Temporäres Bezirkswahlamt

Stimmzettel wird in Wahlurne gesteckt

Zuständigkeit des Wahlamtes

Das Wahlamt ist zuständig für:

  • die Durchführung von Wahlen
  • die Durchführung von Volksinitiativen / Volksbegehren / Volksentscheiden
  • die Durchführung von Bürgerbegehren / Bürgerentscheiden
  • das Schiedsamt
  • die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
  • die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter