Drucksache - DS/1088/VII
Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:
Der § 17 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: "Über die Sitzungen der Ausschüsse werden von dem/der Schriftführer/in Protokolle geführt. Sie haben Beschlüsse und andere Ergebnisse der Sitzung wieder zu geben und sollen den Verlauf und die wesentlichen Sachargumente der Ausschusssitzung widerspiegeln. Nichtöffentliche Teile von Ausschusssitzungen sind gesondert zu protokollieren. Die Protokolle sind durch den/die Ausschussvorsitzende/-n und den/die Schriftführer/-in zu bestätigen und den Mitgliedern des Ausschusses, dem/der Vorsteher/-in, den Fraktionen sowie dem Bezirksamt in der Regel 10 Tage nach der jeweiligen Sitzung spätestens jedoch mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Sitzung zuzuleiten und in dieser Sitzung zu bestätigen. Das Protokoll wird rechtsverbindlich durch Beschluss des Ausschusses, der dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung durch den/die Ausschussvorsitzende/n unverzüglich mitzuteilen ist."
Begründung: Im Rahmen der Diskussion zu der Drucksache waren die Ausschussmitglieder einstimmig der Auffassung, dass die vom Vorsteher der BVV eingebrachten Überlegungen zur Änderung des § 17 Abs. 8 sinnvoll und praktikabel sind. Dieser Vorschlag präzisiert die Vorgaben zum Inhalt der Protokolle mit dem Ziel, für die Öffentlichkeit noch mehr Transparenz zu schaffen und soll gewährleisten, dass die Aktualität des rechtsverbindlichen Protokolls schneller, d. h. am Tag nach Bestätigung/Beschluss hergestellt und im Internet veröffentlicht werden kann. Text des Ursprungsantrages: Der Ausschuss Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden wird beauftragt geschäftsordnungskonforme Standards zu entwickeln, wie mit nachträglichen, durch Beschluss im Ausschuss, entstandenen Änderungen der Protokolle verfahren wird.
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0
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