Tagesordnung - 33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Datum: Mi, 10.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 08.09.2014, 17:00 Uhr, Raum 340 A

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Einwohneranfragen für die 33. Sitzung der BVV am 10.09.2014  
0783/XIX  
Ö 3     Konsensliste      
Ö 3.1  
Konsensliste für die 33. Sitzung der BVV am 10.09.2014  
0812/XIX  
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen für die 33. Sitzung der BVV am 10.09.2014  
0813/XIX  
Ö 5     Beratung offener Drucksachen aus der letzten Sitzung / den letzten Sitzungen      
Ö 6     Feststellungen      
Ö 6.1  
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als stellvertretender Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz  
0775/XIX  
Ö 6.2  
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz  
0781/XIX  
Ö 6.3  
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz  
0784/XIX  
Ö 6.4  
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz  
0785/XIX  
Ö 6.5  
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz  
0786/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
Bericht über Sanierung im MV (Zwischenbericht)  
Enthält Anlagen
0874/XVIII  
Ö 7.2  
Vorklärwerke für Frohnauer Teiche (Zwischenbericht)  
1282/XVIII  
Ö 7.3  
Integrationskonzept für den Bezirk Reinickendorf (Zwischenbericht)
0085/XIX  
Ö 7.4  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt) (Zwischenbericht)  
Enthält Anlagen
0107/XIX-07  
Ö 7.5  
Prioritätenliste Radverkehr  
0150/XIX  
Ö 7.6  
Aktive Stadtzentren einrichten
0173/XIX  
Ö 7.7  
Anonymisierte Bewerbungen
Enthält Anlagen
0176/XIX  
Ö 7.8  
Kiefheider Weg (Zwischenbericht)  
0237/XIX  
Ö 7.9  
Neue Planungen zur Tegeler Hafeninsel öffentlich in Tegel vorstellen
0239/XIX  
Ö 7.10  
Hinweis auf Radfahrer an der B96 (Zwischenbericht)  
0294/XIX  
Ö 7.11  
Maßnahmen gegen mit Graffiti beschmierte Hauswände (Zwischenbericht)
0306/XIX  
Ö 7.12  
S-Bahnhof Tegel am Tegel-Center ausschildern
0361/XIX  
Ö 7.13  
Mit dem Wasser-Taxi zum Strandbad Tegel  
0406/XIX  
Ö 7.14  
Toiletten mit Wickelmöglichkeiten in direkter Spielplatznähe (Zwischenbericht)  
0461/XIX  
Ö 7.15  
Geschwindigkeit auf der Heiligenseestr. häufiger kontrollieren
0462/XIX  
Ö 7.16  
S-Bahnhof Wittenau - Haltepunkt 6-Wagenzüge Richtung Süden verlegen!  
0464/XIX  
Ö 7.17  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)  
0494/XIX-09  
Ö 7.18  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)
0494/XIX-12  
Ö 7.19  
Finanzierung der Integrationslotsen I (Zwischenbericht)  
0503/XIX  
Ö 7.20  
Buslinie 124 Richtung Heiligensee (Zwischenbericht)  
0506/XIX  
Ö 7.21  
Freigabe der Karolinenstraße für den Radverkehr in nördlicher Richtung  
0517/XIX  
Ö 7.22  
Jugendsozialarbeit ausweiten!  
Enthält Anlagen
0533/XIX  
Ö 7.23  
Count-Down-Ampel auch in Reinickendorf (Zwischenbericht)
0542/XIX  
Ö 7.24  
Sportunterricht
Enthält Anlagen
0557/XIX  
Ö 7.25  
Sprachcamps im Kiez Auguste-Viktoria-Allee sicherstellen  
0563/XIX  
Ö 7.26  
Ausstellung "Kinder im Versteck. Verfolgt. Untergetaucht. Gerettet? Berlin 1943 - 1945" auch in Reinickendorf zeigen  
0599/XIX  
Ö 7.27  
BVG-Anzeigetafeln am Tegel-Center instandsetzen  
0608/XIX  
Ö 7.28  
Keine Tabakwerbung in Reinickendorf  
0621/XIX  
Ö 7.29  
Reflektoren in der dunklen Jahreszeit tragen  
Enthält Anlagen
0639/XIX  
Ö 7.30  
Sitzgelegenheiten vor der Humboldt-Bibliothek (Zwischenbericht)  
0641/XIX  
Ö 7.31  
Pilotprojekt verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit der Verwaltung (Zwischenbericht)  
0645/XIX  
Ö 7.32  
Park & Ride-Parkplätze für Reinickendorf
0672/XIX-01  
Ö 7.33  
Busspur Kurt-Schumacher-Damm zeitlich ausweiten (Zwischenbericht)  
0675/XIX  
Ö 7.34  
Unterstützung der Schulen mit erhöhter Anzahl von Schülern ohne Deutschkenntnisse  
0676/XIX  
Ö 7.35  
Sanierung der Ellef-Ringnes-Grundschule (Zwischenbericht)  
Enthält Anlagen
0677/XIX  
Ö 7.36  
Umleitungsstrecken ertüchtigen  
