Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf von Berlin

Wichtiger Hinweis

Gegenwärtig werden die Internetseiten des Umwelt- und Naturschutzamtes Reinickendorf grundlegend überarbeitet. Aus diesem Grund kann es immer wieder Änderungen an den Inhalten, Darstellungen und Verlinkungen geben. Zudem sind zahlreiche Informationen zumindest zeitweise nicht abrufbar. Für Hinweise und Anmerkungen nutzen Sie bitte unser Feedbackformular. Bei allen anderen Fragen können Sie uns über das Kontaktformular oder alternativ telefonisch erreichen. Eine Übersicht mit den Kontakten finden Sie hier.

Lila Blütenähren

Wir heißen Sie herzlich willkommen auf den Internetseiten des Umwelt- und Naturschutzamtes des Berliner Bezirks Reinickendorf. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen wie dem Immissions- und Gewässerschutz, Altlasten- und Bodenschutz, Baumschutz wie auch Arten- und Naturschutz. Insofern einzelne Aufgabengebiete nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fallen, wird auf die Seiten des gemeinsamen Umweltportals der Berliner Umweltbehörden verwiesen.

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Aktuelles

Wichtige Information zum Baumschutz auf privaten Grundstücken: Anträge bis spätestens Anfang November 2024 stellen

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks weist darauf hin, dass Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung (BaumSch-VO) bis Anfang November 2024 zu stellen sind, um eine Bearbeitung vor dem Ende des Fällzeitraums am 28. Februar 2025 zu ermöglichen.
Anträge sind durch die Eigentümerin oder den Eigentümer des Baumes oder Bevollmächtigte über das Serviceportal oder schriftlich per E-Mail oder postalisch an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten. Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig. Im Antrag ist die Anzahl der betroffenen Bäume, die Baumart, der Stammumfang (gemessen in 1,30 m Stammhöhe, bei geringerer Stammhöhe unter dem Kronenansatz) sowie die Antragsbegründung (z.B. abgestorbener Baum, Morschung, Bauvorhaben o.ä.) zu benennen. Zusätzlich ist ein Lageplan oder eine Lageskizze mit eingezeichnetem Baumstandort einzureichen sowie Angaben zum Grundstückseigentümer zu machen.
Das Umwelt- und Naturschutzamt weist ausdrücklich auf Maßnahmen hin, die ohne Ausnahmegenehmigung nach der BaumSch-VO durchgeführt werden können. Hierzu zählen z.B. die Entfernung von Totholz und beschädigten Ästen sowie das fachgerechte Entfernen von Zweigen und Ästen bis zu einem Umfang von maximal 15 cm, soweit dies insbesondere im Rahmen von Dach- und Fassadenfreischnitten oder zur Herstellung des Lichtraumprofils von Gehwegen, Zufahrten und insb. von Flächen, die dem Befahren und Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen dienen. Weitere Einzelheiten können § 4 Abs. 4 BaumSch-VO entnommen werden.
Weitere Informationen zum Baumschutz finden Sie auf den Internetseiten des Umweltportals Berlin.

Fachbereiche

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Umweltschutz

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Naturschutz

Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte, Schutz wildlebender Jungtiere, Baumschutz auf Privatgrundstücken, Freiland- und Handelsartenschutz Weitere Informationen

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