Informationen zur Bundestagswahl
Fragen und Antworten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
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Wer kann Briefwahlunterlagen beantragen?
Jede wahlberechtigte Person kann für sich selbst Briefwahlunterlagen beantragen.
Achtung! Nur wenn Sie im Bezirk Reinickendorf wohnen, können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl auch hier einreichen.
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Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
übersenden Sie uns die ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung per Post, FAX (030-90294 2223) oder per E-Mail (Briefwahl) Alternativ können Sie uns Ihren Antrag auch formlos per E-Mail, ebenfalls an die genannte E-Mail Adresse, oder per Post an das Bezirkswahlamt übersenden. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:
- Familienname, Vorname
- Geburtsdatum
- aktuelle Meldeadresse
- ggf. abweichende Versandadresse
Wenn Sie für eine andere Person Briefwahl beantragen möchten, ist dies nur mit Nachweis der Bevollmächtigung möglich. Zudem müssen Sie mit einer schriftlichen Erklärung nachweisen, dass Sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
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Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen werden von uns ab dem 10.02.2025 versendet.
Wir bearbeiten die Anträge schnellstmöglich, auf Grund der hohen Anzahl an Briefwähler:innen, kann es jedoch zu einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen kommen.Sollten Sie Ihre beantragten Unterlagen nicht bis zum 19.02.2025 erhalten haben, so melden Sie sich bitte bei uns.
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Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen?
Bereits vor dem Wahltag können Sie Ihre Stimme in unserer Briefwahlstelle abgeben. Dort beantragen Sie die Briefwahlunterlagen, wir stellen Ihnen diese aus und Sie führen direkt vor Ort die Briefwahl durch.
Sie müssen auch nicht auf Ihre Wahlbenachrichtigung warten, sondern können ab dem 10.02.2025 Ihre Briefwahlunterlagen vor Ort persönlich beantragen. Die schriftliche Beantragung ist ab sofort möglich (siehe Frage -Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen-) -
Wo ist meine Briefwahlstelle und wie sind die Öffnungszeiten?
Die Briefwahlstelle befindet sich in der
Teichstr. 65, Haus 1
13407 BerlinDie Briefwahlstelle ist wie folgt geöffnet:
10.02.2025 – 15.02.2025 von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
16.02.2025 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
17.02.2025 – 20.02.2025 von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
21.02.2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr -
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- amtliches Personaldokument (Personalausweis/Reisepass)
- Wahlbenachrichtigung, wenn bereits vorhanden
Was erwartet mich als Wahlhelfer*in und was muss ich beachten?
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Welche Voraussetzungen muss ich als Wahlhelfer*in mitbringen?
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
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Wo kann ich als Wahlhelfer*in tätig sein?
Sie können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.
Im Urnenwahllokal:
Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahllokal im Bezirk. Bei einem Einsatz im Wahllokal sind Sie am Wahlsonntag von ca. 7:00 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen und Sie zum Beispiel wohnortnah und gemeinsam als Team einzusetzen. Wir freuen uns über Wahlhelfer:innen, die nicht Kiezgebunden sind und auch in weiter entfernte Ortsteile Reinickendorfs eingesetzt werden wollen.
Im Briefwahllokal:
Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Briefwahl, suchen wir zahlreiche Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlunterlagen. Der Einsatz beginnt gegen 14:00 und endet nach erfolgreichem Abschluss der Auszählung. Ob der Campus der Emil-Fischer-Oberschule in der Cyclopstr. 1-5 in 13437 Berlin erneut genutzt werden kann, befindet sich derzeit in Prüfung. Zur Europawahl konnten nämlich dort alle Briefwahllokale zentral eingerichtet werden.
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Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer*in?
Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt?
Als Wahlhelfer*in gehören Sie zum Team eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. Sie sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- einer wahlvorstehenden Person und einer Stellvertretung
- einer schriftführenden Person und einer Stellvertretung
- bis zu fünf Beisitzenden
- Hilfskräfte.
Je nachdem, welche Funktion Sie im Wahlvorstand haben, kommen dabei unter anderem folgende Aufgaben auf Sie zu:
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Wahlvorsteher*in im Urnenwahllokal
vor dem Wahltag:
- Am besten haben Sie in den Wochen vor der Wahl bereits eine Schulung des Bezirkswahlamtes besucht und sind gut vorbereitet.
