Drucksache - 0720/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 20.01.2015 Abteilung Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr. 0720 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.09.2014 - Drucksache Nr. 0720/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass eine unabhängige Stelle installiert wird, die in einem begründeten Verdachtsfall auf eine unrechtmäßige Kündigung eines Kitaplatzes diese prüft und den betroffenen Eltern hilfreich zur Seite steht.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„Bereits heute nutzen Eltern verschiedene Anlaufstellen, um sich über ihre Rechte zu informieren und Rat und Unterstützung einzuholen. Häufig sind die ersten Ansprechpartner die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Jugendämter, die, je nach Fallkonstellation, in enger Kooperation mit der Kindertagesstättenaufsicht und/oder der Arbeitsgruppe Vertragscontrolling in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft aufklären, informieren und Beschwerden nachgehen. Eltern wenden sich aber auch an ihre Elternvertretungen auf Bezirks- und Landesebene oder direkt an die genannten Stellen in der Senatsverwaltung, denen die Prüfung und ggf. Ahndung von Vertragsverstößen obliegt.
Die unrechtmäßige Kündigung eines Kitaplatzes stellt eine Vertragsverletzung dar, die durch das Vertragscontrolling in der Senatsverwaltung zu verfolgen ist. Die Feststellung der Unrechtmäßigkeit setzt dabei ein hohes Maß an Rechts- und Erfahrungswissen voraus. Die Einheitlichkeit des Verfahrens (Feststellung und Ahndung) erfordert darüber hinaus die Bearbeitung an einer zentralen Stelle. Die Eltern erreichen die oben genannten Stellen über den Telefondienst der Kindertagesstättenaufsicht oder den Info-Punkt (Tel.: 90227-5000).
Derzeit arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der LIGA, des Landeselternausschusses, der Kita-Eigenbetriebe, der Bezirke und der Senatsverwaltung in einer gemeinsamen AG zur Thematik der Zuzahlungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG), da es in der Vergangenheit in Einzelfällen u. a. –rechtswidrig- auch zu Kündigungen von Betreuungsverträgen gekommen ist, wenn Eltern solche Zuzahlungen nicht mehr leisten konnten oder wollten. Ziel dieser AG ist es, Eltern und Träger besser zu informieren, Elternrechte zu stärken, den Zugang zur Kindertagesbetreuung unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit von Familien zu gewährleisten und die gemeinsame Kooperation zu stärken.
Vor dem Hintergrund des geschilderten differenzierten Beratungs- und Unterstützungssystems bedarf es daher keiner weiteren Anlaufstelle.
Ich gehe davon aus, mit diesen Informationen dem Anliegen der BVV Reinickendorf Rechnung zu tragen.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0720/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Andreas Höhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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