Katzenschutzverordnung

eine Katze im Gras

Berliner Katzenschutzverordnung

Mit der am 08.06.2022 in Kraft tretenden Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin (Katzenschutzverordnung Berlin – KatSchutzV) gelten für Halterinnen und Halter von Katzen, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird, weitreichende Neuregelungen. Danach darf unkastrierten Katzen ab 09.06.2022 kein unkontrollierter freier Auslauf mehr gestattet werden.
Wer eine kastrierte Katze in Berlin hält und ihr unkontrollierten Ausgang ermöglichten will, muss das Tier zuvor kennzeichnen und bei einer von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz anerkannten Registerstelle registrieren lassen. Die Kennzeichnung einer Katze erfolgt durch die Implantierung eines Transponders mit Mikrochip. Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Stadtgebiet von Berlin angetroffen, so kann der Haltungsperson von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen.

Die von der SenJustV anerkannten Registerstellen sind:

Hinweis: Hinweis: Über den Link verlassen Sie die Seite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Werbung ist hiermit nicht verbunden; für sämtliche externen Inhalte wird keine Haftung übernommen.

In Berlin existiert eine hohe Anzahl freilebender Katzen. Revierkämpfe und Nahrungsknappheit begünstigen die Verbreitung von Krankheiten und Verletzungen. Sinn und Zweck der Verordnung ist es, erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden, die bei freilebenden Katzen u. a. durch sich leicht in der Population ausbreitende Krankheiten verursacht werden, zu verringern. Das soll mit einer Unterbrechung der Fortpflanzungskette bei freilebenden Katzen erreicht werden.

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu der KatSchutzV finden Sie weiter unten in den FAQ’s zur Katzenschutzverordnung Berlin.

  • Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin

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FAQ zur Katzenschutzverordnung Berlin

  • Ab wann gelten die Regelungen der Katzenschutzverordnung Berlin (KatSchutzV)?

    Die KatSchutzV tritt am 08.06.2022 in Kraft. Die Regelungen gelten ab 09.06.2022.

  • Wie ist das in der Verordnung als „Schutzgebiet“ bezeichnete Gebiet definiert?

    Das Schutzgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet von Berlin.

  • Ab wann muss ich meine Katze unfruchtbar machen lassen, wenn Sie freien Auslauf bekommen soll?

    Katzen sind ab 5 Monaten geschlechtsreif und damit fortpflanzungsfähig.

  • Was bedeutet unkontrollierter Auslauf?

    Unkontrollierten Auslauf hat Ihre Katze, wenn sie Freigang hat, also sich gänzlich ungehindert fortbewegen kann und Sie als Halter:in nicht auf sie einwirken können. Beim unkontrollierten Ausgang können Sie somit auch nicht verhindern, dass sich Ihre Katze mit freilebenden Katzen paart. Kontrollierter Auslauf liegt hingegen vor, wenn Sie Ihre Katze beispielsweise an der Leine führen oder der Bewegungsradius Ihrer Katze durch unüberwindbare Zäune, Mauern oder ein Katzennetz begrenzt ist.

  • Was muss ich beachten, wenn ich meiner Katze in Berlin weiterhin unkontrollierten Auslauf gewähren will?

    Ihre Katze muss unfruchtbar, gechipt und bei einer offiziellen Stelle registriert sein.

  • Wo muss ich meine Katze registrieren lassen?

    Anerkannte Registerstellen:

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    Ist Ihre Katze bei einem nicht anerkannten Haustierregister angemeldet, müssen Sie sie zusätzlich bei einer anerkannten Stelle registrieren lassen.

  • Welche Daten werden bei der Registrierung erfasst?

    Die Registerstellen müssen mindestens das Geschlecht und Fortpflanzungsfähigkeit Ihrer Katze, die Identifikationsnummer des Mikrochips und Ihren Namen und Ihre Anschrift erfassen. Dies sind auch die einzigen Daten, die die Registerstelle an Behörden weitergeben darf.

  • Meine Katze ist bereits anderweitig gekennzeichnet, beispielweise durch eine Tätowierung im Ohr. Braucht sie trotzdem einen Mikrochip?

    Ja, die Katzenschutzverordnung sieht keine Alternative zum Mikrochip vor.

  • Ich weiß nicht, ob meine Katze bereits einen Mikrochip hat oder schon registriert ist.

    Ob Ihre Katze einen implantierten Mikrochip hat, können Sie in Tierarztpraxen feststellen lassen. Ob Ihre Katze in Berlin registriert ist, kann Ihnen jede anerkannte Registerstelle mitteilen, diese sind:

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  • Was passiert, wenn ich mich nicht an die Katzenschutzverordnung halte?

    Wenn Ihre fruchtbare Katze im unkontrollierten Auslauf aufgegriffen wird, können Ihnen die Behörden anordnen, Ihre Katze unfruchtbar machen zu lassen. Sollten Sie als Halter:in innerhalb von fünf Tagen nicht ermittelt werden können, dürfen die Behörden Ihre Katze kastrieren lassen. Alle anfallenden Kosten für Unterbringung und Kastration Ihrer Katze können Ihnen in Rechnung gestellt werden.

