Tierschutz

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Aufgaben

  • Tierschutzrechtliche Überprüfung von gewerblichen und privaten Tierhaltungen, Erteilung von Genehmigungen und Entgegennahme von Anzeigen (Hinweise nimmt auch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle entgegen, Formular)
  • Überwachung und Genehmigung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Art
  • Überwachung der Tierkörperbeseitigung und des Verkehrs mit Futtermitteln und Erteilung von Genehmigungen
Hand Notiz Blatt Papier schreiben

Tierschutzbeschwerden /-anzeigen

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden zu möglichen Tierschutzvergehen im Bezirk Reinickendorf zu gewährleisten, benötigen wir genaue Angaben zum Sachverhalt (Ort der Feststellung oder/und Haltungsort der Tiere, ggf. Halterangaben). Außerdem müssen alle Feststellungen, die auf eine nicht artgerechte Haltung, bzw. tierschutzwidrigen Umgang hindeuten, detailliert beschrieben werden.
Beschwerden oder Anzeige können in einigen Fällen auch anonym abgeben werden. Oftmals ist es jedoch zur erfolgreichen Bearbeitung erforderlich mögliche Zeugen zu benennen oder nochmals mit dem Anzeigenden Rücksprache halten zu können.

Das Formular für die Tierschutzanzeige finden Sie hier

Stempel mit der Beschriftung "genehmigt"

Erteilungen von Erlaubnissen

Viele gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wirbeltieren unterliegen der Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis von dem zuständigen Amt erteilt worden ist.
Darunter fallen folgende Tätigkeiten wie zum Beispiel der Betrieb
- einer tierheimähnlichen Einrichtung
- einer Tierpension
- einer Ausbildungsstätte für Schutzhunde
- eines Reit- und Fahrbetriebes
- eines Schaustellungsbetriebes.

Auch für die Tätigkeiten wie die Tiervermittlung aus dem Ausland, das Züchten oder Handeln mit Wirbeltieren, das Zur-Schau-Stellen von Tieren, das gewerbsmäßige Halten von Tieren, die Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Anleitung der Halter zur Ausbildung ihrer Hunde sowie Wirbeltiere als Schädlinge zu bekämpfen, bedarf es der Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz.

menschliche Hand hält Hundepfote

Illegaler Welpenhandel

Achtung Betrug – Hinweise zum Kauf von Hundewelpen

  • Auf den Hund gekommen: Das betrügerische Geschäft mit Hundewelpen und wie man sich davor schützen kann

    PDF-Dokument (147.6 kB)

Hühner

Informationen für Geflügelhalter

Sofern Sie in Reinickendorf Geflügel halten und Ihre Geflügelhaltung noch nicht schriftlich bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht angezeigt haben, bitten wir Sie, dies unverzüglich nachzuholen. Hierzu dient Ihnen das nachfolgend hinterlegte Formular. Zusätzlich finden Sie hier weitere Informationen zu entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.

  • Tierhalter Registrierungsantrag

    PDF-Dokument (222.4 kB)

  • Merkblatt für Geflügelhalter

    PDF-Dokument (138.7 kB)

  • Paramyxovirus Merkblatt

    PDF-Dokument (28.0 kB)