Aufgrund des aktuellen Geschehens fordern wir alle Geflügelhalter im Bezirk auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Bitte stellen Sie sicher, dass jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln unterbunden wird. Der Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen muss für Wildvögel verhindert werden. Ihre Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Als besondere Schutzmaßnahme empfehlen wir die Aufstallung des Geflügels oder die Haltung in überdachten Volieren.
Alle Geflügelhalter in Reinickendorf, die der Anzeigepflicht ihre Geflügelhaltung bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bisher noch nicht nachgekommen sind, fordern wir auf, dieses umgehend nachzuholen. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen des Geflügels ist die Veterinär- und Lebensmittelaufischt unverzüglich zu informieren.
Bei einem Fund von toten Wildvögeln sollten diese Tiere nicht mit bloßen Händen berührt werden. Werden verendete Wasser-, Raben- oder Greifvögel im Bezirk gefunden, dann diese Funde bitte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Reinickendorf unter Angabe des genauen Fundortes melden, damit diese untersucht werden können.
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