Beschluss:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin - VII. Wahlperiode - wird wie folgt ergänzt:
Eingefügt wird neu
§ 43 a - Livestream
1) Die Sitzung der BVV wird grundsätzlich per Livestream öffentlich im Internet in Bild und Ton übertragen. Für Bezirksverordnete, die der Übertragung nicht zugestimmt haben, wird die Übertragung unterbrochen. Dies gilt gleichermaßen für Bezirksamtsmitglieder.
Die Unterbrechung der Übertragung erfolgt durch einen Hinweis über das Mikrofon durch den Sitzungsleiter.
2) Die Bezirksverordneten und Bezirksamtsmitglieder haben gegenüber dem Vorsteher zu erklären, ob sie einer Übertragung ihrer Person im Livestream zustimmen. Soweit ein Bezirksverordneter oder ein Bezirksamtsmitglied gegenüber dem Vorsteher keine Erklärung abgibt, liegt eine Zustimmung durch konkludentes Handeln vor, wenn dieser durch seine Präsenz, insbesondere durch Redebeiträge, Anträge, Wortmeldungen, Abstimmungen an der Sitzung der BVV teilnimmt. Dies gilt ebenfalls für Gastredner, welche vor Beginn der Rede durch den Sitzungsleiter auf den Livestream hingewiesen werden.
3) Vorstandsmitglieder der BVV, die der Übertragung nicht zugestimmt haben, heben diese Erklärung durch konkludentes Handeln auf, wenn sie in der BVV neben dem Vorsteher aktiv Platz nehmen.
4) Eine öffentlich zugängliche Speicherung des Livestreams erfolgt für 6 Monate nach Ablauf der jeweiligen Sitzung.
5) Vom Livestream ausgeschlossen sind Sitzungen oder Tagesordnungspunkte gemäß § 22 dieser GO. Darüber hinaus erfolgt keine Übertragung per Livestream bei Sitzungsunterbrechungen, bei namentlichen Abstimmungen und Wahlhandlungen mit verdecktem Stimmzettel.
6) Erfolgt eine Unterbrechung des Livestreams wird dies im Rahmen der Übertragung als "Unterbrechung" bzw. "Tagungspause" gekennzeichnet. Einblendungen aller Art durch den Dienstanbieter bedürfen der vorherigen Zustimmung der BVV. Eine entsprechende Anfrage ergeht an den Vorsteher.