Jobsuche- Ihre Wege zur neuen Beschäftigung
Finden Sie den richtigen Job in ihrem Berufsfeld in nur wenigen Klicks.
Nutzen Sie die Vielzahl an Stellenangeboten in unserer Jobsuche im Internet. Sie können hier auch die App zur Jobsuche nutzen.
Beratung
Und sollte es auf Anhieb nicht gleich mit der Arbeitsaufnahme geklappt haben, stehen wir für Ihre Fragen mit unserem Digitalen Angebot, telefonisch und an 2 Standorten mit Rat und Tat zur Seite. Dabei wird Ihnen ein vielfältiges Angebot an Beratung und Förderleistungen zur Verfügung gestellt.
Kooperationsplan löst Eingliederungsvereinbarung ab
Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes, tritt ab dem 01.07.2023 an die Stelle der Eingliederungsvereinbarung der neue „Kooperationsplan“ (§ 15 SGB II).
Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach: Der Kooperationsplan schafft für die Leistungsberechtigten und die Integrationsfachkräfte eine gemeinsame Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit.
Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Sie können sich dann an die Schlichtungsstelle des Jobcenters wenden.
Alles wesentlichen Informationen zum neuen Kooperationsplan finden Sie in dem Flyer, den Sie hier herunterladen können.
Förderung
• Teilnahme an Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung
• Bewerbungshilfen und finanzielle Hilfen bei der Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung (z.B. Bewerbungskosten, Kosten für Arbeitskleidung, Fahrkosten oder auch Umzugskosten) erstatten wir Ihnen gern auf Antrag.
Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlung und reichen Sie besprochenen Nachweise online ein.
• Eingliederungszuschüsse
• Arbeitsgelegenheit
• Einstiegsgeld (ESG) können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Förderung Ihrer Existenzgründung bzw. zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auf Antrag erhalten. Sprechen Sie uns an.
Zusätzliche Angebote
Zusätzlich stellen wir bei Bedarf einen Kontakt zu notwendigen Netzwerkpartnern, wie zum Beispiel der Schuldnerberatung, der Suchtberatung, oder Wohnnothilfen her. Ihr Arbeitsvermittler/in oder Fallmanager/in unterstützt sie bei der Überwindung von Hindernissen am Arbeitsmarkt.
Job gefunden! Wie geht’s weiter?
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Job! Mit der Arbeitsaufnahme tauchen neue Fragen auf: Was muss ich beachten? Wen muss ich informieren? Was passiert mit meinen Leistungen?
Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen.
Bitte übersenden Sie Ihren Arbeitsvertrag, gern online.
Auch wenn im Zusammenhang mit Ihrem neuen Job eine Menge Fragen auftreten und es einiges zu klären gibt, gilt:
Jede Arbeit lohnt sich für Sie!