Auszug - Neue Modernisierung der GSW im Weitlingkiez - Umstrukturierungsverordnung aus 2012 geltend machen  

 
 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 13.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 20.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1121/VII Neue Modernisierung der GSW im Weitlingkiez - Umstrukturierungsverordnung aus 2012 geltend machen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hönicke (Fraktion der SPD) begründete den Antrag zur Beschlussfassung für die Fraktion der SPD

Herr Hönicke (Fraktion der SPD) begründete den Antrag zur Beschlussfassung für die Fraktion der SPD.

 

Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.) beantragte die Überweisung in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung.

 

Herr Hönicke (Fraktion der SPD) sprach sich gegen eine Überweisung des Antrages aus.

 

Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.) äußerte sich als Vorsitzender des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung zum Überweisungsantrag.

 

Für das Bezirksamt nahm Herr Nünthel, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Stellung.

 

Der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung wurde mehrheitlich mit 25 Nein-Stimmen gegen 24 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD wurde einstimmig angenommen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, auf Grundlage der beschlossenen Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem März 2012 (Drucksache 0192/VII) die neuen Bauvorhaben der GSW in den Wohnblöcken der Metastr., Friedastr. und Margaretenstr. nicht ohne Rücksprache mit der Bezirksverordneten-versammlung Lichtenberg zu genehmigen.

 

Zudem wird das Bezirksamt zu den folgenden Punkten ersucht:

  • Die Genehmigung der neuen Modernisierungsvorhaben (Ankündigung an die Mieter per Brief am 23.12.2013) sollen frühsten in Folge einer transparenten und nachvollziehbaren Darlegung der GSW betreffend der Mietpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der ehemals angekündigten Mietpreiserhöhungen (Erhöhung der Miete um 5,10 ?/m2) vollzogen werden. Dabei muss begründet werden, ob es sich tatsächlich um Modernisierungsvorhaben und nicht um Instandsetzungsvorhaben handelt und ob es sich dabei um sogenannte "Luxussanierungen" handelt.
  • Die nach beschlossener Drucksache DS/0192/VII zugesagten eigentümer-unabhängigen Mieterberatungen sind auf Grund der neuen Modernisierungsvorhaben wieder einzusetzen und erfolgen für die Mieterinnen und Mieter kostenneutral. Darüber sind die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu informieren.
  • Das Bezirksamt wird ersucht ein Gesprächstermin mit der GSW, Mieterinnen und Mieter zu organisieren, so dass ein konstruktiver Austausch über die Modernisierung und die Vorhaben geführt werden kann, Probleme früh ausgesprochen und Lösungsansätze gemeinschaftlich gefunden werden können.
  • Das Bezirksamt wird ersucht der BVV Lichtenberg in einem (Zwischen-)Bericht bis zum März 2014 darzulegen, welche Bauanträge zu welchem Zeitpunkt bzgl. der oben genannten Straßen seit dem März 2012 im Bezirk Lichtenberg gestellt und wie mit diesen umgegangen wurde. Neue Bauanträge, welche der beschlossenen Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem März 2012 (Drucksache 0192/VII) betreffen, sind nicht ohne Rücksprache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zu beschließen.
 
 

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