Gesetzliche Aufgabe des örtlichen Beirates ist es, das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Instrumente und Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu beraten.
Die Trägerversammlung des Jobcenters beruft hierzu Mitglieder in den Beirat. Diese werden von den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes vorgeschlagen. Hierzu zählen insbesondere Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Kammern und berufsständischen Organisationen.