Drucksache - DS/0565/VII  

 
 
Betreff: Errichtung einer Ampelanlage Treskowallee/Höhe Hegemeisterweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPD, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde gebeten sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass eine Ampelanlage in der Treskowallee / Höhe Hegemeisterweg eingerichtet wird.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Verkehrslenkung Berlin) mit der Bitte um Prüfung des Ersuchens gewandt.

 

Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben eingegangen und es wird folgend Stellung genommen:

 

Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Querungshilfe in Form einer Lichtzeichenanlage bezüglich des Europaweges R 1 seien in den Verkehrsspitzenzeiten an einem Wochenende im April 2013 Verkehrsbeobachtungen durchgeführt worden. Diese hätten gezeigt, dass eine Querung der Treskowallee bei Unterbrechungen bzw. Lücken im Verkehrsfluss grundsätzlich ohne Schwierigkeiten möglich sei.

 

Durch die Lichtzeichenanlagen Treskowallee/Ehrlichstraße und Treskowallee/ Rummelsburger Landstraße entstünden im Verkehrsfluss kontinuierlich Lücken, welche zur gefahrlosen Querung genutzt werden könnten.

 

Eine Schulwegsbeziehung sei nicht erkennbar. Weiter führt die Verkehrslenkung Berlin aus, dass sich nach einer aktuellen polizeilichen Unfallstatistik kein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Kindern, Fußgängern oder Radfahrenden ereignet hätte.

 

Nach § 37 StVO in Verbindung mit den Richtlinien (RiLSA) sollten Lichtzeichensignalanlagen dort errichtet werden, wo ein starker Verkehr herrsche und es den Fußgängerinnen und Fußgängern wegen der Verkehrsdichte nicht möglich sei, ohne Schutzeinrichtung die Fahrbahn zu überqueren.

An benannter Stelle sei jedoch eine gute Einsichtnahme auf den fließenden Verkehr aufgrund des Straßenverlaufs mit Richtungsfahrbahnen und des vorhandenen Haltstellenbereiches gewährleistet.

 

Somit sind keine Maßnahmen sind durch die Verkehrslenkung Berlin vorgesehen.

 

 
 

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