Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Bürgerämter sind Ihnen gerne bei der Bearbeitung Ihrer persönlichen Anliegen behilflich.
Bitte beachten Sie in Vorbereitung Ihres Besuchs die nachfolgenden Hinweise:
In den Reinickendorfer Bürgerämtern kann nur mit Debit, EC und Kreditkarten bezahlt werden.
- Sie benötigen für die Bearbeitung Ihrer Anliegen einen Termin, den Sie über den berlinweiten Terminservice – möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen – buchen können.
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Bitte denken Sie daran abzusagen, wenn Sie einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Hierdurch unterstützen Sie den reibungslosen Dienstbetrieb in unseren Bürgerämtern.
Die jeweils gültigen Öffnungszeiten und standortspezifische Hinweise finden Sie auf der Startseite Ihres Bürgeramtes.
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. (weitere Informationen)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. (weitere Informationen)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort. Bitte sprechen Sie uns an.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarung:
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen
Abgabe von Fundsachen
Verkauf von Familienpässen und Ferienpässen
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend):
Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen
Notfallkunden werden sofort bedient, Spontankunden wird in jedem Fall durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bürgerämter bei Ihrer persönlichen Vorsprache ein Vorschlag zur zeitnahen Klärung unterbreitet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch