Drucksache - DS/2054/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass ein dauerhafter Zebrastreifen in der Weserstraße eingeführt wird. Die (Nicht-) Einsehbarkeit der Straße insbesondere aus Kindersicht ist sehr gefährlich und es kam schon zu vielen Vorfällen vor Ort, so dass temporäre Geschwindigkeitsschilder mit Tempo 10 aufgestellt worden, leider werden diese immer wieder verstellt, so dass sie keinen Nutzen für die Anwohner*innen haben. Alle Anwohner*innen müssen regelmäßig soweit auf die Straße hinaustreten, dass von der Gegenseite bereits Autos kommen, die auch die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 10 überschreiten. Hier verdeutlicht sich umso mehr die dringende Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduktion und gleichzeitig einer gesicherten Möglichkeit, die Straße zu überqueren. Diese Maßnahme soll in das Fußverkehrskonzept der Senatsverwaltung mitaufgenommen werden, so dass diese zeitnah umgesetzt werden kann.
Begründung: In der Weserstraße befinden sich ein Kindergarten und ein Sportplatz und in unmittelbarer Nähe gibt es auch ein Familienzentrum, es ist leider vor allem für Kinder und Jugendliche kaum möglich die Straße einzusehen und dann gefahrenlos zu überqueren. Mehrere Baustellen erschweren das Überqueren und viele Rampen und Absperrungen werden oft zugeparkt. Die Kinder mit Lauf- und Fahrrädern oder Personen mit Kinderwagen sind hier dauerhaft eingeschränkt, die Straße sicher zu überqueren.
BVV 28.04.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass ein dauerhafter Zebrastreifen in der Weserstraße eingeführt wird. Die (Nicht-) Einsehbarkeit der Straße insbesondere aus Kindersicht ist sehr gefährlich und es kam schon zu vielen Vorfällen vor Ort, so dass temporäre Geschwindigkeitsschilder mit Tempo 10 aufgestellt worden, leider werden diese immer wieder verstellt, so dass sie keinen Nutzen für die Anwohner*innen haben. Alle Anwohner*innen müssen regelmäßig soweit auf die Straße hinaustreten, dass von der Gegenseite bereits Autos kommen, die auch die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 10 überschreiten. Hier verdeutlicht sich umso mehr die dringende Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduktion und gleichzeitig einer gesicherten Möglichkeit, die Straße zu überqueren. Diese Maßnahme soll in das Fußverkehrskonzept der Senatsverwaltung mitaufgenommen werden, so dass diese zeitnah umgesetzt werden kann.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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