Drucksache - 0672/XIX-01
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 24.06.2014 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0672-01 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Park & Ride-Parkplätze für Reinickendorf
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.05.2014- Drucksache Nr. 0672/XIX -01- :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein Gesamtkonzept für Park & Ride und Bike & Ride, wie bereits im Abgeordnetenhaus 2010 beschlossen, mit Priorität erstellt und umgesetzt wird. Insbesondere sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich dem Ersuchen entsprechend an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit: „Das Berliner ABC-System des VBB-Tarifs zeichnet sich durch eine allseits anerkannte große Verständlichkeit aus. Ein Grund hierfür ist insbesondere auch die klare Definition der Tarifteilbereichsgrenzen. Dies ist zwischen Berlin A und B der S-Bahn-Ring und zwischen Berlin B und C die Stadtgrenze. Fahrausweise können für die Tarifteilbereiche Berlin AB, Berlin BC bzw. Berlin ABC erworben werden.
Eine Ausweitung des Tarifteilbereichs AB auf die jeweils ersten zwei Bahnhöfe in Brandenburg hätte für wenige Fahrgäste Vorteile. Die Verkehrsunternehmen würden dann aber zur Kompensation von Mindereinnahmen eine allgemeine Preisanhebung für alle Fahrausweise des Tarifteilbereichs Berlin AB umsetzen. Damit müsste die Mehrheit der Fahrgäste, die sich ausschließlich in Berlin AB bewegen, mehr bezahlen. Dies würde zu Recht als Tarifungerechtigkeit empfunden werden.
Hierzu käme noch eine weitere Tarifungerechtigkeit hinzu: Alle Fahrgäste, die nur bis zu einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle kurz hinter der Berliner Stadtgrenze fahren, würden ebenfalls die Forderung nach einer Ausweitung des Tarifteilbereichs Berlin AB fordern. Würde man beiden Forderungen nachkommen, so würde neben der erforderlichen Tariferhöhung die Transparenz des Tarifangebotes leiden.
Alternativ könnte das Bezirksamt Reinickendorf mit den Verkehrsunternehmen in Verhandlungen zu einer Ausweitung der räumlichen Gültigkeit von Berlin AB-Fahrausweisen treten und die entsprechenden Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen leisten.“
Das Bezirksamt bedauert die grundsätzliche Absage und Nicht-Bereitschaft, zumindest in Gespräche mit den betroffenen Bezirken zu treten. Dass mit einer Tarifausweitung auch neue Kundinnen und Kunden für die Verkehrsbetriebe gewonnen werden können bleibt bei der Antwort der SenStadtUm ebenso unberücksichtigt wie positive Umweltaspekte durch den Ersatz von PKW hin zu ÖPN-Verkehr.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0672/XIX-01 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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