Der Fachbereich Teilhabefachdienst Soziales für erwachsene Menschen mit Behinderung: Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten

Aufgeteilt in drei Teams sind rund 40 Mitarbeiter*innen nach Sozialräumen, also den Kiezen, im Bezirk aufgeteilt

Aufgeteilt in drei Teams sind rund 40 Mitarbeiter*innen nach Sozialräumen, also den Kiezen, im Bezirk aufgeteilt

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG wurden 2020 mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen, deren Anwendung im Fachbereich umgesetzt wird.

In Friedrichshain-Kreuzberg werden aktuell etwa 2.300 leistungsberechtigte Menschen vom Teilhabefachdienst Soziales betreut. Aufgeteilt in drei Teams sind rund 40 Mitarbeiter*innen nach Sozialräumen, also den Kiezen, im Bezirk aufgeteilt. In jedem der Sozialräume leben in etwa gleich viele leistungsberechtigte Personen. Die Leitung des Fachbereichs, Herr Müller, gibt hier einen kleinen Einblick in das weite Feld der unterschiedlichen Aufgaben.

Damit jeder Mensch mit Behinderungen entsprechend seines individuellen Leistungsvermögens maßgeschneiderte Leistungen und Förderungen beispielsweise für soziale Teilhabe, oder auch Teilhabe am Arbeitsleben, erreichen kann, bietet das Experten-Team des Teilhabefachdienstes umfassende Beratungen an.

Betroffene Personen wissen selbst, was gut für sie ist

„Im Vordergrund stehen bei jeder Beratung der Wunsch und die Vorstellungen der betroffenen Person. Hier gehen wir davon aus, dass Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige am besten wissen, welche Unterstützung sie benötigen.“ Das sei die Grundlage für die Erstellung eines Teilhabeberatungsplans.

Bevor der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe online oder auf dem Postweg eingereicht wird, steht das Team für eine intensive Beratung zur Verfügung. Denn: Mit einem Antrag können gleichzeitig mehrere nötige Leistungen bei unterschiedlichen Leistungsträgern beantragt werden. Das wurde mit dem Bundesteilhabegesetz noch einmal deutlich verbessert.

Die Expert*innen im Team sind etwa gleich viele Frauen und Männer zwischen 25 Jahren und dem Renteneintrittsalter. Sie stammen sowohl aus dem Bereich der sozialen Arbeit wie auch aus der Verwaltung. Jurist*innen runden das Team mit ihrer Expertise ab.

„Unsere Gespräche basieren auf Freiwilligkeit. Zu uns wird niemand geschickt.“ Es werde auch niemand dazu verdonnert, sich beraten zu lassen. „Doch aufgrund der Vielschichtigkeit, und der großen Auswahl der unterschiedlichen Leistungsangebote helfen wir dabei, genau das Richtige für unsere Klienten zu finden.“

Die Prozesse werden von den Berater*innen langfristig begleitet und immer wieder angepasst

Die Prozesse werden von den Berater*innen langfristig begleitet und immer wieder angepasst

Unterschiedliche Kategorien von Behinderungen haben unterschiedliche Bedürfnisse zur Folge

Auch, was den Ort der Teilhabeberatung betrifft, reagiert das erfahrene Team sehr flexibel: „Wir bieten auch Hausbesuche oder ein Treffen in einem Café an, gern auch in den einzelnen Einrichtungen. Natürlich können auch Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen an dem Gespräch teilnehmen.“ Für Termine, die außerhalb stattfinden, können die Mitarbeiter*innen des Teilhabefachdienstes auch Dienstfahrräder nutzen.

