Auszug - Einwohnerantrag gem. § 44 Bezirksverwaltungsgesetz betr. "Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg"  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 10.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 08.09.2014, 17:00 Uhr, Raum 340 A
0814/XIX Einwohnerantrag gem. § 44 Bezirksverwaltungsgesetz betr. "Sanierung der denkmalgeschützten Kleinhaussiedlung am Steinberg"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bernd Baumgart, Lothar Kolbe und Hans-Hartmut LenzBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Redebeiträge:

Redebeiträge:

 

Herr BzStR Lambert, Herr Kolbe - Vertrauensperson „Siedlung am Steinberg“, Herr F. Marten, Herr Wilhelm, Herr Westerkamp, Herr Collé, Herr Kolbe - Vertrauensperson „Siedlung am Steinberg“, Herr F. Marten, Herr Collé, Herr Lenz - Vertrauensperson „Siedlung am Steinberg“, Herr BzStR Lambert

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen:

 

  1. sowohl alle bisher erteilten als auch modifizierten Genehmigungen in Bezug auf Denkmalschutz und Umbauten und die damit einhergehenden Fristen im Genehmigungsverfahren (im Original) offen zu legen,
  2. vorerst keine weiteren Genehmigungen diesbezüglich zu erteilen,
  3. sich mit der „Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft mbH c/o I.D Fondsconcept“ und / oder weiteren Verantwortlichen unter Beteiligung des Berliner Mietervereins und den Sprecherinnen und Sprechern der Mieterinitiative eine Rahmenmodernisierungsvereinbarung auszuhandeln,
  4. den Aufstellungsbeschluss vom 14.5.2014 für soziale Erhaltungsverordnungen gem. § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 „Milieuschutz“ BauGB (Drs. 0660/XIX) endlich zu erlassen,
  5. und allen Mieterinnen und Mietern zwecks rechtlicher Konsultation eine offene und unabhängige Mieterberatung anzubieten.
 
 

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