Auszug - Sozialverträgliche Modernisierung der Siedlung am Steinberg  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.1.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 10.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 08.09.2014, 17:00 Uhr, Raum 340 A
0809/XIX-01 Sozialverträgliche Modernisierung der Siedlung am Steinberg
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0809/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDU/SPD/Fraktionsloser Bezirksverordneter Michael SchulzBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Torsten Hauschild
Stephan Schmidt
Gilbert Collé
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Redebeiträge:

Redebeiträge:

 

Herr BzStR Lambert, Herr Kolbe - Vertrauensperson „Siedlung am Steinberg“, Herr F. Marten, Herr Wilhelm, Herr Westerkamp, Herr Collé, Herr Kolbe - Vertrauensperson „Siedlung am Steinberg“, Herr F. Marten, Herr Collé, Herr Lenz - Vertrauensperson „Siedlung am Steinberg“, Herr BzStR Lambert

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

einstimmig beschlossen

 

Sachverhalt:

 

Die BVV Reinickendorf unterstützt eine sozialverträgliche Renovierung und Modernisierung der Siedlung „Am Steinberg“, die es den Bestandsmietern erlaubt, langfristig zu erträglichen Mieten in ihrem angestammten Kiez zu wohnen. Auch im Falle einer Weiterveräußerung der Mietobjekte sollte dabei ein weitgehender Kündigungsschutz gelten.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere sind für die Siedlung am Steinberg eine Umstrukturierungssatzung (gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB) sowie ein Sozialplan nach § 180 BauGB durch eine unabhängige Mieterberatung anzustreben.

 

Über mögliche rechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wunsches der Bezirksverordnetenversammlung auf Erlass einer solchen Verordnung und der Erstellung eines Sozialplans sind die Betroffenen und der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung laufend zu unterrichten. Das Bezirksamt wird in diesem Fall ersucht, alternative Handlungsoptionen darzulegen.

 

Sollte die Möglichkeit einer Umsetzung einer Umstrukturierungssatzung und/oder des Sozialplans bestehen, so wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechenden Schritte dazu zeitnah einzuleiten.

 
 

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