Drucksache - 0815/XIX  

 
 
Betreff: Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrages "Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg" der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg vom 26.08.2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. PersonalBezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. Personal
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.09.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.09.2014
Einwohnerantrag

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage


Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                            .2014

Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal

 

 

 

An die                                                                                                                      Drucksache Nr._______

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrages „Sanierung der denkmal­geschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg“ der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg vom 26.08.2014

 

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.09.2014 beschlossen:

 

Die formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrages „Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg“ der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg vom 26.08.2014 sind eingehalten.

 

Begründung:

 

Der Einwohnerantrag der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg ist am 26.08.2014 beim Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf eingereicht worden. Mit Schreiben vom 26.08.2014 hat der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf über den Bezirksbürgermeister das Bezirksamt gebeten, eine Prüfung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu veranlassen.

Das Bezirkswahlamt hat nach Prüfung der eingereichten Unterstützungsunterschriften zum Einwohnerantrag festgestellt, dass die Anzahl der erforderlichen gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht ist. Demnach ist das Unterschriftenquorum von mindestens eintausend Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Reinickendorf erfüllt.

Auch nach Prüfung durch das Rechtsamt ergeben sich keine sonstigen formalen Beanstandungen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 44 Bezirksverwaltungsgesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom                     10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

Anlage:

 

Einwohnerantrag

 

 

Katrin Schultze-Berndt                                                                                                                

Bezirksstadträtin

 
 

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