Eine Punktlandung sei mit der Umsetzung der Ziele des erstellten Teilhabeplans nicht immer möglich. Da aber die Umsetzung durch die die Berater*innen eng begleitet wird, kann bei Bedarf nachjustiert werden. „Nachbessern können wir immer noch.“ Diese Prozesse begleiten die Fachleute langfristig, teils über Jahrzehnte. „Regelmäßig überprüfen wir, ob die Vereinbarungen noch im Sinne der ursprünglichen Absprache laufen und dem Menschen guttun. Bei Veränderungen in jeder Hinsicht, stehen wir wieder zur Seite und passen die Ziele entsprechend an.“

Das Ergebnis hänge von mehreren Faktoren ab, was die Arbeit sehr spannend und anspruchsvoll gestaltet: „Wir wissen vorher nicht, wer zu uns kommt. Auch nicht, welche Art der Einschränkung vorliegt, und welche Wünsche genau umgesetzt werden sollen.“ So unterscheidet das Sozialgesetzbuch IX zwischen unterschiedlichen Kategorien von Behinderung, die auch unterschiedliche Bedürfnisse zur Folge haben können, dazu gehören:

  • Körperliche Beeinträchtigungen
  • geistige Beeinträchtigungen
  • Seelische Beeinträchtigungen (hierzu zählen psychische Erkrankungen)
  • Sinnesbeeinträchtigungen, wie beispielsweise Hörschädigungen (Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit) oder Sehschädigungen (Blindheit oder Sehbehinderung)
  • Lernbehinderungen

Voraussetzung für eine Hilfegewährung ist, dass mindestens eine der aufgezählten Beeinträchtigungen vorliegt, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren steht und die gleichberechtigte Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate beeinträchtigt ist.

Das Ergebnis: So vielfältig wie die Wünsche der Antragsteller*innen

Ein Antrag sollte laut Gesetzgeber innerhalb von sechs Wochen bearbeitet sein, doch in vielen Fällen dauert es länger: „Zum Teil liegen bei der Antragsstellung noch nicht alle notwendigen Unterlagen vor. Darüber hinaus sind wir bei der Bearbeitung und Bewilligung oft auch auf Gutachten angewiesen. Bis diese erbracht werden und alle nötigen Schritte des Verfahrens korrekt zusammengefügt sind, kann es auch erheblich länger dauern. “ Am Ende stehen dann aber eine individuelle Hilfeplanung und eine darauf abgestimmte Leistungserbringung.

Das Ergebnis, die Umsetzung des Wunsches, kann so vielfältig wie die individuellen Bedürfnisse der Antragsteller*innen sein. Denn auch hier stehen für alle Bedarfe die unterschiedlichsten Leistungsträger*innen und Lösungen zur Verfügung:

Medizinische Rehabilitation (nur wenn keine Leistungen vorrangiger Rehabilitationsträger in Betracht kommen)
  • Therapeutische Maßnahmen: Physio-, Ergo- und Logopädie zur Verbesserung körperlicher und geistiger Funktionen.
  • Versorgung mit Hilfsmitteln: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Prothesen oder Kommunikationshilfen.
Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Beschäftigung: Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Leistungen des Budgets für Arbeit, Leistungen des Budgets für Ausbildung
Teilhabe an Bildung (Nachrangig gegenüber (hoch-) schulischen Maßnahmen und Hilfen)
  • Schulische Integration: Fördermaßnahmen für den Besuch von Regelschulen oder speziellen Fördereinrichtungen.
  • Hochschulbildung: Assistenzleistungen und technische Hilfsmittel für ein barrierefreies Studium.
Soziale Teilhabe
  • Assistenzleistungen im Alltag: Unterstützung bei täglichen Aktivitäten wie Haushalt, Einkaufen oder Behördengängen.
  • Freizeitgestaltung: Finanzielle und organisatorische Hilfen für die Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen.
  • Mobilitätshilfen: Fahrdienste, Leistungen für ein Kraftfahrzeug
Wohnen
  • Ambulant betreutes Wohnen: Unterstützung im eigenen Zuhause oder in Wohngemeinschaften durch Fachkräfte.
  • Besondere Wohnformen: Betreutes Wohnen in spezialisierten Einrichtungen mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
  • Wohnraumanpassung: Finanzielle Hilfen für Umbaumaßnahmen, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten.
Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Teilhabe am Arbeitsleben