Enthält Anlagen
0694/XIX  
Ö 7.37  
"Mobiles Learning Center" auch nach Reinickendorf  
0703/XIX  
Ö 7.38  
Straßenbeleuchtung Alter Bernauer Heerweg  
0705/XIX  
Ö 7.39  
Flüchtlingsarbeit unterstützen!  
0708/XIX  
Ö 7.40  
Erwachsenenlotsen  
0709/XIX  
Ö 7.41  
Steganlage sichern  
0741/XIX  
Ö 7.42  
Fahrradständer in der Rollberge-Siedlung
0742/XIX  
Ö 7.43  
Beleuchtung am Mittelfeldbecken verbessern  
0746/XIX  
Ö 7.44  
Bezirksinternetangebot "Schwimmbäder" mit www.berlinerbaeder.de verlinken  
0763/XIX  
Ö 7.45  
Zukünftige Organisationsform der beiden Lauterbach-Schulen 12G33 und 12SO3  
0810/XIX  
Ö 7.46  
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrages "Sanierung der denkmal-geschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg" der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg vom 26.08.2014  
Enthält Anlagen
0815/XIX  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Sanierung der Siedlung "Am Steinberg"  
0809/XIX  
Ö 8.1.1  
Sozialverträgliche Modernisierung der Siedlung am Steinberg  
0809/XIX-01  
Ö 8.2  
Anwohner der Siedlung am Steinberg schützen  
0788/XIX  
Ö 8.3  
Planungen Cité Foch  
0797/XIX  
Ö 8.4  
Lebensmittelsicherheit in Reinickendorf  
0789/XIX  
Ö 9     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 9.1  
Einwohnerantrag gem. § 44 Bezirksverwaltungsgesetz betr. "Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg"  
Enthält Anlagen
0814/XIX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen von Ausschüssen      
Ö 10.1  
Einwechseln von Wildtieren in Siedlungsgebiete
Enthält Anlagen
0562/XIX  
Ö 10.2  
Öffentlicher Bücherschrank auch in Reinickendorf
Enthält Anlagen
0618/XIX  
Ö 10.3  
Register in Reinickendorf einrichten
0667/XIX  
Ö 10.4  
Leitbild "Interkulturelle Arbeit der Verwaltung für Reinickendorf" erstellen
Enthält Anlagen
0690/XIX-01  
Ö 10.5  
Interkultureller Garten in Reinickendorf
Enthält Anlagen
0692/XIX  
Ö 10.6  
Auf Kampagne "Stadtbäume für Berlin" hinweisen  
0717/XIX  
Ö 10.7  
Verkehrsfluss in Tegel-Süd verbessern  
0718/XIX  
Ö 10.8  
Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen  
0720/XIX  
Ö 10.9  
Eingeschränktes Halteverbot Oranienburger Str., Fahrtrichtung Süd (Lübarser Str. - Schlitzer Str.)
0721/XIX  
Ö 10.10  
Kindertagesstättenverzeichnis auch für Reinickendorfer Bürger nutzbar machen II  
Enthält Anlagen
0722/XIX  
Ö 10.11  
Auf Straßenrückbau reagieren - Frohnauer Einzelhandel stärken (1)  
0723/XIX  
Ö 10.12  
Auf Straßenrückbau reagieren - Frohnauer Einzelhandel stärken (2)  
0724/XIX  
Ö 10.13  
Kindertagesstättenverzeichnis auch für Reinickendorfer Bürger nutzbar machen I  
Enthält Anlagen
0726/XIX  
Ö 10.14  
Tempo 30 für Teilabschnitt Waidmannsluster Damm  
0728/XIX  
Ö 10.15  
Verkehrssicherheit auf der Heiligenseestraße  
0749/XIX  
Ö 10.16  
Ampelschaltung an der Karolinenstraße/Waidmannsluster Damm überprüfen  
0753/XIX  
Ö 10.17  
Überarbeitung des § 27 (6) GO BVV  
0782/XIX  
Ö 11     Anträge      
Ö 11.1  
Wahl von stellvertretenden Bürgerdeputierten  
0802/XIX  
Ö 11.2  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten  
0787/XIX  
Ö 12     Ersuchen      
Ö 12.1  
Modellprojekt BBO Jugendhilfe auch in Reinickendorf bekannt machen  
0803/XIX  
Ö 12.2  
Einsatz von Doppelstock-Fahrradabstellsystemen an Reinickendorfer Bahnhöfen prüfen  
0790/XIX  
Ö 12.3  
Fahrradständer vor dem Rathaus  
0798/XIX  
Ö 12.4  
Schulwegsicherung Miraustraße  
0804/XIX  
Ö 12.5  
Poller am Zeltinger Platz vorsehen!  
0791/XIX  
Ö 12.6  
Radverkehrsstrategie des Senats unterstützen  
0799/XIX  
Ö 12.7  
Sicher Radfahren auf dem Hermsdorfer Damm  
0800/XIX  
Ö 12.8  
Querparken am Rathaus für ÖPNV-Pendler prüfen!  
0792/XIX  
Ö 12.9  
Bezirklicher Denkmalrat  
Enthält Anlagen
0801/XIX  
Ö 12.10  
Umgehend Umstrukturierungssatzung für die Siedlung "Am Steinberg" aufstellen  
0793/XIX  
    10.09.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 12.10 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung

