Drucksache - DS/1094/VII
Das Bezirksamt und der Jugendhilfeausschuss wurden ersucht im Rahmen der Fördermittelunterstützung von Einrichtungen und Trägern der Jugendhilfe jene bei der Leistungsvergabe nicht zu benachteiligen, die Drittmittel einwerben. Das Kriterium Drittmittelförderung soll anerkannt werden und darf nicht zu Kürzungen, wie in der Vergangenheit, führen.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Thema Drittmittel wurde bereits im Jahr 2009 im Jugendhilfeausschuss diskutiert. Die damalige Arbeitsgruppe "Steuerung" legte dem Jugendhilfeausschuss das "Verteilungsmodell zur quantitativen Bildung von Regionalbudgets für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung" vor. In diesem wurde festgehalten:
"Das Einwerben von Drittmitteln gilt als Merkmal für Trägerqualität, jedoch nicht als Kriterium für die Vergabe von Leistungsverträgen."
Diesem Grundsatz folgt die Verwaltung des Jugendamtes seit dem und auch zukünftig bei der Erarbeitung von Vorlagen, auf deren Grundlage der Jugendhilfeausschuss über die Vergabe von Leistungsverträgen entscheidet. 1
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