Auszug - Federführung (Zuständigkeit) von Themen, die die Stadtteilzentren betreffen
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Der federführende Ausschuss bei Überweisung von Themen, die die Stadtteilzentren betreffen, soll durch die BVV nach dem jeweiligen Antragsgegenstand von Fall zu Fall entschieden werden.
In Bezug auf die Aufstellung des Bezirkshaushaltes ist der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz zuständig. |
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