Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erwirkt erfolgreiches Urteil wegen Verstoßes gegen Mietpreisüberhöhung

Pressemitteilung Nr. 27 vom 26.01.2026

Das Wohnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vorige Woche, das erste Urteil wegen Verstoßes gegen §5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) erlangt. Mit seinem Urteil hat das Gericht die Rechtsauffassung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg wegen der erheblichen Überschreitung der zulässigen Miete bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und zuständige Stadträtin für Bürgerdienste, Regine Sommer-Wetter, führt dazu aus: „Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz der Mieter*innen in unserem Bezirk. Es macht deutlich, dass wir als Bezirksamt Mietwucher (überhöhte Mietpreise) nicht hinnehmen und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen. Gerade in Berlin, wo viele Menschen dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, ist das ein wichtiges Signal. Dieses Urteil wird hoffentlich alle beteiligten Akteure darin bestärken, sich gegen überhöhte Mieten zu wehren. Und die Bürger*innen dieser Stadt sollen wissen, dass wir als Bezirksamt gegen dieses Unrecht vorgehen.“

Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Mietraum die geforderte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Demnach begeht ein Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, wenn er eine solche überhöhte Miete verlangt. Im konkreten Fall ging es um eine knapp 30 Quadratmeter große Wohnung in Kreuzberg, die Miete lag rund 100 Prozent über dem Mietspiegel. Das Wohnungsamt wurde durch die Meldung der Mieterin über eine Mietwucher-App auf den konkreten Fall aufmerksam gemacht.

In der Verhandlung am 23. Januar 2026 hat das Amtsgericht Tiergarten entschieden, dass die zu viel gezahlte Miete in Höhe von über 4.600 Euro an das Land Berlin abzuführen ist. Zudem wurde ein Bußgeld in Höhe von 1.300 Euro festgesetzt. Das Wohnungsamt wird die ehemalige Mieterin über den Ausgang des Verfahrens informieren. Sie kann die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete beim Bezirksamt beantragen.

Nähere Informationen zum Thema Mietpreisüberhöhung finden sich auf der Webseite des Bezirksamte.

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