Drucksache - DS/1094/VII  

 
 
Betreff: Eingeworbene Drittmittel würdigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
01.04.2014 
28. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt     
05.08.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Hauptausschuss Entscheidung
06.08.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt und der Jugendhilfeausschuss wurden ersucht im Rahmen der Fördermittelunterstützung von Einrichtungen und Trägern der Jugendhilfe jene bei der Leistungsvergabe nicht zu benachteiligen, die Drittmittel einwerben. Das Kriterium Drittmittelförderung soll anerkannt werden und darf nicht zu Kürzungen, wie in der Vergangenheit, führen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Thema Drittmittel wurde bereits im Jahr 2009 im Jugendhilfeausschuss diskutiert. Die damalige Arbeitsgruppe "Steuerung" legte dem Jugendhilfeausschuss das "Verteilungsmodell zur quantitativen Bildung von Regionalbudgets für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung" vor. In diesem wurde festgehalten:

 

"Das Einwerben von Drittmitteln gilt als Merkmal für Trägerqualität, jedoch nicht als Kriterium für die Vergabe von Leistungsverträgen."

 

Diesem Grundsatz folgt die Verwaltung des Jugendamtes seit dem und auch zukünftig bei der Erarbeitung von Vorlagen, auf deren Grundlage der Jugendhilfeausschuss über die Vergabe von Leistungsverträgen entscheidet.

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