Sie möchten jemanden einstellen?
Die Bewerberin oder der Bewerber verfügen jedoch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen oder Kenntnisse und die Einarbeitung ist mit einem erhöhten Aufwand verbunden?
In diesem Fall kann dieser durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten ausgeglichen werden.
Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine individuelle finanzielle Unterstützung, die auf die Mitarbeitenden und den Arbeitsplatz abgestimmt ist.
Tipps zur Antragstellung und weitere Informationen finden Sie im Flyer Eingliederungszuschuss.
Seit Januar 2026 ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail nicht mehr möglich.
Bitte nutzen Sie unsere sicheren Online- Angebote und die Jobcenter-App.
Förderung für Unternehmen
Bild: © AKS/www.fotolia.com
Flyer Eingliederungszuschuss
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Eingliederungszuschuss: Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen
PDF-Dokument (1.3 MB)
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AG-Flyer § 16e
PDF-Dokument (393.9 kB)
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Infoflyer § 16i SGB II
PDF-Dokument (1.8 MB)
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