- Gegebenfalls haben Sie sich Ihr Wahllokal vorab schon angeschaut und mit ihrem Team Kontakt aufgenommen.
am Wahltag:
- Sie richten mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern das Wahllokal ein.
- Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses
- Sie leiten den Wahlvorstand und eröffnen und beenden die Wahlhandlung und überwachen die Stimmenauszählung.
- Sie regeln die Pausenzeiten.
- Sie schlichten Unstimmigkeiten im Wahllokal.
- Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn Stimmengleichheit bei Beschlussfällen besteht.
- Sie und Ihre Stellvertretung sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung.
- Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks telefonisch an das Bezirkswahlamt weiter und bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen zurück in das Bezirkswahlamt.
- Vorher haben Sie sichergestellt, dass Sie das Wahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
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Wahlvorsteher*in im Briefwahllokal
- Sie haben die Leitung der Tätigkeit des Briefwahlvorstandes.
- Sie verpflichten die Mitglieder des Briefwahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit.
- Sie nehmen Kontakt mit dem Bezirkswahlamt bei Fragen oder Problemen auf.
- Sie stellen die Anwesenheit der Mitglieder des Briefwahlvorstandes fest und melden diese an das Bezirkswahlamt
- Sie leiten und überwachen die Stimmenauszählung.
- Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Wahlbezirks an das Bezirkswahlamt weiter und bringen die Wahlniederschrift, den Koffer mit den Wahlunterlagen und die leere Wahlurne an der zentralen Ausgabestelle der (ggf.)Emil-Fischer-Schule zurück.
- Vorher haben Sie sichergestellt, dass Sie das Briefwahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
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Schriftführer*in im Urnenwahllokal oder Briefwahllokal
- Sie führen das Wahlverzeichnis und vermerken die Stimmabgabe.
- Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift und der Schnellmeldung zuständig.
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Beisitzer*in im Urnenwahllokal
- Sie prüfen, ob sich die Wahlberechtigten im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum.
- Sie arbeiten dem_* der Schriftführer*in zu und geben die Stimmzettel aus.
- Sie unterstützen hilfsbedürftige Wähler*innen als Hilfsperson unter Geheimhaltung bei der Stimmabgabe.
- Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
- Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
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Beisitzer*in im Briefwahllokal
- Sie öffnen die Wahlbriefe und prüfen die Wahlscheine.
- Sie sortieren und zählen die Stimmzettel nach 18:00 Uhr.
- Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
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Welche Unterlagen und welches Material erhalte ich?
Urnenwahlvorsteher*innen:
- holen am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr einen Koffer und eine Tasche im Bezirkswahlamt ab.
- Rückgabe des Koffers und der Tasche erfolgt ebenfalls im Bezirkswahlamt
Briefwahlvorsteher*innen: - holen am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Tasche im Bezirkswahlamt ab.
- die Rückgabe befindet sich noch in der Planung
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Wie kann ich mich auf meinen Einsatz vorbereiten?
- Wir möchten Sie optimal auf Ihren Einsatz und Ihre Aufgaben am Wahltag vorbereiten.
- Allen Wahlhelfenden wird zu gegebener Zeit die Möglichkeit eröffnet eine online Schulung zu absolvieren. (den Link erhalten Sie dann an dieser Stelle)
- Zusätzlich erhalten vorzugsweise Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und die Stellvertretungen die Möglichkeit in den Wochen vor dem Wahltag eine Informationsveranstaltung in Präsenz zu besuchen.
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Ich bin interessiert und möchte mich gerne anmelden. Was muss ich tun?
- Sie haben die Möglichkeit eine Bereitschaftserklärung auszufüllen und diese ins Bezirkswahlamt zu senden oder
- Sie bewerben sich online
Beide Links hierzu finden Sie untenstehend.
Wir freuen uns über Ihre Bereitschaft uns zu unterstützen! Auf eine gute Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Bundestagswahl.
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Bereitschaftserklärung
PDF-Dokument (159.8 kB)
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Wie kann ich mich online bewerben?
DOWNLOAD-Dokument
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Erfrischungsgeld bei Freizeitausgleich
PDF-Dokument (100.6 kB)