Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste des für Sie zuständigen Bezirks gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen, wird von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. dem Jugendhilfeausschuss beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Die Vorschlagsliste sollte mindestens die doppelte Anzahl der dem zuständigen Amtsgericht zu unterbreitenden Vorschläge enthalten.
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode ab 01.01.2024 wird in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf im April 2023 beschlossen.
Die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Bezirke bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.
Nach Ablauf der Einspruchszeit wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin / eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen/Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.