Mit der am 08.06.2022 in Kraft tretenden Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin (Katzenschutzverordnung Berlin – KatSchutzV) gelten für Halterinnen und Halter von Katzen, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird, weitreichende Neuregelungen. Danach darf unkastrierten Katzen ab 09.06.2022 kein unkontrollierter freier Auslauf mehr gestattet werden.
Wer eine kastrierte Katze in Berlin hält und ihr unkontrollierten Ausgang ermöglichten will, muss das Tier zuvor kennzeichnen und bei einer von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) anerkannten Registerstelle registrieren lassen. Die Kennzeichnung einer Katze erfolgt durch die Implantierung eines Transponders mit Mikrochip. Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Stadtgebiet von Berlin angetroffen, so kann der Haltungsperson von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen.
Die von der SenUMVK anerkannten Registerstellen sind:
- IFTA Internationale Zentrale Tierregistrierung
-
FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes
Weitere Informationen zu FindeFix und zur Anmeldung erhalten Sie in dem Flyer von Findefix
Hinweis: Hinweis: Über den Link verlassen Sie die Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Werbung ist hiermit nicht verbunden; für sämtliche externen Inhalte wird keine Haftung übernommen.
In Berlin existiert eine hohe Anzahl freilebender Katzen. Revierkämpfe und Nahrungsknappheit begünstigen die Verbreitung von Krankheiten und Verletzungen. Sinn und Zweck der Verordnung ist es, erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden, die bei freilebenden Katzen u. a. durch sich leicht in der Population ausbreitende Krankheiten verursacht werden, zu verringern. Das soll mit einer Unterbrechung der Fortpflanzungskette bei freilebenden Katzen erreicht werden.
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu der KatSchutzV finden Sie weiter unten in den FAQ’s zur Katzenschutzverordnung Berlin.