Drucksache - DS/0977/VII
Der Ausschuss Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache:
Begründung: Der Ausschuss sah mehrheitlich keinen Regelungsbedarf. Das relevante Ergebnis der BVV Vorbereitung des Ältestenrates wird in der BVV als Liste der Drucksachen ohne Aussprache veröffentlicht.
Text des Ursprungsantrages: Die Geschäftsordnung wird dahingehend geändert, dass auch die letzten zwei Gremien - der Vorstand und der Ältestenrat - ihre Protokolle veröffentlichen. Dafür wird die Geschäftsordnung wie folgt verändert: § 4 (2) erhält folgenden Wortlaut: "(2) Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen sind in einem Protokoll festzuhalten. Dieses wird von dem/der Vorsteher/-in unterzeichnet und den Mitgliedern des Vorstandes, den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten zugeleitet sowie online und öffentlich zugänglich gemacht."
§ 9 (6) wird in "Die Empfehlungen des Ältestenrates sind in einem Protokoll festzuhalten. Dieses wird von dem/der Vorsteher/-in unterzeichnet und den Mitgliedern des Ältestenrates und dem Bezirksamt zugeleitet sowie online und öffentlich zugänglich gemacht." geändert.
Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0 |
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