Drucksache - 0815/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin .2014 Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die Drucksache Nr._______ Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrages „Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg“ der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg vom 26.08.2014
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.09.2014 beschlossen:
Die formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrages „Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg“ der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg vom 26.08.2014 sind eingehalten.
Begründung:
Der Einwohnerantrag der Mieterinitiative Siedlung am Steinberg ist am 26.08.2014 beim Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf eingereicht worden. Mit Schreiben vom 26.08.2014 hat der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf über den Bezirksbürgermeister das Bezirksamt gebeten, eine Prüfung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu veranlassen. Das Bezirkswahlamt hat nach Prüfung der eingereichten Unterstützungsunterschriften zum Einwohnerantrag festgestellt, dass die Anzahl der erforderlichen gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht ist. Demnach ist das Unterschriftenquorum von mindestens eintausend Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Reinickendorf erfüllt. Auch nach Prüfung durch das Rechtsamt ergeben sich keine sonstigen formalen Beanstandungen.
Rechtsgrundlage:
§ 44 Bezirksverwaltungsgesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)
Anlage:
Einwohnerantrag
Katrin Schultze-Berndt Bezirksstadträtin |
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