Drucksache - 0675/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 20.01.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0675 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Busspur Kurt-Schumacher-Damm zeitlich ausweiten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.03.2014 ‑ Drucksache Nr. 0675/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die zeitliche Beschränkung der Busspur auf dem nördlichen Kurt-Schumacher-Damm (Fahrtrichtung Stadtring (A100), Flughafen Tegel und Innenstadt) auf die Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr erweitert wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 01.07.2014 teilt das Bezirksamt mit, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Folgendes mitgeteilt hat:
„Die unzureichende Behinderungsanalyse wurde seitens der BVG überarbeitet und für den gesamten Monat Juli 2014 eingereicht. Allerdings konnte dem BVV-Antrag nicht in Gänze gefolgt werden. Die zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrtstreifens (BSF) Kurt-Schumacher-Damm in Fahrtrichtung Stadtring A 100 sollte täglich für die Zeit von 6 bis 18 Uhr erfolgen. Für eine derartige Ausweitung konnte wiederum keine Notwendigkeit gesehen werden. Derzeit ist für den BSF Kurt-Schumacher-Damm Richtung Stadtring eine Geltungszeit von ,,Mo-Fr 6 bis 9 Uhr und 14 bis 18 Uhr" gegeben. Eine Ausdehnung der Geltungszeit auf ,,Mo-Fr 6 bis 18 Uhr" konnte nachvollzogen werden und wurde durch Anordnung entsprochen. Gleichzeitig wurde der gegenüberliegende Bussonderfahrstreifen von Charles-Corcelle-Ring bis zur gegenüberliegenden Ausfahrt 105 ebenfalls angepasst, sodass in beide Fahrtrichtungen dieselbe Geltungszeit von Mo-Fr 6 bis 18 Uhr gegeben ist und die Akzeptanz dadurch bei den Fahrzeugführern höher wiegt.
Für eine Ausdehnung der Geltungszeit auch auf den Sonnabend und Sonntag wurde der Bedarf nicht gesehen. Eine weiterführende Begründung über die Behinderungsanalyse hinaus bzw. den bereits vorgebrachten Gründen erfolgte seitens der BVG nicht. Auch seitens der Schutzpolizei wurde dieser Bedarf nicht erkannt. Da der Bereich des Kurt-Schumacher-Damms zudem mit Haltverboten versehen ist, sodass kein ruhender Verkehr stattfinden kann, besteht auch nicht die Gefahr, dass der BSF außerhalb der Geltungszeiten zugeparkt wird. Ein Befahren des rechten Fahrstreifens ist somit zu jeder Tageszeit möglich. Außerhalb der Geltungszeit fährt dann jedoch der übrige lndividualverkehr mit. Dieser ist an den Wochenenden objektiv aufgrund des nicht stattfindenden Berufsverkehrs deutlich geringer. Die angeordnete Ausdehnung der Befristung des Bussonderfahrstreifens kann seitens der Verkehrsteilnehmer auch in diesem Umfang nachvollzogen werden, so dass eine hohe Akzeptanz zu erwarten ist.“
Das Bezirksamt wird schnellstmöglich die Anordnung umsetzen. Allerdings ist zu beachten, dass die besonderen Schilder mit den entsprechenden Zusätzen gesondert bestellt und speziell angefertigt werden müssen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0675/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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