Hilfen zur Kommunikation
  • Gebärdensprachdolmetscher: Vermittlung von Dolmetschern für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.
  • Leichte Sprache: Bereitstellung von Informationen in leicht verständlicher Form.
  • Technische Kommunikationshilfen: Geräte und Software, die die Kommunikation erleichtern.
Familienunterstützende Dienste
  • Entlastungsangebote: Kurzzeitpflege oder Tagesbetreuung, um pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Beratung und Schulung: Unterstützung bei rechtlichen Fragen und im Umgang mit Behinderungen im Familienalltag.

„Im Gespräch stellen wir oft fest, dass neben dem ursprünglichen Wunsch, weitere Bedarfe berücksichtigt werden müssen. Auch Leistungen im Rahmen der Existenzsicherung oder der Pflege werden, wenn nötig, durch unseren Bereich gewährt.“

Es komme auch vor, dass gleichzeitig mehrere Probleme pressieren und berücksichtigt werden müssen: „Wenn zum Beispiel eine geistig beeinträchtigte Person gleichzeitig unter einer Suchtproblematik leidet, muss abgewogen werden, ob wir uns gemeinsam für eine Einrichtung entscheiden, die auf die geistige Beeinträchtigung eingestellt oder welche die Suchtproblematik als Schwerpunkt angeht. Auf Grund der Schwere und Gefährlichkeit einer Suchterkrankung würden wir einer hierauf spezialisierten Einrichtung den Vorrang lassen.“ Dort besteht dann die Möglichkeit, in leichter Sprache mit der betroffenen Person auf das Sucht-Problem einzugehen.“

Neben der aktiven Zusammenarbeit direkt mit den Menschen, gebe es weitere verwaltungstechnische Aufgabengebiete, die das Team verantwortungsvoll leiste. „Da wir ja für öffentliche Gelder verantwortlich zeichnen, müssen wir auch prüfen, ob zum Beispiel Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können. Wir prüfen auch Unterhaltsbedarfe, und zeigen diese gegenüber Unterhaltspflichtigen an.“ So käme es auch vor, dass getroffenen Entscheidungen widersprochen wird. „Diese Widersprüche bearbeiten und prüfen wir selbstverständlich auch.“

Alles in allem, da ist sich das Team einig: „Wir machen hier einen sehr verantwortungsvollen wie abwechslungsreichen Job, mit dem wir wichtige Lebensbereiche der Menschen hier in unserem Bezirk mitgestalten können.“ Die Langfristigkeit sei ein wichtiger Garant für die Qualität der Umsetzung der individuellen Teilhabeziele. Die Mitarbeitenden bringen mitunter jahrzehntelange Erfahrung mit, die den betroffenen Menschen sehr zugute kommt. „Unsere Netzwerke werden gepflegt und unterstützen unsere tägliche Arbeit.“

Enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Einrichtungen

In den meisten Fällen findet eine jahrelange Betreuung der Menschen statt, die einst in die Beratung kamen. Somit haben die Teilhabeplaner*innen auch enge Drähte sowohl direkt in die Einrichtungen als auch zu den einzelnen Personen.

Die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs wissen, dass sie mit den richtigen Entscheidungen den Betroffenen helfen und damit auch den Familien der Betroffenen eine Form der Erleichterung und Unterstützung bringen können. „Der Dank gilt dabei auch denen, die dann in den Einrichtungen die tägliche Arbeit machen. Wir helfen auf dem Weg dahin und dabei. Alle Beteiligten in einem solchen Prozess tragen dazu bei, dass die Teilhabe der leistungsberechtigten Person verbessert wird.“

Hier gibt es” weitere Informationen zum Fachbereich Teilhabefachdienst Soziales für erwachsene Menschen mit Behinderung.