Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Verwaltung.
Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und bestehende Barrieren abzubauen.
Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) bildet die Grundlage für die Umsetzung der Ziele der UN-BRK in Berlin und sieht die Einrichtung von Koordinierungsstellen in den Bezirken vor.
Seit dem 1. Februar 2026 ist im Bezirksamt [Bezirk einfügen] die Koordinierungsstelle nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz eingerichtet. Sie ist im Geschäftszimmer der Bezirksbürgermeisterin angesiedelt.
Die Koordinierungsstelle unterstützt dabei, Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsthemen in den Arbeitsbereichen des Bezirksamtes zu verankern und die Entwicklung inklusiver Strukturen zu begleiten.