  • Was passiert, wenn meine nicht kastrierte Katze versehentlich entlaufen ist?

    Wenn Ihre entlaufene Katze aufgegriffen wird und Sie in den kommenden fünf Tagen nicht als Halter:in ermittelt werden können, dürfen die Behörden das Tier auf Ihre Kosten kastrieren lassen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Katze chippen und registrieren zu lassen, damit Sie schnell als Halter:in identifiziert werden können und so eine ungewollte Kastration verhindert werden kann.

  • Ich wohne außerhalb Berlins, aber meine Katze übertritt beim Auslauf die Stadtgrenze. Betrifft mich die Katzenschutzverordnung auch?

    Nein, die Katzenschutzverordnung gilt nur für Personen, die eine Katze in Berlin halten. Wir empfehlen Ihnen allerdings dringend, Ihre Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen und in einem in Berlin anerkannten Register anzumelden. Nur so können die Behörden Sie als Halter:in ermitteln, wenn Ihre Katze in Berlin aufgegriffen werden sollte.

  • Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der freilebende Katzen versorgt. Was müssen wir berücksichtigen?

    Sie sind von der Katzenverordnung nicht betroffen, da Sie die Katzen nicht halten. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Tiere gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Tierheim einzufangen und kastrieren zu lassen. Der Senat kann Sie dabei finanziell unterstützen.

  • Wie weise ich nach, dass meine Katze unfruchtbar ist?

    Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin können Ihnen die Kastration (Entfernung von Hoden bzw. Eierstöcken) schriftlich bestätigen. Es reicht auch die Rechnung für den operativen Eingriff aus.

  • Gilt eine Sterilisation oder chemische Kastration „die Pille für die Katze“ auch als Möglichkeit um eine Katze unfruchtbar zu machen?

    Die chemische Kastration mittels Medikamenten und die Sterilisation (Durchtrennung von Samen- bzw. Eileiter) sind nicht als Verfahren zur Unfruchtbarmachung im Sinne der Katzenschutzverordnung anerkannt.

  • Ich kann mir die Kastration meiner Katze nicht leisten. Was soll ich tun?

    Die Kastration ist die Unfruchtbarmachung durch operative Entfernung der männlichen oder weiblichen Keimdrüsen. Fragen Sie in Ihrer Tierarztpraxis nach, ob eventuell eine Ratenzahlung für die Operationskosten möglich wäre. Haben Sie eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen? Viele Versicherungen geben einen Zuschuss zu den Kastrationskosten, je nachdem welche Police abgeschlossen worden ist. Katzenschutz- und Tierschutzvereine können Ihnen in solchen Fällen gegebenenfalls auch helfen.

  • Meine freilaufende Katze wurde von den Behörden kastriert. Wer kommt für die Kosten auf?

    Sie haben als Halter:in für sämtliche Kosten (Unterbringung und Kastration) aufzukommen. Sollten Sie die Summe nicht begleichen können, dann erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Bezirksamt über Zahlungsmodalitäten und gegebenenfalls, ob Ratenzahlungen möglich sind.

  • Meine freilaufende Katze wurde von den Behörden aufgegriffen. Wer zahlt die Kosten der Unterbringung?

    Wenn die Behörden eine Katze aufgreifen, versuchen sie unverzüglich, den/die Halter:in zu ermitteln. Grundsätzlich trägt der/die Halter:in die Kosten der Unterbringung. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie schnell Sie als Halter:in ermittelt werden können. Sollte Ihre Katze nicht gechipped und registriert sein, kann dies länger dauern. Um die Kosten in diesem Fall gering zu halten, sollten Sie Ihre Katze schnellstmöglich bei der amtlichen Tiersammelstelle als vermisst melden.
    Tierheim Berlin – Fundtiere

  • Meine Katze kann nicht kastriert werden, weil Sie krank ist oder nachweislich Narkose nicht verträgt. Was muss ich beachten?

    In diesem Fall dürfen Sie Ihrer Katze keinen unkontrollierten Ausgang gewähren. Wird Ihre fortpflanzungsfähige Katze trotzdem im unkontrollierten Ausgang aufgegriffen, kann die Behörde eine Ausnahme von der Anordnung der Unfruchtbarmachung erteilen, wenn Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin schriftlich bestätigt, dass Ihre Katze nicht narkosefähig ist.

  • Ich bin Katzenzüchter:in. Was muss ich beachten?

    Sie dürfen Ihrer fortpflanzungsfähigen Katzen keinen unkontrollierten Ausgang gewähren. Wird Ihre Katze trotzdem im unkontrollierten Ausgang aufgegriffen, kann die Behörde eine Ausnahme von der Anordnung der Unfruchtbarmachung erteilen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 a Tierschutzgesetz verfügen, und glaubhaft machen können, dass die Versorgung der Nachkommenschaft der Katze gewährleistet ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Behörden Sie als Halter:in der Katze ermitteln können. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Katze kennzeichnen und registrieren zu lassen.

  • Antrag Anerkennung Registerstelle

    PDF-Dokument (114.9 kB)