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Förderung für Unternehmen

Zwei ineinadergreifende Kreise mit sich festhaltenden Figuren

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Sie möchten jemanden einstellen?
Die Bewerberin oder der Bewerber verfügen jedoch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen oder Kenntnisse und die Einarbeitung ist mit einem erhöhten Aufwand verbunden?
In diesem Fall kann dieser durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten ausgeglichen werden.
Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine individuelle finanzielle Unterstützung, die auf die Mitarbeitenden und den Arbeitsplatz abgestimmt ist.
Tipps zur Antragstellung und weitere Informationen finden Sie im Flyer Eingliederungszuschuss.

Flyer Eingliederungszuschuss

  • Eingliederungszuschuss: Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen

    PDF-Dokument (1.3 MB)

Teilhabechancengesetz (THCG - §16e / §16i SGB II)

Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen in unseren Flyern zusammengefasst. Darüber hinaus können Sie sich auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) informieren.

  • AG-Flyer § 16e

    PDF-Dokument (393.9 kB)

  • Infoflyer § 16i SGB II

    PDF-Dokument (1.8 MB)

Hinweis: Ob Ihre Bewerberinnen oder Bewerber die entsprechenden Voraussetzungen für die genannten Förderleistungen erfüllen, prüfen wir für Sie im Vorfeld gern ab.

Richten Sie Ihre Anfragen bitte an das folgende E-Mail-Postfach:
Jobcenter-Berlin-Reinickendorf.AV-Markt@jobcenter-ge.de (§16e SGB II)

Jobcenter Berlin Reinickendorf

Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Nord und des Bezirksamtes Berlin Reinickendorf.

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