Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin

Lebensmittelkontrolle bei Obst und Gemüse mit einer Lupe

Wichtige Information

Persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, erfolgt nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins. Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Leitung

Amtstierärztin
Frau Dr. Gluschke

Geschäftszimmer
Telefon: (030) 90294-5112 / 5117

Aufgaben

  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakwaren und kosmetischen Mitteln, Entgegennahme von Kundenbeschwerden und Beratungen (Hinweise nimmt auch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle entgegen)
  • Überwachung des Verkehrs mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
  • Tierseuchenrechtliche Überwachung inkl. Untersuchung der landwirtschaftlichen Nutztierbestände und anderer Tierbestände
  • Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und Erteilung von Tiergesundheitsbescheinigungen im Reiseverkehr
  • Ein- und Durchfuhruntersuchungen von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Waren aus Drittländern
  • Tierschutzrechtliche Überprüfung von gewerblichen und privaten Tierhaltungen, Erteilung von Genehmigungen und Entgegennahme von Anzeigen (Hinweise nimmt auch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle entgegen, Formular)
  • Überwachung und Genehmigung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Art
  • Rassebeurteilung von Hunden nach dem Hundegesetz Berlin
  • Bearbeitung von Hundebissvorfällen (Hinweise nimmt auch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle entgegen, Formular)
  • Überwachung der Tierkörperbeseitigung und des Verkehrs mit Futtermitteln und Erteilung von Genehmigungen
  • Überwachung nach dem Preis- und Handelsklassenrecht
  • Erstellung von Exportbescheinigungen für Drittländer

Hier geht es zu den Anträgen

AKTUELLES

Badesee mit Steg

Nachweis der Geflügelpest bei einer Wildgans am Wannsee

Parallel zu einer europaweit beträchtlichen Anzahl von Geflügelpestausbrüchen wurde nun zum zweiten Mal in diesem Winterhalbjahr in Berlin der Ausbruch der Geflügelpest bei einer Wildgans festgestellt. Diesmal war der Tierkörper am Wannsee aufgefunden worden. Der Nachweis des hoch pathogenen Aviären Influenza Virus vom Subtyp H5N1 wurde am Donnerstag, den 15.02.2024 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Geflügelhalter*innen in Reinickendorf werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.

Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Einige Säugetierarten waren ebenfalls betroffen.

Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier:

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts:
Friedrich-Löffler-Institut

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Informationen des Robert-Koch-Istituts:
Robert-Koch-Institut

Bienen - AFB

Aktuelle Informationen zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Einrichtung eines zweiten Sperrbezirks aufgrund eines weiteren Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Bezirk Reinickendorf

Am 18.04.2024 wurde in einer weiteren Bienenhaltung im Bezirk Reinickendorf außerhalb des bereits eingerichteten Sperrbezirks der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Um den Ausbruchsbestand in Heiligensee wird ein Sperrbezirk mit mindestens 1000 m Radius eingerichtet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen.

  • Allgemeinverfügung zur Amerikanische Faulbrut 18.04.2024

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Allgemeinverfügung vom 25.10.2023

    PDF-Dokument (861.2 kB)

  • Allgemeinverfügung Aufhebung Sperrbezirk 10.08.2023

    PDF-Dokument (136.8 kB)

  • Allgemeinverfügung Aufhebung Sperrbezirk 28.09.2023

    PDF-Dokument (134.2 kB)

Veterinäraufsicht

haustiere hund katze kaninchen meerschweinchen

Tierschutz

Tierschutzrechtliche Überprüfung von gewerblichen und privaten Tierhaltungen, Erteilung von Genehmigungen, Erlaubnisse und Entgegennahme von Anzeigen und Tierschutzbeschwerden Weitere Informationen

Rotfuchs

Tierseuchen

Bekannte Tierseuchen sind unter anderem die Afrikanische Schweinepest (ASP), Amerikanische Faulbrut, Fledermaustollwut, Geflügelpest / Vogelgrippe Weitere Informationen

American Staffordshire terrier

Gefahrenabwehr

Bearbeitung von Hundebissvorfällen, Registrierung von Listenhunden, Hinweise zur Hundehaltung, Genehmigung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Art (z. B. Schlangen) Weitere Informationen

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Hunderegister Berlin

Zum 01.01.2022 wurde im Land Berlin ein zentrales Register zur Erfassung aller dort gehaltenen Hunde eingeführt. Jede/r Tierhalter/in ist nun verpflichtet, bei Aufnahme der Haltung eines Hundes sich im Register anzumelden und dies auf Verlangen nachzuweisen.
Seit dem 01.07.2022 gilt dies für alle Hundehaltungen verpflichtend.

Hier geht es zum Hunderegister

Katze lauert im Gras

Berliner Katzenschutzverordnung

Mit der am 08.06.2022 in Kraft getretenden Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin (Katzenschutzverordnung Berlin – KatSchutzV) gelten für Halterinnen und Halter von Katzen, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird, weitreichende Neuregelungen. Danach darf unkastrierten Katzen ab 09.06.2022 kein unkontrollierter freier Auslauf mehr gestattet werden.

Weitere Informationen

Flagge der Ukraine weht im Wind

Informationen für die geflüchteten Ukrainer mit ihren Heimtieren

Weitere Informationen finden Sie hier (Більше інформації тут) Weitere Informationen

Lebensmittelaufsicht

Verschiedene Symbole „Information“

Veröffentlichungen

Hier finden Sie Veröffentlichungen der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht gemäß § 40 Absatz 1 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Weitere Informationen