 

Sachverhalt:

 

1.       Das Bezirksamt wird ersucht, für die Siedlung „Am Steinberg“ (mit den Grundstücken in der Straße Am Brunnen, Am Rosensteg, Kehrwieder, An der Heide 1-12 und Myrtenweg 23) unabhängig vom Prüfauftrag der Drucksache Nr. 0640/XIX-01 unverzüglich eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf sämtlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

2.       Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:

  • Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
  • In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
  • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
  • Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
  • Sämtliche gegen Mieter bereits anhängigen Klageverfahren sind einzustellen.

3.       Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen.

4.       Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen.

5.       Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch.

6.       Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen.

7.       Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll.

8.       Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.

   
    09.10.2014 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
    Ö 3.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0793/XIX -

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.                Das Bezirksamt wird ersucht, für die Siedlung „Am Steinberg“ (mit den Grundstücken in der Straße Am Brunnen, Am Rosensteg, Kehrwieder, An der Heide 1-12 und Myrtenweg 23) unabhängig vom Prüfauftrag der Drucksache Nr. 0640/XIX-01 unverzüglich eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf sämtlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

2.                Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:

  • Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
  • In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
  • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
  • Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
  • Sämtliche gegen Mieter bereits anhängigen Klageverfahren sind einzustellen.

3.                Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen.

4.                Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen.

5.                Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch.

6.                Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen.

7.                Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll.

8.                Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.

 

zu vertagen.

   
    06.11.2014 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
    Ö 3.4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0793/XIX - :

 

1.                Das Bezirksamt wird ersucht, für die Siedlung „Am Steinberg“ (mit den Grundstücken in der Straße Am Brunnen, Am Rosensteg, Kehrwieder, An der Heide 1-12 und Myrtenweg 23) unabhängig vom Prüfauftrag der Drucksache Nr. 0640/XIX-01 unverzüglich eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf sämtlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

2.                Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180 BauGB erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:

  • Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
  • In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
  • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
  • Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
  • Sämtliche gegen Mieter bereits anhängige Klageverfahren sind einzustellen.

3.                Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen.

4.                Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen.

5.                Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch.

6.                Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen.

7.                Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll.

