Nutzen Sie all Ihre Ansprüche auf andere Sozialleistungen!
Bevor Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, müssen Sie Ihre Ansprüche auf vorrangige Leistungen bei anderen Institutionen und Behörden überprüfen.
Die notwendigen Anträge stellen Sie bitte bei den hierfür zuständigen Stellen, wie z.B. Wohnungsamt, Familienkasse oder Jugendamt.
Beispiele für vorrangige Leistungen sind:
• Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss,
• Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
• Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
• Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
• Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.
Ausführliche Informationen über die vorrangigen Leistungen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.