Drucksache - 0793/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 19.05.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0793 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Umgehend Umstrukturierungsverordnung für die Siedlung "Am Steinberg" aufstellen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 ‑ Drucksache Nr. 0793/XIX - :
„1. Die BVV Reinickendorf unterstützt eine sozialverträgliche Renovierung und Modernisierung der Siedlung „Am Steinberg“, die es den Bestandsmietern erlaubt, langfristig zu erträglichen Mieten in ihrem angestammten Kiez zu wohnen. Auch im Falle einer Weiterveräußerung der Mietobjekte sollte dabei ein weitgehender Kündigungsschutz gelten. Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere sind für die Siedlung am Steinberg eine Umstrukturierungsverordnung (gemäß § 172 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 BauGB) sowie ein Sozialplan nach § 180 BauGB durch eine unabhängige Mieterberatung anzustreben. Über mögliche rechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wunsches der Bezirksverordnetenversammlung auf Erlass einer solchen Verordnung und der Erstellung eines Sozialplans sind die Betroffenen und der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung laufend zu unterrichten. Das Bezirksamt wird in diesem Fall ersucht, alternative Handlungsoptionen darzulegen. Sollte die Möglichkeit einer Umsetzung einer Umstrukturierungsverordnung und/oder des Sozialplans bestehen, so wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechenden Schritte dazu zeitnah einzuleiten.
2. Im Gebietssozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:
Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten. In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen. Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden. Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen und die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen in den betroffenen WE werden im Sinne betroffener Mieter geregelt. Sämtliche gegen Mieter bereits anhängige Klageverfahren sind einzustellen.
3. Es wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung (nachfolgend „Mieterberatung“) mit der Erstellung des Gebietssozialplans durch das Bezirksamt beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Gebietssozialplans sollen unter Anwendung von § 180 Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Vermieter übernehmen.
4. Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV die Mieterberatung mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders auf den Verbleib der bisherigen Mieter in der Siedlung unter deren geringstmöglicher Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von den Eigentümern zu übernehmen.
5. Durch die Mieterberatung soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt und BVV erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von dem Eigentümer geplanten Maßnahmen aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Mietern und den Eigentümern abgeschlossen werden. Die Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch.
6. Das Bezirksamt wird ersucht, auch innerhalb des späteren Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen sozialverträglich erfolgen.
7. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für bis zu zwölf Monate auszusetzen, in denen der Gebietssozialplan erstellt werden soll.
8. Die Bewohner der Siedlung „Am Steinberg“ sind unverzüglich durch das Bezirksamt mit einem Schreiben über die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise zu informieren.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 14.01.2015 teilt das Bezirksamt Folgendes mit:
Nach Beauftragung der unabhängigen Mieterberatung gab es zwei, von beiden Seiten als konstruktiv bezeichnete, Gespräche zwischen Eigentümer und Mieterberatung. Das anschließende schriftliche Angebot durch die Mieterberatung an alle Haushalte führte bedauerlicherweise lediglich zu einer Rückmeldung weniger Mietparteien, mit denen entsprechende Gespräche geführt wurden. Hieraus ließ sich jedoch kein Sozialplan entwickeln, der gegenüber dem Eigentümer präsentiert werden konnte. Dennoch wurden die Hinweise der Mietparteien aus den Mietergesprächen in anonymisierter Form an den Eigentümer mit der Empfehlung weitergegeben, bei Einzelgesprächen des Eigentümers mit Mieterinnen und Mietern die Entwicklung der Miete sozialverträglich zu gestalten sowie vorliegende soziale und gesundheitliche Einschränkungen bei Mieterinnen und Mietern zu berücksichtigen.
Um den Mieterinnen und Mietern darüber hinaus mieterrechtliche Beratungen anzubieten, richtete die Mieterberatung Prenzlauer Berg an mehreren Tagen Mieterberatungen ein. Bezüglich des Sozialplanverfahrens ergaben auch diese Gespräche leider keine positive Entwicklung.
Ende April 2015 endete die vertragliche Vereinbarung vom Bezirksamt Reinickendorf und der Mieterberatung Prenzlauer Berg. Die Kosten in Höhe von etwas über 4.500,- € wurden aus dem Bezirkshaushalt bezahlt.
Zudem wurde regelmäßig in den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und des Bauausschusses über die Entwicklung in der Siedlung Am Steinberg berichtet und diskutiert.
Das Bezirksamt hat die Mieterinnen und Mieter schriftlich über das Ende des Sozialplanverfahrens informiert.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0793/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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