Drucksache - DS/1080/VII
Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Der federführende Ausschuss bei Überweisung von Themen, die die Stadtteilzentren betreffen, soll durch die BVV nach dem jeweiligen Antragsgegenstand von Fall zu Fall entschieden werden. In Bezug auf die Aufstellung des Bezirkshaushaltes ist der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz zuständig.
Begründung: Die Zuwendungsmittel der Stadtteilzentren sind beim Amt für Soziales eingestellt. Die Idee über die Entstehung der Stadtteilzentren ist im Zusammenwirken mit dem Sozialamt und mit Freien Trägern im Rahmen des Sozialausschusses im Stadtbezirk Lichtenberg initiiert worden. Über die Jahre begründet nehmen Mitarbeiter der Stadtteilzentren regelmäßig an den Sitzungen des Ausschusses Soziales teil. Sie bringen sich auch aktiv in die Diskussion ein. Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz hat deshalb die Kompetenz und die notwendigen Erfahrungen über die Arbeit der Stadtteilzentren. Da die Stadtteilzentren aber eine vielfältige Aufgabenstruktur haben und somit eine Überschneidung mit den Themen verschiedener anderer BVV-Ausschüsse möglich ist, sollte in solchen Fällen die Federführung der jeweiligen Thematik folgen.
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0
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