Drucksache - 0720/XIX  

 
 
Betreff: Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales
Verfasser:Gilbert Collé
Alexander Ewers
Aleksander Dzembritzki
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
28.05.2014 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.09.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.02.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 29.04.2014
Beschlussempfehlung vom 25.06.2014
Beschluss vom 11.09.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.01.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                             20.01.2015

Abteilung Jugend, Familie und Soziales

 

 

 

V

1.

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0720

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.09.2014 - Drucksache Nr. 0720/XIX - :

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass eine unabhängige Stelle installiert wird, die in einem begründeten Verdachtsfall auf eine unrechtmäßige Kündigung eines Kitaplatzes diese prüft und den betroffenen Eltern hilfreich zur Seite steht.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„Bereits heute nutzen Eltern verschiedene Anlaufstellen, um sich über ihre Rechte zu informieren und Rat und Unterstützung einzuholen. Häufig sind die ersten Ansprechpartner die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Jugendämter, die, je nach Fallkonstellation, in enger Kooperation mit der Kindertagesstättenaufsicht und/oder der Arbeitsgruppe Vertragscontrolling in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft aufklären, informieren und Beschwerden nachgehen. Eltern wenden sich aber auch an ihre Elternvertretungen auf Bezirks- und Landesebene oder direkt an die genannten Stellen in der Senatsverwaltung, denen die Prüfung und ggf. Ahndung von Vertragsverstößen obliegt.

 

Die unrechtmäßige Kündigung eines Kitaplatzes stellt eine Vertragsverletzung dar, die durch das Vertragscontrolling in der Senatsverwaltung zu verfolgen ist. Die Feststellung der Unrechtmäßigkeit setzt dabei ein hohes Maß an Rechts- und Erfahrungswissen voraus. Die Einheitlichkeit des Verfahrens (Feststellung und Ahndung) erfordert darüber hinaus die Bearbeitung an einer zentralen Stelle. Die Eltern erreichen die oben genannten Stellen über den Telefondienst der Kindertagesstättenaufsicht oder den Info-Punkt (Tel.: 90227-5000).

 

Derzeit arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der LIGA, des Landeselternausschusses, der Kita-Eigenbetriebe, der Bezirke und der Senatsverwaltung in einer gemeinsamen AG zur Thematik der Zuzahlungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG), da es in der Vergangenheit in Einzelfällen u. a. –rechtswidrig- auch zu Kündigungen von Betreuungsverträgen  gekommen ist, wenn Eltern solche Zuzahlungen nicht mehr leisten konnten oder wollten. Ziel dieser AG ist es, Eltern und Träger besser zu informieren, Elternrechte zu stärken, den Zugang zur Kindertagesbetreuung unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit von Familien zu gewährleisten und die gemeinsame Kooperation zu stärken.

 

Vor dem Hintergrund des geschilderten differenzierten Beratungs- und Unterstützungssystems bedarf es daher keiner weiteren Anlaufstelle.

 

Ich gehe davon aus, mit diesen Informationen dem Anliegen der BVV Reinickendorf Rechnung zu tragen.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0720/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Andreas Höhne                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen