Drucksache - 0237/XIX  

 
 
Betreff: Kiefheider Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Gilbert Collé
Henry Mazatis
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
27.09.2012 
6. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses vertagt   
25.10.2012 
7. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.11.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.09.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.04.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.09.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.01.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.02.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 30.08.2012
2. Version vom 26.10.2012
Beschluss vom 15.11.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 18.07.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 19.03.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 16.07.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 12.12.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.01.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              23.12.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0237

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Kiefheider Weg

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0237/XIX - :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die verbleibende Fahrbahnbreite des Kiefheider Weges dem Wendekreisradius von Entsorgungs- und Feuerwehrfahrzeugen genügt, wenn die südliche Fahrbahnseite gegenüber den Abzweigungen in die Nebenstraßen von Fahrzeugen zugeparkt ist.

 

Falls dies nicht der Fall ist, wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Einmündungen der Nebenstraßen ein räumlich hinreichendes Halteverbot angeordnet wird.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Kurz nach dem Bericht vom 09.12.2014 erhielt das Bezirksamt folgende Information von der Verkehrslenkung Berlin (VLB):

 

lhre BW bat um Prüfung, ob im Kiefheider Weg in Höhe der einmündenden Straßen ein Wenden für Entsorgungs- und Feuerwehrfahrzeuge möglich sei, wenn einseitig geparkt wird. Ggf. wolle sich das Bezirksamt für eine Anordnung von Haltverboten einsetzen, um ein Wenden zu ermöglichen.

 

Eingangs ist hierzu anzumerken, dass nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ein Flächenbedarf für eine durchgehende Wendemöglichkeit eines dreiachsigen Müllfahrzeuges von einem Radius von 6 m erforderlich ist. Die Fahrbahn des Kiefheider Weges inklusive der einmündenden Straßen verfügt auch ohne ruhenden Verkehr nicht über derartige Flächen, so dass auch mit Haltverboten ein Wenden nur mittels zusätzlichen Rangierens möglich wäre.

 

Unabhängig davon ist Voraussetzung für die Anordnung von Haltverboten ein zwingendes verkehrliches Erfordernis, welches nicht gegeben ist. Das angrenzende Nebenstraßennetz ist derart baulich angelegt, dass unter lnanspruchnahme geringer Umwege ein zügiges Erreichen des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes möglich ist.

 

 

 

 

Aus den angeführten Gründen vermag ich der Anregung lhrer BW nicht zu entsprechen und bitte Sie, lhre BW entsprechend zu informieren.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0237/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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