Bürgergeld
Bürgergeld können Sie erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Sie sind erwerbsfähig und
• im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter,
• Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
• Sie sind hilfebedürftig
Bürgergeld soll Sie und Ihre Familie finanziell unterstützen, soweit dies nicht selbstständig durch Einkommen, andere sogenannte vorrangige Leistungen, oder durch Vermögen möglich ist.
Über Ihren Anspruch entscheidet Ihr Jobcenter auf der Grundlage des Zweiten Buches -Sozialgesetzbuch (SGB II).
Weitere Informationen zu den Themen : Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen
So setzt sich das Bürgergeld zusammen:
• Regelbedarfe und Mehrbedarfe
• Bedarfe für die Unterkunft und Heizung (z. B. Miete)