Auszug - Kreative Jugend statt Stigmatisierung
Der Ausschuss für Kultur verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung
Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) nahm Stellung und beantragte, die Beschlussempfehlung wie folgt zu ändern:
Das Bezirksamt wird ersucht gemeinsam mit den lokalen Akteuren zu prüfen, welche Stellen/Orte des öffentlichen Raumes durch Projekte mit künstlerischem Charakter von Jugendlichen gestalterisch aufgewertet (bspw. auch durch farbliche, malerische oder anderweitige künstlerische Gestaltungen - möglich sollen auch Graffiti sein) werden können.
Bei der Umsetzung soll die Zusammenarbeit mit den interessierten Akteuren der Jugendhilfe wie bspw. der Jugendkunstschule gesucht werden.
Die Projekte sollen zielgerichtet begleitet werden, um eine dem Stadtbild/ öffentlichem Raum angemessene Qualität sicherzustellen. Die dafür erforderlichen Kosten sollen transparent dargelegt werden. Die Einbeziehung örtlicher Initiativen soll für eine breite Akzeptanz eines derartigen Projektes sorgen. Begründung:
Darüber hinaus beantragte Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) die Überweisung der Beschlussempfehlung und des Änderungsantrages in den Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Der Überweisungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag in der Form eines Ersetzungsantrages wurde mehrheitlich gegen 7 Ja-Stimmen abgelehnt.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich bei einigen Enthaltungen zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Akteur_innen der Jugendhilfe sowie Einrichtungen, wie z. B. der Jugendkunstschule geeignete Orte zu definieren und zu schaffen, an denen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben Graffiti-Erfahrungen zu machen.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht regelmäßig zu prüfen, an welchen Orten bestehende und auch neue Flächen (z. B. Brücken, aber auch öffentliche Gebäude) für Graffiti freigegeben und zusätzliche Wände geschaffen werden können. Dabei sind die voraussichtlichen Kosten auszuweisen. Bei der Suche nach solchen Orten sollen die dafür zuständigen Stellen mit einbezogen werden. |
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