Drucksache - DS/1117/VII
Das Landesmindestlohngesetz v. 18.12.2013 wurde im Gesetz- u Verordnungsblatt NR. 38 v. 28.12.2013 veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Laut Aussage des Geschäftsführers des Jobcenters Berlin Lichtenberg am 22.01.2014 im Integrationsausschuss soll der Mindestlohn v. 8,50 Euro für Maßnahmen, die am 01.01.2014 beginnen und nicht für die angefangenen und laufenden Maßnahmen von vergangenen Jahren gelten. Dies betrifft vor allem das Programm Förderung von Arbeitsverhältnissen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Stimmt die Aussage des Geschäftsführers des Jobcenters Berlin Lichtenberg, dass das Zuwendungsrecht für die laufenden Maßnahmen nicht die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zulässt?
2. Gibt es andere Möglichkeiten, wie sich freie Träger die nötigen finanziellen Mittel für die Anhebung des Mindestlohnes ihrer Beschäftigten beschaffen können?
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