Drucksache - 0237/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 23.12.2014 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0237 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Kiefheider Weg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0237/XIX - :
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die verbleibende Fahrbahnbreite des Kiefheider Weges dem Wendekreisradius von Entsorgungs- und Feuerwehrfahrzeugen genügt, wenn die südliche Fahrbahnseite gegenüber den Abzweigungen in die Nebenstraßen von Fahrzeugen zugeparkt ist.
Falls dies nicht der Fall ist, wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Einmündungen der Nebenstraßen ein räumlich hinreichendes Halteverbot angeordnet wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Kurz nach dem Bericht vom 09.12.2014 erhielt das Bezirksamt folgende Information von der Verkehrslenkung Berlin (VLB):
„lhre BW bat um Prüfung, ob im Kiefheider Weg in Höhe der einmündenden Straßen ein Wenden für Entsorgungs- und Feuerwehrfahrzeuge möglich sei, wenn einseitig geparkt wird. Ggf. wolle sich das Bezirksamt für eine Anordnung von Haltverboten einsetzen, um ein Wenden zu ermöglichen.
Eingangs ist hierzu anzumerken, dass nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ein Flächenbedarf für eine durchgehende Wendemöglichkeit eines dreiachsigen Müllfahrzeuges von einem Radius von 6 m erforderlich ist. Die Fahrbahn des Kiefheider Weges inklusive der einmündenden Straßen verfügt auch ohne ruhenden Verkehr nicht über derartige Flächen, so dass auch mit Haltverboten ein Wenden nur mittels zusätzlichen Rangierens möglich wäre.
Unabhängig davon ist Voraussetzung für die Anordnung von Haltverboten ein zwingendes verkehrliches Erfordernis, welches nicht gegeben ist. Das angrenzende Nebenstraßennetz ist derart baulich angelegt, dass unter lnanspruchnahme geringer Umwege ein zügiges Erreichen des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes möglich ist.
Aus den angeführten Gründen vermag ich der Anregung lhrer BW nicht zu entsprechen und bitte Sie, lhre BW entsprechend zu informieren.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0237/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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