Eingliederungszuschuss (EGZ)
Sie möchten jemanden einstellen?
Die Bewerberin oder der Bewerber verfügen jedoch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen oder Kenntnisse und die Einarbeitung ist mit einem erhöhten Aufwand verbunden?
In diesem Fall kann dieser durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten ausgeglichen werden.
Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine individuelle finanzielle Unterstützung, die auf die Mitarbeitenden und den Arbeitsplatz abgestimmt ist.
Tipps zur Antragstellung und weitere Informationen finden Sie im Flyer Eingliederungszuschuss.
Teilhabechancengesetz (THCG- §16e / §16i SGB II)
Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen in unseren Flyern zusammengefasst. Darüber hinaus können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) informieren.