Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:

Link zu berlin.de/ukraine/uk/

Geldleistungen

Geld

Bürgergeld

Bürgergeld können Sie erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Sie sind erwerbsfähig und
• im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter,
• Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
• Sie sind hilfebedürftig

Bürgergeld soll Sie und Ihre Familie finanziell unterstützen, soweit dies nicht selbstständig durch Einkommen, andere sogenannte vorrangige Leistungen, oder durch Vermögen möglich ist.

Über Ihren Anspruch entscheidet Ihr Jobcenter auf der Grundlage des Zweiten Buches -Sozialgesetzbuch (SGB II).

Weitere Informationen zu den Themen : Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen

So setzt sich das Bürgergeld zusammen:
Regelbedarfe und Mehrbedarfe
Bedarfe für die Unterkunft und Heizung (z. B. Miete)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie noch weitere Leistungen erhalten:

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Damit Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket (z. B. Mittagsverpflegung für Schüler/-innen, persönlicher Schulbedarf, Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge in Vereinen, u.v.m.).

Eine berlinweite BuT-Beratungsstelle bietet kostenlose mehrsprachige Beratung (deutsch, englisch, türkisch und arabisch) zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sie erreichen die BuT-Beratungsstelle unter der Telefonnummer 030 – 5771 3004 0

Kontaktaufnahme durch die BuT-Beratungsstelle: Bitte füllen Sie dieses digitale Kontaktformular aus.
Dadurch äußern Sie Ihren Beratungswunsch und erteilen der BuT-Beratungsstelle Ihr Einverständnis Sie zu kontaktieren.
Weitere Informationen und Sprechzeiten erhalten Sie unter www.but-beratung.de

Einmalbedarfe

Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine), die Sie einmalig bekommen können, wenn Sie zum Beispiel:

• Ihre erste eigene Wohnung einrichten oder
• schwanger sind und eine Erstausstattung für Ihr Kind benötigen.

Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie kein Bürgergeld beziehen.
Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie in diesem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit, Soziales.

Darlehen

Im Rahmen einer besonderen Notlage können durch Ihr Jobcenter Darlehen in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht werden. Eine solche Notlage kann z. B. sein:

• defekte Waschmaschine oder Kühlschrank
• Stromschulden oder hohe Stromnachzahlungen aus Jahresabrechnungen
• finanzielle Notlage durch Verlust oder Diebstahl der Geldbörse
• Darlehen für eine Mietkaution
• Darlehen zur Übernahme von Mietschulden
• Darlehen bei zu erwartenden Einnahmen

Im Falle einer Notlage wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Berlin Reinickendorf.

  • Merkblatt SGB 2, Bürgergeld

    Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
    Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um
    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende –
    Bürgergeld – zu erhalten.
    Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter und Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Insbesondere das, was Sie beachten und befolgen sollten,
    wenn Sie Leistungen beantragt haben.

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Grundsicherung einfach erklärt

    PDF-Dokument (1.5 MB)

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