Straßenverkehrsbehörde

Verkehrsschild

Allgemeines

Als eine von zwölf unteren Straßenverkehrsbehörden ist die Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf Teil des Straßen- und Grünflächenamtes.

Aufgaben

Rechtsgrundlage für das Handeln aller Straßenverkehrsbehörden ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach dieser bundesweit geltenden Vorschrift können Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 StVO, Erlaubnisse nach § 29 Abs. 2 StVO sowie Anordnungen nach § 45 StVO erteilt werden.

Die Zuständigkeit der bezirklichen (unteren) Straßenverkehrsbehörde erstreckt sich auf das Nebenstraßennetz (im Wesentlichen alle Tempo-30-Zonen) und auf die Regelung des ruhenden Verkehrs auch in den übrigen Straßen.

Alle Verkehrsmaßnahmen, die den fließenden Verkehr im Hauptstraßennetz betreffen, werden seitens der zentralen Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrslenkung Berlin angeordnet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung.

Anträge

In der Regel können formlose schriftliche Anträge gestellt werden. Anträge per E-Mail genügen der Schriftlichkeit jedoch nicht. Für den Bereich Ausnahmegenehmigungen können aber auch Anträge heruntergeladen werden.

Aufruf

Bundesweit wird der “Schilderwald” beklagt. Daher hat sich nicht nur die Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf zur Aufgabe gemacht, den Schilderwald abzubauen. Es kann – auch schon aufgrund der Größe unseres Bezirkes – jedoch vorkommen, dass hier und da noch so manch überflüssig erscheinendes Verkehrszeichen übersehen worden ist. Derartige Hinweise nehmen wir gerne auf und dürfen uns schon jetzt für Ihr Interesse am Verkehrsgeschehen im Bezirk Reinickendorf bedanken.

Hinweis

Ab dem 1. November 2019 werden keine Barzahlungen mehr entgegen genommen.
Es werden ausschließlich Zahlungen per Girocard (EC-Karte) akzeptiert.