Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, zusammen mit dem Senat von Berlin (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) die bisherigen Planungen für den Standort Köpenicker Allee 146-162 einer machbaren Lösung zuzuführen, so dass eine Eröffnung zeitnah erfolgen kann.
Die Mehrkosten durch die Bereitstellung eines in der klassischen Kältehilfe nicht vorgesehenen Tagesangebots sind aus dem Landeshaushalt zu tragen.
Die besondere Situation an beiden Standorten erfordert pragmatisches und entschlossenes Handeln, damit Bezirk und Land ihrer sozialen Verantwortung für die Versorgung obdachloser Menschen, insbesondere in den Wintermonaten, gerecht werden.
Die Mindestanforderungen an den Brandschutz müssen gewährleistet sein.