Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/ba-reinickendorf/ .

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 12.07.2023 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Kontaktspalte/Seitenspalte

  • Beschreibung: Die Seiten können Seitenspalten enthalten, die beim Einsatz von Tastatur-Navigation erst nach dem Inhalt der Hauptspalte erreicht werden. Damit erscheinen sie bei Tastatur-Navigation in anderer Reihenfolge als optisch.
  • Maßnahmen: Die Seitenspalten werden entfernt.
  • Zeitplan:Behebung in 2023

Barriere: strukturierte Formulare

  • Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
  • Zeitplan: Behebung in 2023

Barriere: PDF-Dokumente als Download

  • Beschreibung: Aktuell werden zahlreiche Informationen, Berichte und Formulare als PDF-Dokumente zum Download angeboten. Diese sind überwiegend nicht barrierefrei gestaltet und somit nicht vollständig für Vorlesesoftware (Screenreader) nutzbar.
  • Maßnahmen: Die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability (Gebrauchstauglichkeit) des Landes Berlin bei der Senatskanzlei erarbeitet derzeit die zukünftigen Standards für barrierefreie PDF-Dokumente. Auf der Grundlage von Schulungen ist zunächst eine schrittweise Überarbeitung und Veröffentlichung als barrierearme PDF-Dokumente vorgesehen, da eine landeseinheitliche Softwarelösung zur Erstellung vollständig barrierefreier PDF-Dokumente noch nicht zur Verfügung steht.
  • Zeitplan: Barrierearme PDF-Dokumente werden schrittweise voraussichtlich bis zum 31.12.2023 bereitgestellt. Vollständig barrierefreie PDF-Dokumente können erst erarbeitet und verfügbar gemacht werden, wenn die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind und die technischen Voraussetzungen vorliegen.
  • Alternative: Bitte kontaktieren Sie die Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit, um eine bedarfsgerechte Unterstützung zur Nutzung der gewünschten Informationen zu erhalten und weitere nicht barrierefreie Inhalte zu melden.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Kristina Kahl
E-Mail: Digitale.Barrierefreiheit@reinickendorf.berlin.de
Telefon: (030) 90294-2101

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit