Auszug - Neue Modernisierung der GSW im Weitlingkiez - Umstrukturierungsverordnung aus 2012 geltend machen
Herr Hönicke (Fraktion der SPD) begründete den Antrag zur Beschlussfassung für die Fraktion der SPD.
Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.) beantragte die Überweisung in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung.
Herr Hönicke (Fraktion der SPD) sprach sich gegen eine Überweisung des Antrages aus.
Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.) äußerte sich als Vorsitzender des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung zum Überweisungsantrag.
Für das Bezirksamt nahm Herr Nünthel, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Stellung.
Der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung wurde mehrheitlich mit 25 Nein-Stimmen gegen 24 Ja-Stimmen abgelehnt.
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD wurde einstimmig angenommen. Beschluss:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, auf Grundlage der beschlossenen Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem März 2012 (Drucksache 0192/VII) die neuen Bauvorhaben der GSW in den Wohnblöcken der Metastr., Friedastr. und Margaretenstr. nicht ohne Rücksprache mit der Bezirksverordneten-versammlung Lichtenberg zu genehmigen.
Zudem wird das Bezirksamt zu den folgenden Punkten ersucht:
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