Reinickendorf Inklusiv - Koordinierungsstelle nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz

Warum gibt es die Koordinierungsstelle?

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Verwaltung.
Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und bestehende Barrieren abzubauen.

Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) bildet die Grundlage für die Umsetzung der Ziele der UN-BRK in Berlin und sieht die Einrichtung von Koordinierungsstellen in den Bezirken vor.

Seit dem 1. Februar 2026 ist im Bezirksamt [Bezirk einfügen] die Koordinierungsstelle nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz eingerichtet. Sie ist im Geschäftszimmer der Bezirksbürgermeisterin angesiedelt.

Die Koordinierungsstelle unterstützt dabei, Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsthemen in den Arbeitsbereichen des Bezirksamtes zu verankern und die Entwicklung inklusiver Strukturen zu begleiten.

Aufgaben und Ziele

• Unterstützung und Begleitung der Fachämter bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit und Inklusion

• Erstellung und Monitoring eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen

• Regelmäßige Berichte über den Umsetzungs-Stand der Maßnahmen

• Unterstützung der Verwaltung bei der Entwicklung inklusiver Strukturen und einer barrierearmen Gestaltung von Prozessen

Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bezirksamtes zusammen.
Gemeinsam unterstützen sie die Verwaltung dabei, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Während die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen insbesondere die Interessen von Menschen mit Behinderungen nach außen vertritt, die Perspektiven der Betroffenen einbringt und als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger sowie externe Akteurinnen und Akteure wirkt, unterstützt die Koordinierungsstelle die Umsetzung von Inklusion innerhalb der Verwaltung.

Sie übernimmt eine verwaltungsinterne koordinierende Funktion, begleitet die Fachämter bei der Entwicklung und Umsetzung inklusiver Maßnahmen und unterstützt dabei, Barrierefreiheit und Teilhabe dauerhaft in den Arbeitsprozessen des Bezirksamtes zu verankern.
Durch die enge Zusammenarbeit werden Erfahrungen, Fachwissen und Perspektiven gebündelt, um Barrieren abzubauen und Inklusion als festen Bestandteil des Verwaltungshandelns zu verankern.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Ist die Koordinierungsstelle eine Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger?

    Nein. Die Koordinierungsstelle ist keine individuelle Beratungsstelle. Sie unterstützt die Verwaltung dabei, Inklusion und Barrierefreiheit umzusetzen. Bei persönlichen Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen oder geeignete Beratungsstellen wenden.

  • An wen richtet sich die Arbeit der Koordinierungsstelle?

    Die Arbeit richtet sich vor allem an die Fachbereiche und Mitarbeitenden des Bezirksamtes. Sie unterstützt die Verwaltung dabei, inklusive Lösungen zu entwickeln und Barrierefreiheit in Planungen, Angeboten und Prozessen mitzudenken

  • Welche Themen bearbeitet die Koordinierungsstelle?

    Die Koordinierungsstelle unterstützt und begleitet die Fachämter des Bezirksamtes bei der Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit. Dazu gehören unter anderem:
    o bauliche, digitale und kommunikative Barrierefreiheit,
    o inklusive Verwaltungsprozesse und Angebote,
    o Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen,
    o Sensibilisierung und Wissensvermittlung innerhalb der Verwaltung,
    o die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention.

    Die Bearbeitung der Themen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Ämtern und Fachbereichen.

  • Wann kann die Koordinierungsstelle einbezogen werden?

    Die Koordinierungsstelle unterstützt die Fachämter bei Vorhaben, in denen Fragen zu Inklusion, Barrierefreiheit oder Teilhabe eine Rolle spielen. Eine frühzeitige Einbindung hilft dabei, diese Aspekte von Beginn an mitzudenken.

  • Was ist ein Aktionsplan?

    Der Aktionsplan ist ein verwaltungsinternes Steuerungsinstrument, das Ziele und Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit festlegt. Er wird in einem partizipativen Prozess, insbesondere unter Einbeziehung des Beirats für Menschen mit Behinderungen sowie in Zusammenarbeit mit den Fachämtern, erarbeitet, umgesetzt und regelmäßig weiterentwickelt.

Reinickendorf inklusiv

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bezirk Reinickendorf von Berlin

  • Zwischenbericht 2022

    PDF-Dokument (849.8 kB)

  • Aktionsplan Reinickendorf inklusiv

    PDF-Dokument (1.2 MB)

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

Koordinierungsstelle nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG

Melina Eisler

Verkehrsanbindungen

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024
Zugang Haupteingang

Verkehrsanbindungen

Fahrverbindungen

U-Bahn: U8 Rathaus Reinickendorf

Bus: Rathaus Reinickendorf 220, 221, 322, X33