Seit 1974 sind Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher im Berliner Landeskrankenhausgesetz (LKG) vorgeschrieben. Mit der Schaffung dieser Position wurde der besonderen Situation von Patienteninnen und Patienten im Krankenhaus Rechnung getragen. Oft reagieren Patienteninnen und Patienten auf den Wechsel ihrer vertrauten Umgebung und der Veränderung ihres gewohnten Lebensrhythmus mit Verunsicherung. Deswegen haben sie besonders bei einem hohen Grad der eigenen Zufriedenheit im Krankenhaus die Chance zur schnellen Genesung.
Gemäß der Vorgaben des § 30 LKG ist es Aufgabe der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher Wünsche, Anregungen aber auch Beschwerden und Kritik der Patiententinnen und Patienten über die medizinische, pflegerische und sonstige Versorgung in der jeweiligen Einrichtung aufzunehmen und die Anliegen gegenüber dem Krankenhaus unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten zu vertreten. Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben alle Sachverhalte, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher arbeiten ehrenamtlich. Ihre Wahl erfolgt in der Regel für die Dauer von fünf Jahren.
Im Bezirk Reinickendorf sind sechs Patientenfürsprecher tätig, die jeweils einem Krankenhaus oder einer Klinik zugeordnet sind. Fast alle bieten einmal wöchentlich eine Sprechstunde in der jeweiligen Einrichtung in einer von dem Krankenhausträger zur Verfügung gestellten Räumlichkeit an, in der sie vertraulich und ungestört mit den Patientinnen und Patienten sprechen können.
Für die Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit muss die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher ein besonderes Maß an Engagement, Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen mitbringen. Darüber hinaus muss sie oder er selbstbewusst auftreten und in der Lage sein, Konflikte aufzugreifen und sie in Zusammenarbeit mit dem Krankenhausträger oder den jeweiligen Ansprechpartnern einer Lösung zuzuführen. Die Kenntnis der jeweiligen Beschwerdewege ist dafür erforderlich.
Fast alle Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher die im Bezirk Reinickendorf tätig sind, haben bereits vielfältige Erfahrungen und Kompetenzen in verschiedenen sozialen Bereichen aus der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien oder auch älteren Menschen erworben. Dadurch wird ihre Tätigkeit als Patientenfürsprecherin bzw. Patientenfürsprecherin wesentlich bereichert.