Drucksache - 0810/XIX  

 
 
Betreff: Zukünftige Organisationsform der beiden Lauterbach-Schulen 12G33 und 12SO3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Schule, Bildung u. KulturBezirksamt - Abt. Schule, Bildung u. Kultur
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.09.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.09.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              .2014

Abteilung Schule, Bildung und Kultur

 

 

V

1.              An die                                                                                                                Drucksache Nr.             

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

              Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Zukünftige Organisationsform der beiden Lauterbach-Schulen 12G33 und 12S03

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 beschlossen:

Die Lauterbach-Schulen 12G33 und 12S03 werden ab dem Schuljahr 2014/2015 organisatorisch und pädagogisch verbunden. Sie werden personell, räumlich und organisatorisch kooperieren und für die Gestaltung des Unterrichts curriculare Verbindungen herstellen.

Begründung:

Die Organisationsform einer verbundenen Schule ermöglicht es, die sonderpädagogischen Erfahrungen optimal in die Entwicklung zu einer fünfzügigen inklusiven Grundschule einzubringen.

Die Veränderung der Organisationsform ist eine rein schulorganisatorische Angelegenheit und somit nicht genehmigungspflichtig. Es ist Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht hergestellt worden.

Die Schulkonferenzen wurden am 07.07.2014 angehört und haben bei zwei Gegenstimmen zugestimmt.

 

Rechtsgrundlagen:

Schulgesetz § 17 Abs. 2 und § 76 Abs. 3 Satz 3

VO Sonderpädagogik § 4 Abs. 7

 

 

 

 

Frank Balzer                                                        EU                            Katrin Schultze-Berndt              EU

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 
 

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