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Inhaltsspalte
Wissenswertes zur Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Inhaltsverzeichnis
- Wir stellen uns vor
- Besuchen Sie uns!
- Barrierefreiheit in den Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse
- Schreiben Sie uns oder kommen Sie in unsere Sprechstunden!
- Jugendhilfeausschuss
- Reden Sie mit: Einwohnerfrage und Rederecht in den Ausschüssen
- Möchten Sie eine Beschwerde vorbringen?
- Einwohnerversammlung
- Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
- Beiräte
- Geschäftsordnung und rechtliche Grundlagen
Wir stellen uns vor
Die BVV hat wichtige Aufgaben – sie wählt den Bürgermeister und die Stadträte, bestimmt die Grundlagen der Verwaltungspolitik, regt Maßnahmen an und kontrolliert das Verwaltungshandeln – die Einzelheiten finden Sie hier.
Folgen Sie den Links auf dieser Seite, um mehr über die Fraktionen, die Ausschüsse, die Bezirksverordneten, die Wahlergebnisse und Sitzverteilung sowie über die Sitzordnung zu erfahren. Vielleicht interessieren Sie auch die gesetzlichen
Regelungen und unsere Geschäftsordnung, die Sie unten auf dieser Seite finden.
Besuchen Sie uns!
Die Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse sind in der Regel öffentlich und beginnen jeweils um 17 Uhr. Die BVV tagt in ihrem Saal (Zi. 337) im dritten Stockwerk des Reinickendorfer Rathauses (Altbau), Eichborndamm 215 (Eingang über Antonyplatz 1). Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Termine entnehmen Sie bitte den Übersichten der BVV und der Ausschüsse sowie dem aktuellen Sitzungskalender.
Barrierefreiheit in den Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse
Menschen mit Behinderung sollen die Bezirkspolitik erleben und sich an dieser beteiligen können.
Personen mit Hörbehinderung können in den öffentlichen Ausschusssitzungen, diese finden in den Fraktionssitzungszimmern statt, eine Infrarot-Höranlage nutzen. Eine induktive Höranlage steht im BVV-Saal bereit. Haben Sie eine Hörbehinderung und möchten an einer Ausschusssitzung teilnehmen, so melden Sie sich bitte spätestens am Sitzungstag im BVV-Büro an:
- telefonisch 030/90294-2033, -2034, -2035, -6389
- per Fax: 030/90294-2217 oder
- per Mail: bvv@reinickendorf.berlin.de
Beim Behinderten- und Seniorenparlament, welches alljährlich im November von der Beauftragten für Menschen mit Behinderung im BVV-Saal stattfindet, kommen bei vorheriger Anmeldung Gebärdensprachdolmetscher zum Einsatz:
- Telefon: 030/90294-5007
- Fax: 030/90294-5316 oder
- Mail: behindertenbeauftragte@reinickendorf.berlin.de
Der BVV-Saal und die Sitzungsräume sind auch für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung barrierefrei erreichbar.
Schreiben Sie uns oder kommen Sie in unsere Sprechstunden!
Briefanschrift für alle: Rathaus Reinickendorf, BVV-Büro, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, E-Mail. Die Anschriften und Sprechzeiten der Fraktionen finden Sie hier
Eine Auflistung der fachpolitischen Sprecher der Fraktionen finden Sie hier.
Des Weiteren können Sie sich an das Büro der BVV wenden.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe im Bezirk, er erörtert aktuelle Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, er macht Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Herrn Alexander Ewers, erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse der BVV: bvv@reinickendorf.berlin.de
Reden Sie mit: Einwohnerfrage und Rederecht in den Ausschüssen
Zu Beginn jeder Sitzung der BVV sind sechzig Minuten für Einwohnerfragen reserviert, die sich an das Bezirksamt wenden. Damit sie fundiert beantwortet werden können, ist es erforderlich, sie vorher einzureichen. Bitte verwenden Sie dafür dieses Formular. Weitere wichtige Hinweise finden Sie hier. An allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse können Bürgerinnen und Bürger teilnehmen und ihnen kann vom Vorsitzenden das Wort erteilt werden. Näheres regelt § 49 der Geschäftsordnung
Möchten Sie eine Beschwerde vorbringen?
Sie sind in einem konkreten Einzelfall mit dem Verwaltungshandeln des zuständigen Bezirksamtes Reinickendorf oder einer Entscheidung eines oder einer Amtsträgers oder Amtsträgerin aus dem Bezirksamt Reinickendorf nicht einverstanden? Vielleicht können wir helfen. Zuständig ist der “Ausschuss für Eingaben und Beschwerden”.
Anliegen politischer Natur, Empfehlungen, Hinweise oder Anfragen bitten wir Sie, nicht über das Beschwerdeformular vorzutragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Fraktionen der BVV-Reinickendorf oder der jeweils zuständigen Abteilung im Bezirksamt oder senden Sie einfach eine E-Mail an bvv@reinickendorf.berlin.de .
Nähere Informationen erhalten Sie hier
Einwohnerversammlung
Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können Bezirksverordnetenversammlung oder Bezirksamt eine Einwohnerversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Bezirksverordneten den entsprechenden Wunsch einer Bürgerin oder eines Bürgers unterstützt (Bezirksverwaltungsgesetz § 42). Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
Dies sind Ihre stärksten Möglichkeiten zur Beeinflussung der Bezirkspolitik: Wenn 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks einen “Einwohnerantrag” unterschreiben, muss die BVV unverzüglich darüber entscheiden (Bezirksverwaltungsgesetz § 44). Nach einem erfolgreichen “Bürgerbegehren” (3 % der Wahlberechtigten müssen es unterstützen), kann durch “Bürgerentscheid” das Bezirksamt zur Ausführung des Begehrens verpflichtet werden (Bezirksverwaltungsgesetz §§ 45, 45). Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Beiräte
Beiräte, Gremien, Kommissionen, Beauftragte sind zwar nicht Organe der BVV, aber auch sie sind wichtige Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger:
- Bezirksschulbeirat
- Beirat für Frauen und Mädchen
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Beirat im JobCenter Berlin-Reinickendorf
- Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten
- Beirat am Dominikus-Krankenhaus
- Bezirkselternausschuss Schule
- Bezirkselternausschuss Kita
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung
- Datenschutzbeauftragte
- EU-Beauftragte
- Fahrradbeauftragte/r
- Gleichstellungsbeauftragte
- Integrationsbeauftragter
- Kinder- und Jugendbeauftragte
- Klimaschutzbeauftragte
- Spielplatzkommission
- Seniorenvertretung
- Schiedsmänner und Schiedsfrauen
- Patientenfürsprecher im Bezirk Reinickendorf
Geschäftsordnung und rechtliche Grundlagen
- Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf
- Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt
- Hinweise des Rechnungshofes zur Bewirtschaftung der Fraktionszuschüsse
- Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung
- Bezirksamtsmitgliedergesetz
- Verfassung von Berlin
- Bezirksverwaltungsgesetz
- Ausführungsvorschriften über Zuschüsse für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen
- Richtlinien des Präsidiums des Abgeordnetenhauses von Berlin für den Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin nach § 7 Abs. 3 LAbgG
- Anlage zum Arbeitsvertrag
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Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.:
- (030) 90294-2033
- Tel.:
- (030) 90294-2034
- Tel.:
- (030) 90294-2035
- Tel.:
- (030) 90294-6389
- Fax:
- (030) 90294-2217
Zugang Haupteingang
Fahrverbindungen
U-Bahn U8 Rathaus Reinickendorf
Bus Rathaus Reinickendorf 220, 221, 322, X33