8.                Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

1.              Die BVV Reinickendorf unterstützt eine sozialverträgliche Renovierung und Modernisierung der Siedlung „Am Steinberg“, die es den Bestandsmietern erlaubt, langfristig zu erträglichen Mieten in ihrem angestammten Kiez zu wohnen. Auch im Falle einer Weiterveräußerung der Mietobjekte sollte dabei ein weitgehender Kündigungsschutz gelten.

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere sind für die Siedlung am Steinberg eine Umstrukturierungssatzung (gemäß § 172 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 BauGB) sowie ein Sozialplan nach § 180 BauGB durch eine unabhängige Mieterberatung anzustreben.

Über mögliche rechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wunsches der Bezirksverordnetenversammlung auf Erlass einer solchen Satzung und der Erstellung eines Sozialplans sind die Betroffenen und der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung laufend zu unterrichten. Das Bezirksamt wird in diesem Fall ersucht, alternative Handlungsoptionen darzulegen.

Sollte die Möglichkeit einer Umsetzung einer Umstrukturierungssatzung und/oder des Sozialplans bestehen, so wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechenden Schritte dazu zeitnah einzuleiten.

 

2.              Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:

  • Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
  • In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
  • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
  • Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
  • Sämtliche gegen Mieter bereits anhängige Klageverfahren sind einzustellen.

 

3.              Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen.

 

4.              Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen.

 

5.              Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch.

 

6.              Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen.

 

7.              Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll.

 

8.              Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.

 

Nach Abschluss der Abstimmung lässt Herr Weser über die Dringlichkeit der Drucksache befinden, um die Einbringung in die nächste Sitzung der BVV am 12.11.2014 sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

   
    12.11.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.17 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

einstimmig beschlossen

 

Sachverhalt:

 

1.              Die BVV Reinickendorf unterstützt eine sozialverträgliche Renovierung und Modernisierung der Siedlung „Am Steinberg“, die es den Bestandsmietern erlaubt, langfristig zu erträglichen Mieten in ihrem angestammten Kiez zu wohnen. Auch im Falle einer Weiterveräußerung der Mietobjekte sollte dabei ein weitgehender Kündigungsschutz gelten.

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere sind für die Siedlung am Steinberg eine Umstrukturierungsverordnung (gemäß § 172 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 BauGB) sowie ein Sozialplan nach § 180 BauGB durch eine unabhängige Mieterberatung anzustreben.

Über mögliche rechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wunsches der Bezirksverordnetenversammlung auf Erlass einer solchen Verordnung und der Erstellung eines Sozialplans sind die Betroffenen und der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung laufend zu unterrichten. Das Bezirksamt wird in diesem Fall ersucht, alternative Handlungsoptionen darzulegen.

Sollte die Möglichkeit einer Umsetzung einer Umstrukturierungsverordnung und/oder des Sozialplans bestehen, so wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechenden Schritte dazu zeitnah einzuleiten.

 

2.              Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:

  • Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
  • In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
  • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
  • Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt.
  • Sämtliche gegen Mieter bereits anhängige Klageverfahren sind einzustellen.

3.              Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen.

4.              Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen.

5.              Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch.

6.              Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen.

7.              Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll.

8.              Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.

 

 

 

   
    11.02.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.15 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Kenntnisnahme

Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung

   
    30.04.2015 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
    Ö 5.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme – Drucksache Nr. 0793/XIX – zur Kenntnis.

 

   
    10.06.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.7 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Ö 13     Empfehlungen      
Ö 13.1  
Asylprojekt der Bundesagentur für Arbeit  
Enthält Anlagen
0806/XIX  
Ö 13.2  
Unterstützung der Bildungsprojekte von PROTECT und BGZ über Ehrenämter in Hilfsorganisationen für Kinder und Jugendliche  
Enthält Anlagen
0805/XIX  
Ö 13.3  
Aufenthaltsqualität am U+S-Bahnhof Wittenau verbessern  
0794/XIX  
Ö 13.4  
Buslinie 133 neuer Halt auf Areal am Borsigturm  
0807/XIX  
Ö 13.5  
Verfügbarkeit von Mieterparkplätzen  
0808/XIX  
Ö 13.6  
Hängeleuchten in Frohnau auf gelbliche LED-Beleuchtung umstellen  
0795/XIX  
Ö 13.7  
Naturschutzkonzept  
0796/XIX  
                 
 
 

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