10.8 |
|
|
|
Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen |
|
|
0720/XIX |
|
Ö 10.9 |
|
|
|
Eingeschränktes Halteverbot Oranienburger Str., Fahrtrichtung Süd (Lübarser Str. - Schlitzer Str.) |
|
|
0721/XIX |
|
Ö 10.10 |
|
|
|
Kindertagesstättenverzeichnis auch für Reinickendorfer Bürger nutzbar machen II |
|
|
0722/XIX |
|
Ö 10.11 |
|
|
|
Auf Straßenrückbau reagieren - Frohnauer Einzelhandel stärken (1) |
|
|
0723/XIX |
|
Ö 10.12 |
|
|
|
Auf Straßenrückbau reagieren - Frohnauer Einzelhandel stärken (2) |
|
|
0724/XIX |
|
Ö 10.13 |
|
|
|
Kindertagesstättenverzeichnis auch für Reinickendorfer Bürger nutzbar machen I |
|
|
0726/XIX |
|
Ö 10.14 |
|
|
|
Tempo 30 für Teilabschnitt Waidmannsluster Damm |
|
|
0728/XIX |
|
Ö 10.15 |
|
|
|
Verkehrssicherheit auf der Heiligenseestraße |
|
|
0749/XIX |
|
Ö 10.16 |
|
|
|
Ampelschaltung an der Karolinenstraße/Waidmannsluster Damm überprüfen |
|
|
0753/XIX |
|
Ö 10.17 |
|
|
|
Überarbeitung des § 27 (6) GO BVV |
|
|
0782/XIX |
|
Ö 11 |
|
|
|
Anträge |
|
|
|
|
Ö 11.1 |
|
|
|
Wahl von stellvertretenden Bürgerdeputierten |
|
|
0802/XIX |
|
Ö 11.2 |
|
|
|
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten |
|
|
0787/XIX |
|
Ö 12 |
|
|
|
Ersuchen |
|
|
|
|
Ö 12.1 |
|
|
|
Modellprojekt BBO Jugendhilfe auch in Reinickendorf bekannt machen |
|
|
0803/XIX |
|
Ö 12.2 |
|
|
|
Einsatz von Doppelstock-Fahrradabstellsystemen an Reinickendorfer Bahnhöfen prüfen |
|
|
0790/XIX |
|
Ö 12.3 |
|
|
|
Fahrradständer vor dem Rathaus |
|
|
0798/XIX |
|
Ö 12.4 |
|
|
|
Schulwegsicherung Miraustraße |
|
|
0804/XIX |
|
Ö 12.5 |
|
|
|
Poller am Zeltinger Platz vorsehen! |
|
|
0791/XIX |
|
Ö 12.6 |
|
|
|
Radverkehrsstrategie des Senats unterstützen |
|
|
0799/XIX |
|
Ö 12.7 |
|
|
|
Sicher Radfahren auf dem Hermsdorfer Damm |
|
|
0800/XIX |
|
Ö 12.8 |
|
|
|
Querparken am Rathaus für ÖPNV-Pendler prüfen! |
|
|
0792/XIX |
|
Ö 12.9 |
|
|
|
Bezirklicher Denkmalrat |
|
|
0801/XIX |
|
Ö 12.10 |
|
|
|
Umgehend Umstrukturierungssatzung für die Siedlung "Am Steinberg" aufstellen |
|
|
0793/XIX |
|
|
|
10.09.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
|
|
Ö 12.10 - überwiesen |
|
|
Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Sachverhalt: 1. Das Bezirksamt wird ersucht, für die Siedlung „Am Steinberg“ (mit den Grundstücken in der Straße Am Brunnen, Am Rosensteg, Kehrwieder, An der Heide 1-12 und Myrtenweg 23) unabhängig vom Prüfauftrag der Drucksache Nr. 0640/XIX-01 unverzüglich eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf sämtlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. 2. Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden: - Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
- In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
- Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
- Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
- Sämtliche gegen Mieter bereits anhängigen Klageverfahren sind einzustellen.
3. Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen. 4. Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen. 5. Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch. 6. Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen. 7. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll. 8. Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.
|
|
|
|
|
09.10.2014 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung |
|
|
Ö 3.1 - vertagt |
|
|
Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0793/XIX - Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Das Bezirksamt wird ersucht, für die Siedlung „Am Steinberg“ (mit den Grundstücken in der Straße Am Brunnen, Am Rosensteg, Kehrwieder, An der Heide 1-12 und Myrtenweg 23) unabhängig vom Prüfauftrag der Drucksache Nr. 0640/XIX-01 unverzüglich eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf sämtlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. 2. Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden: - Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
- In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
- Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
- Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
- Sämtliche gegen Mieter bereits anhängigen Klageverfahren sind einzustellen.
3. Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen. 4. Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen. 5. Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch. 6. Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen. 7. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll. 8. Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren. zu vertagen.
|
|
|
|
|
06.11.2014 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung |
|
|
Ö 3.4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
|
|
Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0793/XIX - : 1. Das Bezirksamt wird ersucht, für die Siedlung „Am Steinberg“ (mit den Grundstücken in der Straße Am Brunnen, Am Rosensteg, Kehrwieder, An der Heide 1-12 und Myrtenweg 23) unabhängig vom Prüfauftrag der Drucksache Nr. 0640/XIX-01 unverzüglich eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf sämtlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. 2. Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden: - Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
- In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
- Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
- Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
- Sämtliche gegen Mieter bereits anhängige Klageverfahren sind einzustellen.
3. Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen. 4. Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen. 5. Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch. 6. Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen. 7. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll. 8. Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren. in folgender geänderter Fassung anzunehmen: 1. Die BVV Reinickendorf unterstützt eine sozialverträgliche Renovierung und Modernisierung der Siedlung „Am Steinberg“, die es den Bestandsmietern erlaubt, langfristig zu erträglichen Mieten in ihrem angestammten Kiez zu wohnen. Auch im Falle einer Weiterveräußerung der Mietobjekte sollte dabei ein weitgehender Kündigungsschutz gelten. Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere sind für die Siedlung am Steinberg eine Umstrukturierungssatzung (gemäß § 172 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 BauGB) sowie ein Sozialplan nach § 180 BauGB durch eine unabhängige Mieterberatung anzustreben. Über mögliche rechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wunsches der Bezirksverordnetenversammlung auf Erlass einer solchen Satzung und der Erstellung eines Sozialplans sind die Betroffenen und der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung laufend zu unterrichten. Das Bezirksamt wird in diesem Fall ersucht, alternative Handlungsoptionen darzulegen. Sollte die Möglichkeit einer Umsetzung einer Umstrukturierungssatzung und/oder des Sozialplans bestehen, so wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechenden Schritte dazu zeitnah einzuleiten. 2. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden: - Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
- In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
- Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
- Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
- Sämtliche gegen Mieter bereits anhängige Klageverfahren sind einzustellen.
3. Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen. 4. Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen. 5. Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch. 6. Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen. 7. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll. 8. Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren. Nach Abschluss der Abstimmung lässt Herr Weser über die Dringlichkeit der Drucksache befinden, um die Einbringung in die nächste Sitzung der BVV am 12.11.2014 sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
|
|
|
|
|
12.11.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
|
|
Ö 10.17 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
|
|
Es wird folgender Beschluss gefasst: einstimmig beschlossen Sachverhalt: 1. Die BVV Reinickendorf unterstützt eine sozialverträgliche Renovierung und Modernisierung der Siedlung „Am Steinberg“, die es den Bestandsmietern erlaubt, langfristig zu erträglichen Mieten in ihrem angestammten Kiez zu wohnen. Auch im Falle einer Weiterveräußerung der Mietobjekte sollte dabei ein weitgehender Kündigungsschutz gelten. Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere sind für die Siedlung am Steinberg eine Umstrukturierungsverordnung (gemäß § 172 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 BauGB) sowie ein Sozialplan nach § 180 BauGB durch eine unabhängige Mieterberatung anzustreben. Über mögliche rechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wunsches der Bezirksverordnetenversammlung auf Erlass einer solchen Verordnung und der Erstellung eines Sozialplans sind die Betroffenen und der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung laufend zu unterrichten. Das Bezirksamt wird in diesem Fall ersucht, alternative Handlungsoptionen darzulegen. Sollte die Möglichkeit einer Umsetzung einer Umstrukturierungsverordnung und/oder des Sozialplans bestehen, so wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechenden Schritte dazu zeitnah einzuleiten. 2. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden: - Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
- In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
- Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
- Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
- Sämtliche gegen Mieter bereits anhängige Klageverfahren sind einzustellen.
3. Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen. 4. Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen. 5. Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch. 6. Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen. 7. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll. 8. Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.
|
|
|
|
|
11.02.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
|
|
Ö 7.15 - überwiesen |
|
|
Es wird folgender Beschluss gefasst: Kenntnisnahme Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
|
|
|
|
|
30.04.2015 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung |
|
|
Ö 5.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
|
|
Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme – Drucksache Nr. 0793/XIX – zur Kenntnis.
|
|
|
|
|
10.06.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
|
|
Ö 7.7 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
|
|
Es wird folgender Beschluss gefasst: Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
|
Ö 13 |
|
|
|
Empfehlungen |
|
|
|
|
Ö 13.1 |
|
|
|
Asylprojekt der Bundesagentur für Arbeit |
|
|
0806/XIX |
|
Ö 13.2 |
|
|
|
Unterstützung der Bildungsprojekte von PROTECT und BGZ über Ehrenämter in Hilfsorganisationen für Kinder und Jugendliche |
|
|
0805/XIX |
|
Ö 13.3 |
|
|
|
Aufenthaltsqualität am U+S-Bahnhof Wittenau verbessern |
|
|
0794/XIX |
|
Ö 13.4 |
|
|
|
Buslinie 133 neuer Halt auf Areal am Borsigturm |
|
|
0807/XIX |
|
Ö 13.5 |
|
|
|
Verfügbarkeit von Mieterparkplätzen |
|
|
0808/XIX |
|
Ö 13.6 |
|
|
|
Hängeleuchten in Frohnau auf gelbliche LED-Beleuchtung umstellen |
|
|
0795/XIX |
|
Ö 13.7 |
|
|
|
Naturschutzkonzept |
|
|
0796/XIX |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|