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Drucksache - DS/1669/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Flächen und Wände im bezirklichen Eigentum sich zur temporären oder dauerhaften Bespielung durch Graffiti und Street Art eignen könnten und diese dann als legale Flächen für die künstlerische Gestaltung durch Graffiti und Street Art zur auszuweisen.
Die BVV ist bis zu ihrer Sitzung im September 2020 über den Stand der Prüfungen und deren Ergebnisse zu berichten.
Begründung:
Längst sind Graffiti und Street Art auch international als eigenständige künstlerische Ausdrucksform anerkannt und hochgeschätzt. Und Berlin und insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben sich über fast drei Jahrzehnte als Orte einer außerordentlich lebendigen und kreativen Graffiti- und Street Artszene etabliert. Was unter anderem auch der Situation in Stadt und Bezirk nach der Wiedervereinigung geschuldet war, die mit ihren Brachen und zahlreichen leerstehenden ehemaligen Gewerbeimmobilien Raum und Flächen bot, wo diese kreative Nutzung und künstlerische Bespielung zumindest geduldet wurde. Diese für Graffiti- und Streetartkünstler*innen und Stadt und Bezirk gleichermaßen inspirierende und wie bereichernde Situation hat sich in den letzten Jahren zunehmend zum Negativen entwickelt.
Zum einen gibt es immer weniger Brachen und leerstehende Gewerbeimmobilien, die gewissermaßen geradezu danach rufen, als leere „Leinwand“ von Graffiti und Street Art Künstler*innen genutzt und damit zu Kunstwerken transformiert zu werden. Jüngst sind nun mit der Untersagung, die über viele Jahre geduldeten Flächen an der Hauswand/Giebelseite und Verbindungsmauer zum Hinterhaus der Wühlischstr. 55 sowie der Hauswand/Giebelseite des Hauses Böcklinstr. 10 in 10245 Friedrichshain weiterhin für Graffiti nutzen zu können, zwei weitere etablierte und bislang quasi legale Orte für diese Kunstform weggebrochen, an denen die Künstler*innen ohne Druck durch Strafverfolgung die nötige Ruhe zur Umsetzung auch größerer und zeitaufwendigerer künstlerischer Projekte hatten. Und auch von jüngeren Künstler*innen genutzt werden konnten, um ihren eigenen Stil zu entwickeln, ohne, statt auf ihre Arbeit immer wieder über die Schulter blicken zu müssen.
Zum anderen wurden die politischen Versprechen nach der bundesweiten Verschärfung der Graffiti-Gesetzgebung im 2005, im Gegenzug legale Flächen für diese Kunstform zur Verfügung zu stellen auch in Berlin bislang nur sehr rudimentär umgesetzt und in unserem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bislang gar nicht.
Es wird Zeit dies zu ändern, wenn Street Art und Graffiti in unserem Bezirk auch weiterhin stattfinden und diesen jenseits von kommerzieller Werbung im Graffitistil künstlerisch bereichern soll.
BVV 17.06.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 19.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Flächen und Wände im bezirklichen Eigentum sich zur temporären oder dauerhaften Bespielung durch Graffiti und Street Art eignen könnten und diese dann als legale Flächen für die künstlerische Gestaltung durch Graffiti und Street Art zur auszuweisen.
Die BVV ist bis zu ihrer Sitzung im November 2020 über den Stand der Prüfungen und deren Ergebnisse zu berichten.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Flächen und Wände im bezirklichen Eigentum sich zur temporären oder dauerhaften Bespielung durch Graffiti und Street Art eignen könnten und diese dann als legale Flächen für die künstlerische Gestaltung durch Graffiti und Street Art zur auszuweisen.
Die BVV ist bis zu ihrer Sitzung im November 2020 über den Stand der Prüfungen und deren Ergebnisse zu berichten.
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