Auszug - Regelung zum Livestream  

 
 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 20.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1107/VII Regelung zum Livestream
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Geschäftsordnung/Eingaben und BeschwerdenFraktion PIRATEN Lichtenberg
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungÄnderungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Aufruf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden erfolgte in Verbindung mit den hierzu eingereichten zwei Änderungsanträgen der Fraktion PIRATEN Lichtenberg

Der Aufruf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden erfolgte in Verbindung mit den hierzu eingereichten zwei Änderungsanträgen der Fraktion PIRATEN Lichtenberg.

 

Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) begründete als Vorsitzender des Ausschusses die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden.

 

Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) begründete die Änderungsanträge der Fraktion PIRATEN Lichtenberg und beantragte die Namentliche Abstimmung zum 1. Änderungsantrag zu Punkt 4 der Beschlussempfehlung.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

Herr Unger (Fraktion der SPD)

Herr Bosse (Fraktion DIE LINKE.),

Herr Clucas (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen),

Frau van der Wall (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und

Herr Hönicke (Fraktion der SPD).

 

Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) nahm zu den Redebeiträgen Stellung.

 

Vor Eintritt in die Abstimmungen bejahte Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) die Nachfrage des Vorstehers hinsichtlich der Aufrechterhaltung des 2. Änderungsantrages der Fraktion PIRATEN Lichtenberg zu Punkt 5 der Beschlussempfehlung.

 

Es erfolgte der Aufruf zur Namentlichen Abstimmung zum 1. Änderungsantrag der Fraktion PIRATEN Lichtenberg. Die Bezirksverordneten der NPD konnten nicht aufgerufen werden, da sie nicht mehr zur Sitzung anwesend waren.

 

Die Namentliche Abstimmung führte zu folgendem Ergebnis:

 

Ja-Stimmen:                                          20

Nein-Stimmen:                            25

Stimmenthaltungen:                            3

 

Der 1. Änderungsantrag der Fraktion PIRATEN Lichtenberg wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Im Ergebnis der Abstimmung zum 2. Änderungsantrag der Fraktion PIRATEN Lichtenberg wurde dieser mehrheitlich gegen drei Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin - VII. Wahlperiode - wird wie folgt ergänzt:

 

Eingefügt wird neu

 

§ 43 a - Livestream

 

1) Die Sitzung der BVV wird grundsätzlich per Livestream öffentlich im Internet in Bild und Ton übertragen. Für Bezirksverordnete, die der Übertragung nicht zugestimmt haben, wird die Übertragung unterbrochen. Dies gilt gleichermaßen für Bezirksamtsmitglieder.

Die Unterbrechung der Übertragung erfolgt durch einen Hinweis über das Mikrofon durch den Sitzungsleiter.

 

2) Die Bezirksverordneten und Bezirksamtsmitglieder haben gegenüber dem Vorsteher zu erklären, ob sie einer Übertragung ihrer Person im Livestream zustimmen. Soweit ein Bezirksverordneter oder ein Bezirksamtsmitglied gegenüber dem Vorsteher keine Erklärung abgibt, liegt eine Zustimmung durch konkludentes Handeln vor, wenn dieser durch seine Präsenz, insbesondere durch Redebeiträge, Anträge, Wortmeldungen, Abstimmungen an der Sitzung der BVV teilnimmt. Dies gilt ebenfalls für Gastredner, welche vor Beginn der Rede durch den Sitzungsleiter auf den Livestream hingewiesen werden.

 

3) Vorstandsmitglieder der BVV, die der Übertragung nicht zugestimmt haben, heben diese Erklärung durch konkludentes Handeln auf, wenn sie in der BVV neben dem Vorsteher aktiv Platz nehmen.

 

4) Eine öffentlich zugängliche Speicherung des Livestreams erfolgt für 6 Monate nach Ablauf der jeweiligen Sitzung.

 

5) Vom Livestream ausgeschlossen sind Sitzungen oder Tagesordnungspunkte gemäß § 22 dieser GO. Darüber hinaus erfolgt keine Übertragung per Livestream bei Sitzungsunterbrechungen, bei namentlichen Abstimmungen und Wahlhandlungen mit verdecktem Stimmzettel.

 

 

6) Erfolgt eine Unterbrechung des Livestreams wird dies im Rahmen der Übertragung als "Unterbrechung" bzw. "Tagungspause" gekennzeichnet. Einblendungen aller Art durch den Dienstanbieter bedürfen der vorherigen Zustimmung der BVV. Eine entsprechende Anfrage ergeht an den Vorsteher.

 

 
 

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