Drucksache - DS/1108/VII
Nach Aussage von Vertretern des Bezirksschulbeirates wurde es diesem Gremium untersagt künftig mit zwei Vertretern an den Sitzungen der AG Schulentwicklungsplanung teilzunehmen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Was veranlasste das Bezirksamt Vertreter des Bezirksschulbeirates von künftigen Sitzungen der AG Schulentwicklungsplanung auszuschließen, zumal diese kein zusätzliches Stimmrecht beanspruchten?
2. Wird das Bezirksamt künftig die Teilnahme eines weiteren Vertreters bzw. einer Vertreterin an der bezirklichen AG Schulentwicklungsplanung zulassen oder bedarf es erst eines BVV-Beschlusses?
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